DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Erhöhte Belastungen - was tun?

Das TOP-Prinzip

Erhöhte oder zu hohe Belastungen beeinträchtigen die Leistung der Beschäftigten und damit den Erfolg des Unternehmens. Sie führen zu häufigen Erkrankungen mit Fehlzeiten, Störungen im Betrieb und damit zu zusätzlichen Kosten.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung erhöhter Belastungen. Zur optimalen Reduzierung der Belastungen ist oft eine Kombination mehrerer Maßnahmen sinnvoll oder sogar erforderlich.

Technische Maßnahmen sollten grundsätzlich den Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen haben. Darum das "TOP-Prinzip" der Prävention:

  • Technische Maßnahmen,

  • Organisatorische Maßnahmen,

  • Personenbezogene Maßnahmen.

Beispiele für technische Hilfsmittel zum Bewegen von Lasten

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Abb. 13
Beispiele für technische Hilfsmittel zum Bewegen von Lasten

Beispiele für organisatorische Maßnahmen

  • einen Wechsel der Arbeit zwischen verschiedenen Beschäftigten (Job-Rotation),

An einem Schleifarbeitsplatz legen an einer Bandschleifmaschine zwei Beschäftigte ca. 13 kg schwere Möbelteile auf das Förderband. Zwei weitere Beschäftigte schleifen ca. 1 kg schwere Schubkastenfronten von Hand. Durch Arbeitsplatzrotation wird erreicht, dass die Belastung durch Heben und Tragen unter den Beschäftigten gleichmäßig verteilt wird. Gleichzeitig wird die einseitige Belastung des Hand-Arm-Systems durch das Handschleifen reduziert.

  • einen Wechsel zwischen hoch und gering belastenden Aufgaben,

Abwechseln von Kommissioniertätigkeiten mit Verladetätigkeiten, d.h., Beschäftigte, die einzelne Kommissionen nach Lieferlisten zusammenstellen, wechseln sich mit anderen Beschäftigten ab, die die Kommissionen in die LKW verladen.

  • kurze Pausen, da bereits wenige Minuten einen sehr hohen Erholungswert haben,

  • Bewegungspausen zur Auflockerung und Dehnung der belasteten Muskulatur,

  • Verringerung von Trageentfernung.

Arbeitsplätze so anordnen, dass Häufigkeit und Entfernung des manuellen Transportes schwerer Teile verringert werden. Dies gelingt z. B. durch eine andere Anordnung bzw. Verlängerung der Rollenbahnen. Einsatz von z. B. Rollenbahnen, Gehängen oder Transportwagen.

Die Beschäftigten wissen am besten, welche Belastungen an ihrem Arbeitsplatz bestehen. Sie sollten deshalb in alle Maßnahmen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Optimierung von Arbeitsabläufen einbezogen werden. Dies ist Voraussetzung für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und für den Erfolg einzelner Maßnahmen.

Beispiele für personenbezogene Maßnahmen

  • Unterweisung der Beschäftigten,

  • Betriebliche Gesundheitsförderung und

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 208-033.