Anhang 1 - Merkpunkte für die Unterweisung
1
Gefährdung durch nitrose Gase
Sehr hohe Gefährdung:
Flammwärmen, -richten, -härten, -strahlen, -spritzen
Hohe Gefährdung:
Plasmaschmelzschneiden mit Druckluft/Stickstoff
Mittlere Gefährdung:
Gasschweißen, Brennschneiden, Laserstrahlschneiden mit Druckluft oder Stickstoff
Geringe Gefährdung:
Lichtbogenschweißverfahren, wie Lichtbogenhandschweißen, MAG/MIG-Schweißen, MIG-Löten
Erhöhung der Gefährdung:
In engen und schlecht belüfteten Räumen sowie bei ungünstigen Arbeitspositionen
Vergiftungssymptome:
- I.
Reizung der Schleimhäute (Augen, Nase, Rachen), Engegefühl bei der Atmung, Schwindel, Übelkeit, Abgeschlagenheit
- II.
Atemnot, Verfärbung der Haut, Erbrechen; Wasseransammlung in der Lunge (Lungenwassersucht, Lungenödem), in schweren Fällen Tod
Achtung Diese Symptome können auch fehlen, sodass eine verlässliche Warnwirkung nicht gegeben ist! |
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2
Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
Verringerung der Entstehung von nitrosen Gasen:
möglichst kleinen Brenner benutzen und Flamme möglichst kurz halten
Abstand zwischen Brenner und Werkstück möglichst klein halten
frei brennende Flamme vermeiden
Brenner-Ablegeeinrichtungen mit selbsttätiger Gasabsperrung benutzen
möglichst geringe Schneidgeschwindigkeit wählen
möglichst niedrige Spannung und Stromstärke (entsprechend der Herstellerangaben) einstellen (bei Plasmabrennern und bei Lichtbogenverfahren),
Anwendung von Wasserschutzeinrichtungen (bei Plasmaschmelz- oder Brennschneiden).
Lüftungstechnische Maßnahmen:
geeignete lüftungstechnische Anlagen benutzen
für ausreichende Frischluftzufuhr am Arbeitsplatz sorgen, niemals Sauerstoff einblasen!
Lüftungseinrichtungen so einrichten, dass die Beschäftigten im Zuluftstrom arbeiten
Absaugeinrichtungen müssen nitrose Gase möglichst im Entstehungsbereich erfassen (siehe DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"); bei mobilen, mit Umluft betriebenen Absauggeräten soll die Abscheidung mit einem für nitrose Gase geeigneten Filter (z. B. Aktivkohlefilter) erfolgen.
Persönliche Schutzausrüstungen:
Ist der Einsatz von Lüftungseinrichtungen nicht ausreichend oder nicht möglich, muss Atemschutz verwendet werden, z. B. Frischluftschlauchgeräte (siehe DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten")
Achtung Keine Regenerationsgeräte mit Sauerstoffpatrone verwenden! |
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3
Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe
Bei Störung der Lüftung sind die Arbeiten einzustellen und die direkten Vorgesetzten zu informieren. Wenn Symptome einer Vergiftung durch nitrose Gase vorliegen, besteht immer Lebensgefahr, selbst wenn sich die betroffene Person scheinbar schnell erholen sollte.
Deshalb:
betroffene Person aus dem Gefahrenbereich bringen; dabei darauf achten, dass die rettende Person selbst gegen die Einwirkung nitroser Gase durch persönliche Schutzausrüstungen geschützt ist
betroffene Person in atemerleichternde Sitzhaltung bringen
Notruf auslösen
betroffene Person nicht unbeaufsichtigt lassen
betroffene Person vor Wärmeverlust schützen
körperliche Aktivität der betroffenen Person vermeiden
notwendiger Transport nach Möglichkeit sitzend; Liegend-Transport mit erhöhtem Oberkörper
gegebenenfalls in Absprache mit Betriebsarzt/Betriebsärztin Anwendung eines corticoidhaltigen Inhalationssprays (initial 4 Hübe; dann alle 5 bis 10 Minuten je 2 Hübe) bis zur gesicherten ärztlichen Überwachung
bei Atemnot möglichst medizinischen Sauerstoff inhalieren lassen
möglichst keine Getränke verabreichen (Flüssigkeitszufuhr kann ein Lungenödem verstärken)
ärztliche Behandlung vor Ort oder unverzüglicher Krankentransport durch einen Rettungsdienst in die nächstgelegene internistische Klinik oder eine Klinik mit Intensivstation.
Achtung Die Symptome können auch erst nach mehreren Stunden auftreten (z. B. nachts). Dann schnellstmöglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und Hinweise auf Beschäftigte geben, die ebenfalls in dem Arbeitsbereich tätig waren! |
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