DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 3 - 3 Persönliche Schutzausrüstung

Beim Transport von Platten, Massivholz, Fenstern, Türen und anderen Bauelementen müssen Sicherheitsschuhe getragen werden (mindestens Schutzkategorie S1).

Darüber hinaus sollten Handschuhe getragen werden, wenn mit Schnittverletzungen gerechnet werden muss, z. B. beim Tragen von scharfkantigen Materialien, wie beschichteten Platten, Glasscheiben, Metallprofilen. Zusätzlich können so auch Verletzungen durch Spreißel/Splitter vermieden werden.

Wenn Platten ohne Tragegriffe getragen werden, z. B. beim Be- und Entladen von Fahrzeugen, wird empfohlen, Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung, z. B. Gumminoppen, zu tragen.

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Abb. 1
Gebotszeichen Fußschutz und Handschutz benutzen