DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 7.8 - 7.8 Lagerung und Transport auf Rollenbahnen

An angetriebenen Rollenbahnen müssen

  • im Arbeitsbereich zur Sicherung der Quetsch- und Scherstellen zwischen bewegten Lasten und feststehenden Teilen des Förderers, z. B. Rollen, Verstrebungen, die Zwischenräume ausgekleidet sein

  • Quetsch- und Scherstellen zwischen bewegten Stapeln und festen Teilen der Umgebung (Säulen, Wanddurchbrüche) gesichert sein

  • Einzugstellen an Ketten- und Riementrieben verkleidet sein

  • Übergänge von Rollenbahnen auskleidet sein

An den Enden von nicht angetriebenen Rollenbahnen Ablaufsicherungen anbringen.

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Abb. 69
Auskleidung von Rollenbahnen

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Abb. 70 und 71
Beispiele für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen