DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 4.1 - 4 Verringerung der körperlichen Belastungen
4.1 Mögliche Gefährdung des Rückens oder der Gelenke

Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen. Dies gilt auch für die Gefährdungen des Rückens und der Gelenke.

Doch welche Tätigkeiten sind für Rücken und Gelenke belastend?

In der DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?" finden Sie weitere Erläuterungen zu

  • Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung,

  • Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen (Zwangshaltungen),

  • Tätigkeiten mit erhöhter Kraftanstrengung oder Krafteinwirkung,

  • Sich ständig wiederholende (repetitive) Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen.