DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 7.5 - 7.5 Horizontale Plattenlagerung

Bei Platten sollte die horizontale Lagerung bevorzugt werden:

  • Sie ist sicher, weil die Platten nicht umfallen können

  • Ein Verformen/Durchbiegen der Platten wird verhindert

  • Die Plattenkanten werden geschont

  • Der Transport mit Staplern, Handhubwagen u. Ä. wird erleichtert

Allerdings erfordert die horizontale Lagerung eine größere Lagerfläche. Bei der Lagerung auf Stapelhölzern sollte beachtet werden:

  • Nur gleich hohe Stapelhölzer verwenden

  • Stapelhölzer mindestens 80 mm x 80 mm dick, damit die Gabeln von Staplern problemlos eingeschoben werden können

  • Die Stapelhölzer aufeinander gesetzter Plattenstapel müssen sich übereinander befinden, damit die Lasten sicher übertragen werden können.

Die Höhe der Plattenstapel soll in geschlossenen Räumen das 6-fache der Stapelbreite bzw. des Abstandes der äußeren Stapelhölzer nicht überschreiten. Der Standsicherheitsfaktor gegen Kippen muss mindestens 2,0 betragen. Hinweise zur Berechnung finden sich in Anhang 1 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte".

Eine Sicherung gegen Umfallen wird durch versetzte Platten (Stapeln im Verbund) erreicht. Dadurch können auch kleine Plattenformate hoch gestapelt werden.

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Abb. 56
Plattenstapel

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Abb. 57
Versetzte Platten