DGUV Information 209-043 - Holzschutzmittel Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 3.1 - Wässrige Holzschutzmittel

HolzschutzmitteltypGesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung10
Vorbeugend wirksame Holzschutzmittel
B-Salze
  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen



  • Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)


Bei einzelnen Produkten dieser Gruppe können aufgrund weiterer Inhaltsstoffe zusätzlich folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen



  • Verursacht Verätzungen



  • Reizt die Atmungsorgane


CK-Salze
CKB-Salze
Je nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben


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  • Kann Krebs erzeugen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kann vererbbare Schäden verursachen



  • Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend)



  • Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut



  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen



  • Verursacht schwere Verätzungen



  • Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich



  • Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen



  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen


Quat-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig für Wasserorganismen


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  • Gesundheitsschädlich bei der Berührung mit der Haut und beim Verschlucken



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Verursacht Verätzungen



  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)



  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen


Quat-Bor-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen


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  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen



  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)


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  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken



  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen



  • Reizt die Augen und die Haut



  • Verursacht Verätzungen


Chromfreie Kupfer-PräparateZu dieser Gruppe gehören die
  • Giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben


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  • Kupfer-, Bor- und Kupfer-HDO-Verbindungen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kupfer-, Bor- und Triazol-Verbindungen



  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)


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  • Kupfer- und quaternäre Ammoniumverbindungen (Quat)



  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen


Je nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:

  • Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken



  • Verursacht Verätzungen



  • Reizt die Augen, Haut und Atmungsorgane



  • Gefahr ernster Augenschäden



  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen


Wässrige Holzschutzmittel mit organischen WirkstoffeDie Gefahren durch die organischen Wirkstoffe, die im anwendungsfertigen Produkt in einer Konzentration unter 5% enthalten sind, können noch nicht abschließend beurteilt werden.
  • Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben


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Je nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:bgi-736_abb05.jpg

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken



  • Verursacht Verätzungen



  • Reizt die Augen und die Haut



  • Gefahr ernster Augenschäden



  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich


HolzschutzmitteltypGesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung14
Bekämpfend wirksame Holzschutzmittel
Bor-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)



  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen


Bei einzelnen Produkten dieser Gruppe können aufgrund weiterer Inhaltsstoffe zusätzlich folgende Gesundheitsschäden auftreten:

  • Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut


Quat-Bor-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen


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  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen



  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)



  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken



  • Reizt die Augen und die Haut



  • Verursacht Verätzungen


Wässrige Holzschutzmittel mit organischen WirkstoffenJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben


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  • Verursacht Verätzungen



  • Als Sondermüll entsorgen


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  • Gefahr ernster Augenschäden



  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)



  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken



  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich



  • Reizt die Augen und die Haut


siehe Anhang 1

diese Kennzeichnung ist erst ab 01.12.2010 verpflichtend

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siehe Anhang 1

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