DGUV Information 209-043 - Holzschutzmittel Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 3.5 - Sonderpräparate für Holzwerkstoffe

HolzschutzmitteltypGesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung20
Borsäure-Präparate
  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen



  • Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)



  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen


Wässrige Holzschutzmittel mit organischen WirkstoffenJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen


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  • Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich



  • Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend)


Kalium-HDO-VerbindungenJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen


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  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Verursacht Verätzungen



  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)



  • Reizt die Augen und Haut


siehe Anhang 1

diese Kennzeichnung ist erst ab 01.12.2010 verpflichtend