BGI 737 - Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 3.5 BGI 737 - Persönliche Schutzausrüstungen

Atemschutz

Im Atembereich des Beschäftigten müssen die Grenzwerte der verarbeiteten Gefahrstoffe eingehalten werden. Im Ausnahmefall, z.B.

  • bei der Verarbeitung von Polyesterharzen und

  • bei der Verwendung von organischen Lösemitteln als Reinigungsmittel,

kann zu den technischen Maßnahmen zusätzlich Atemschutz notwendig sein.

Der Atemschutz muß auf den Gefahrstoff bzw. das Arbeitsverfahren abgestimmt sein, z.B.

• Partikelfilter P2 nach DIN EN 143 oder Partikelfilter FFP2S nach DIN EN 149 oder FFP2SL nach DIN EN 149 bei Schleifarbeiten

• Kombinationsfilter A2P2 (Kennfarbe Braun) nach DIN EN 141 beim Verarbeiten von Polyesterharzen.

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Hautschutz

Wenn ein direkter Hautkontakt mit

  • Kunstharzen und zugehörigen Härtern

  • lösemittelhaltigen Arbeitsstoffen (z.B. Lacken, Reinigungsmitteln, Klebern)

  • Kühlschmierstoff-Emulsionen nicht vermieden werden kann, ist Hautschutz notwendig.

ArbeitsstoffHautschutzmaterial
wassermischbare Arbeitsstoffe,
z.B. Kühlschmierstoffe, Wasserlacke, lösemittelfreie Reinigungsmittel
wasserunlösliche Hautschutzmittel
(sog. Wasser-in-Öl-Emulsionen)
nichtwassermischbare Arbeitsstoffe,
z.B. Harze, Funkenerodieröle, lösemittelhaltige Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel
wasserlösliche Hautschutzmittel
(sog. Öl-in-Wasser-Emulsionen)

Hautschutzmittel

Hautschutzmittel haben die Aufgabe,

  • einen schützenden Film auf der Haut zu bilden, ohne die natürlichen Hautfunktionen zu beeinträchtigen

  • das Eindringen hautschädigender Stoffe zu verhindern

  • den Hautkontakt mit allergie- bzw. krankheitsauslösenden Stoffen zu verhindern

  • die Hautreinigung nach Arbeitsende zu erleichtern

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Hautreinigungsmittel

Die Reinigungswirkung wird erzielt durch

  • waschaktive Substanzen bei normaler Verschmutzung

  • Reibemittel (nicht Sand)

  • Präparate mit hautverträglichen Lösemitteln bei besonders starker Verschmutzung durch z.B. Harze, Kleber

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Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnungen, Universalverdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.

Hautpflegemittel

Geeignete Hautpflegemittel sind fett- und feuchtigkeitshaltig. Sie unterstützen die natürliche Regeneration der Haut.

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Hautschutzplan

Konsequenter Hautschutz bedeutet:

  • schützen, durch Hautschutzmittel

  • reinigen, durch Hautreinigungsmittel

  • pflegen, durch Hautpflegemittel

Schutzhandschuhe

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Schutzhandschuhe sind als alleinige Hautschutzmaßnahme nicht ausreichend, deshalb immer zusätzlich Hautschutzmittel verwenden.

Schutzwirkung von Kunststoff-Schutzhandschuhen gegenüber Chemikalien unbedingt vom Hersteller erfragen.

Beim Umgang mit Chemikalien keine Schutzhandschuhe aus saugfähigem Material, z.B. Leder, tragen. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.

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Für kurzzeitige Arbeiten mit Harzen haben sich auch Einweghandschuhe aus Nitril bewährt.

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ArbeitstoffSchutzhandschuhmaterial
lösemittelfreie Epoxidharze und entsprechende Spachtelmassen und ModellpastenNitril, Butylkautschuk
lösemittelhaltige Epoxidharze und entsprechende Spachtelmassen und ModellpastenNitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk
Polyesterharze und entsprechende Spachtelmassen und ModellpastenNitril, Butykautschuk, Fluorkautschuk
lösemittelfreie PolyurethanharzeNitril, Polychloropren, Fluorkautschuk
Gießmassen auf Siliconkautschuk-BasisPolychloropren, Butylkautschuk
NC-LackeNitril, Butylkautschuk
PUR-LackeFluorkautschuk
WasserlackeButylkautschuk
ReinigungsmittelNitril
Harnstoff-Formaldehyd-Harz-LeimeButylkautschuk
KühlschmierstoffeNitril

Augenschutz

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Beim Anmischen von Harzen und Kühlschmierstoffemulsionen sowie bei Gefahr von Spritzern beim Umgang mit Funkenerodierölen ist Augenschutz unbedingt notwendig.

  • Schutzbrille mit Seitenschutz nach DIN EN 166 oder

  • Gesichtsschutzschirm

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