Abschnitt 1 - 1 Gefährdungen beim Transportieren und Lagern
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, in seinem bzw. ihrem Betrieb die Arbeitsbedingungen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu beurteilen und eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustreben.
Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist nur möglich, wenn eine gezielte und systematische Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten bestehenden Gefährdungen und Belastungen vorgenommen wird.
Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen und aus der Untersuchung von Berufskrankheiten ergeben besonders für den Transport, aber auch für das Lagern, eine Vielzahl von Gefährdungen.
In den Tabellen 1-3 sind Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Transport und Lagern zusammengestellt.
Tabelle 1 Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Handtransport
Gefährdungen | Sicherheitsmaßnahmen |
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Anfassen |
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Hochheben aus gebückter Stellung |
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Herausrutschen |
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Nachrutschen oder Kippen |
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Einklemmen, Quetschen beim Untergreifen |
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nachgebende oder unebene Absetzflächen |
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Umkippen |
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Tabelle 2 Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz handbetriebener Transportgeräte
Gefährdungen | Sicherheitsmaßnahmen |
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Benutzen ungeeigneter Transportgeräte |
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Benutzen fehlerhafter Transportmittel |
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falsches Beladen von Wagen, Karren und Rollenbahnen |
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Anstoßen, Umstoßen, Gestoßen werden |
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Unebenheiten des Bodens |
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Hindernisse auf dem Boden |
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Herabfallen ungesicherter Lasten |
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zu hohe Geschwindigkeit, z. B. in Kurven |
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Überladen |
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Tabelle 3 Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen beim Lagern und Stapeln
Gefährdungen | Sicherheitsmaßnahmen |
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Umkippen von Stapeln |
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Herabfallen von Lagergut |
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Umfallen von Lagergut |
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