DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Ab wann wird von einer Gefährdung gesprochen?

Der menschliche Körper ist von seiner Bestimmung her für zeitweilige Bewegung auch in ungünstigen bzw. extremen Positionen ausgelegt. Auch das Aufbringen von Kräften innerhalb seiner Möglichkeiten wurde von der Natur für den Menschen vorgesehen. Daher sagt das alleinige Vorkommen einer oder mehrerer der oben angeführten Tätigkeiten noch nichts über die Höhe der Beanspruchung und die damit verbundene Gefährdung für Rücken und Gelenke aus.

Neben dem Erkennen der belastenden Tätigkeiten ist also besonders die Höhe, die Dauer und die Häufigkeit der Belastungen zu ermitteln, um Gefährdungen für Rücken und Gelenke zu erkennen und zu beurteilen.

Darüber hinaus können individuelle Faktoren wie Alter und Geschlecht einen großen Einfluss auf die Beanspruchung haben und sollten dementsprechend in die Bewertung einbezogen werden.

Im Einzelfall kann zur Prüfung der Belastung durch das Heben und Tragen schwerer Lasten auch die Lastenhandhabungsverordnung herangezogen werden.

Weitere Details finden Sie unter www.baua.de(Stichwort: Leitmerkmalmethode).