Abschnitt 3.5 BGI 737 - Persönliche Schutzausrüstungen
Atemschutz
Im Atembereich des Beschäftigten müssen die Grenzwerte der verarbeiteten Gefahrstoffe eingehalten werden. Im Ausnahmefall, z.B.
bei der Verarbeitung von Polyesterharzen und
bei der Verwendung von organischen Lösemitteln als Reinigungsmittel,
kann zu den technischen Maßnahmen zusätzlich Atemschutz notwendig sein.
Der Atemschutz muß auf den Gefahrstoff bzw. das Arbeitsverfahren abgestimmt sein, z.B.
• Partikelfilter P2 nach DIN EN 143 oder Partikelfilter FFP2S nach DIN EN 149 oder FFP2SL nach DIN EN 149 bei Schleifarbeiten
• Kombinationsfilter A2P2 (Kennfarbe Braun) nach DIN EN 141 beim Verarbeiten von Polyesterharzen.
Hautschutz
Wenn ein direkter Hautkontakt mit
Kunstharzen und zugehörigen Härtern
lösemittelhaltigen Arbeitsstoffen (z.B. Lacken, Reinigungsmitteln, Klebern)
Kühlschmierstoff-Emulsionen nicht vermieden werden kann, ist Hautschutz notwendig.
Arbeitsstoff | Hautschutzmaterial |
---|---|
wassermischbare Arbeitsstoffe, z.B. Kühlschmierstoffe, Wasserlacke, lösemittelfreie Reinigungsmittel | wasserunlösliche Hautschutzmittel (sog. Wasser-in-Öl-Emulsionen) |
nichtwassermischbare Arbeitsstoffe, z.B. Harze, Funkenerodieröle, lösemittelhaltige Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel | wasserlösliche Hautschutzmittel (sog. Öl-in-Wasser-Emulsionen) |
Hautschutzmittel
Hautschutzmittel haben die Aufgabe,
einen schützenden Film auf der Haut zu bilden, ohne die natürlichen Hautfunktionen zu beeinträchtigen
das Eindringen hautschädigender Stoffe zu verhindern
den Hautkontakt mit allergie- bzw. krankheitsauslösenden Stoffen zu verhindern
die Hautreinigung nach Arbeitsende zu erleichtern
Hautreinigungsmittel
Die Reinigungswirkung wird erzielt durch
waschaktive Substanzen bei normaler Verschmutzung
Reibemittel (nicht Sand)
Präparate mit hautverträglichen Lösemitteln bei besonders starker Verschmutzung durch z.B. Harze, Kleber
Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnungen, Universalverdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.
Hautpflegemittel
Geeignete Hautpflegemittel sind fett- und feuchtigkeitshaltig. Sie unterstützen die natürliche Regeneration der Haut.
Hautschutzplan
Konsequenter Hautschutz bedeutet:
schützen, durch Hautschutzmittel
reinigen, durch Hautreinigungsmittel
pflegen, durch Hautpflegemittel
Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe sind als alleinige Hautschutzmaßnahme nicht ausreichend, deshalb immer zusätzlich Hautschutzmittel verwenden.
Schutzwirkung von Kunststoff-Schutzhandschuhen gegenüber Chemikalien unbedingt vom Hersteller erfragen.
Beim Umgang mit Chemikalien keine Schutzhandschuhe aus saugfähigem Material, z.B. Leder, tragen. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.
Für kurzzeitige Arbeiten mit Harzen haben sich auch Einweghandschuhe aus Nitril bewährt.
Arbeitstoff | Schutzhandschuhmaterial |
---|---|
lösemittelfreie Epoxidharze und entsprechende Spachtelmassen und Modellpasten | Nitril, Butylkautschuk |
lösemittelhaltige Epoxidharze und entsprechende Spachtelmassen und Modellpasten | Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk |
Polyesterharze und entsprechende Spachtelmassen und Modellpasten | Nitril, Butykautschuk, Fluorkautschuk |
lösemittelfreie Polyurethanharze | Nitril, Polychloropren, Fluorkautschuk |
Gießmassen auf Siliconkautschuk-Basis | Polychloropren, Butylkautschuk |
NC-Lacke | Nitril, Butylkautschuk |
PUR-Lacke | Fluorkautschuk |
Wasserlacke | Butylkautschuk |
Reinigungsmittel | Nitril |
Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leime | Butylkautschuk |
Kühlschmierstoffe | Nitril |
Augenschutz
Beim Anmischen von Harzen und Kühlschmierstoffemulsionen sowie bei Gefahr von Spritzern beim Umgang mit Funkenerodierölen ist Augenschutz unbedingt notwendig.
Schutzbrille mit Seitenschutz nach DIN EN 166 oder
Gesichtsschutzschirm