DGUV Information 209-044 - Holzstaub

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Abschnitt 8.1 - 8.1. Wiederkehrende Kontrolle

Ziel der wiederkehrenden Kontrolle ist es, die Funktionsfähigkeit der Absaugung sicherzustellen. Dabei sind Maßnahmen

  • täglich (t),

  • wöchentlich (w),

  • monatlich (m) und

  • jährlich (j)

durchzuführen.

Bei den kürzeren Intervallen (t, w und m) ist eine Betriebsregelung mit einer Pflichtenübertragung an eine oder mehrere verantwortliche Personen ausreichend. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die richtige Durchführung der Prüfungen regelmäßig kontrollieren.

Bei der jährlichen Kontrolle sind alle genannten Prüfpunkte durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Gegebenenfalls muss zur Durchführung der jährlichen Kontrolle der Hersteller beauftragt werden.

Die hier zusammengestellten, allgemeinen Prüfpunkte müssen durch die speziellen Prüfaspekte des Absauganlagenherstellers ergänzt werden. Hinweise dazu finden Sie in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.

NrPrüfpunktZeitraum
t1Erfassungselemente auf augenscheinliche Mängel prüfen.t
t2Rohrleitungen auf augenscheinliche Mängel prüfen.t
t3Flexible Ansaugleitungen auf augenscheinliche Mängel prüfen (Querschnittsverformungen; Löcher; fehlende Erdung).t
t4Abscheideanlage auf augenscheinliche Mängel prüfen.t
t5Eventuell Austragung auf augenscheinliche Mängel prüfen.t
t6Absauggerät/-anlage auf unbekannte Geräusche prüfen.t
t7Öffnen der Schieber bei Maschinenstart prüfen.t
t8Füllstandshöhe in den Sammeltonnen oder der Austragung prüfen und diese nach Bedarf wechseln.t
t9Füllstandshöhe in den Staubbeuteln der Industriestaubsauger prüfen und diese nach Bedarf wechseln.t
w1Augenscheinliche Staubansammlung auf den Rohrleitungen entfernen.w
w2Augenscheinliche Staub- oder Späneansammlung unter oder auf der Arbeitsfläche von Maschinen entfernen.w
w3Augenscheinliche Staub- oder Späneansammlung auf Werkstücken, im Lager und auf dem Boden entfernen.w
m1Erfassungselemente auf Beschädigung untersuchen.m
m2Förderleitung auf Beschädigungen (Eindrücke durch Kollisionen; Löcher) untersuchen.m
m3Förderleitungen auf Verstopfungen oder Ablagerungen prüfen (z. B. durch Klopfen).m
m4Filter auf Undichtigkeiten prüfen (Schmauchspuren im Reinluftbereich).m
m5Filter auf Verstopfung prüfen (Kontrolle des Rohluftbereichs).m
m6Funktionsfähigkeit der Abreinigung prüfen.m
m7Funktionsfähigkeit der Austragung prüfen.m
j1Alle t-, w-, und m-Prüfungen müssen durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden.j
j2Absauganlage auf Funktionsfähigkeit prüfen.j
J3Die Rohrleitungen visuell auf Ablagerungen (z. B. durch Revisionsklappen) prüfen.j
J4Ventilator auf augenscheinliche Beschädigungen kontrollieren.j
J5Antriebsmotor auf Staubablagerungen kontrollieren.j
J6Funktionsfähigkeit der Rückluft-/Fortluftumschaltung prüfen.j
J7Funktionsfähigkeit der Reststaubgehaltsüberwachung prüfen.j
J8Funktionsfähigkeit der Schiebersteuerung prüfen.j
J9Funktionsfähigkeit und Abnutzung der Laufräder von Stützventilatoren und rohluftseitig angeordneten Absaugventilatoren prüfen.j
j10Für staubgeminderte Bereiche: Die Anforderungen an staubgeminderte Bereiche - Stand der Technik und Staubkonzentrationen - nach TRGS 553 haben sich nicht geändert.j