DGUV Information 209-047 - Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren

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Abschnitt 4.1 - 4 Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
4.1 Verringerung der Emission von nitrosen Gasen durch verfahrens- und arbeitsplatzspezifische Faktoren

Nach der TRGS 528 sind jeweils diejenigen verfahrens- und arbeitsplatzspezifischen Parameter auszuwählen, bei denen die Freisetzung von Gefahrstoffen, also auch die Freisetzung nitroser Gase gering ist.

Dies ist z. B. der Fall bei:

  • kleinen Brennergrößen und Flammenlängen

  • Vermeidung von frei brennenden Flammen

  • kleinem Abstand zwischen Brenner und Werkstück

  • begrenztem Sauerstoffverbrauch

  • niedriger Stromstärke und Spannung (siehe Herstellerangaben in der Betriebsanleitung für das Schweißgerät)

  • geringen Schneidgeschwindigkeiten

  • Verwendung von Brenner-Ablegeeinrichtungen mit selbsttätig wirkenden Gasabsperrungen (an ortsfesten Arbeitsplätzen der Autogentechnik)