DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen

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Abb. 17
Fahrerrückhalteeinrichtung (hier: Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen

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Abb. 18
Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedriger Stellung verfahren

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Abb. 19
Niemals ohne Sicht fahren. Beim Transport hoher Lasten ausnahmsweise rückwärts fahren oder Einweiser zu Hilfe nehmen.

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Abb. 20
Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorne neigen.

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Abb. 21
Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden.

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Abb. 22
Abmeldung mit schlüssellosem System

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Abb. 23
Vor Verlassen des Flurförderzeugs Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern.

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Abb. 24
Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist.

Grundsätzlich trägt der Bediener bzw. die Bedienerin die Verantwortung für eine sichere Fahrweise und für die Ladung. Personen, die mit Gabelstaplern oder Mitgänger-Flurförderzeugen umgehen, müssen jährlich unterwiesen werden. Muster-Unterweisungsblätter finden Sie bei Unfallversicherungsträgern wie der BGHM "Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen" (siehe Anhang 2).