DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Transportieren mit Flurförderzeugen

Der Unternehmer oder die Unternehmerin darf nur Stapler einsetzen, mit denen die Last sicher transportiert werden kann. Dabei muss beachtet werden:

  • Nenntragfähigkeit

  • Gabelzinkenlänge

  • Gabelbreitenverstellung

Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss beim Transport der Last immer eine gute Sicht auf die Fahrbahn haben. Große Lasten schränken die Sicht häufig stark ein. Dann sollten Kamerasysteme eingesetzt werden, die so am Fahrzeug befestigt sind, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin über einen Bildschirm eine gute Sicht auf den Fahrweg hat.

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Abb. 36
Halbkugelspiegel

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Abb. 37
Halbkugelspiegel an jeder Kreuzung

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Abb. 38
Kamerasystem

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Abb. 39
Kamerasystem für Rückwärtsfahrt

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Abb. 40
Kamerasystem

Gabelstapler stellen bei den Unfallversicherungsträgern ein hohes Unfallrisiko dar. Jedes Jahr werden mehrere Versicherte getötet und viele weitere verletzt, weil sie von Staplern angefahren, überfahren oder von abrutschenden oder umkippenden Lasten getroffen werden oder weil der Stapler umgekippt ist.
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Abb. 41
Stapler mit optischer Fahrweg-Warneinrichtung

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Abb. 42
Rückwärtsfahrt an Schräge

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Abb. 43
Rückwärtsfahrt

Wenn nur gelegentlich Lasten transportiert werden müssen, die die Sicht nach vorne einschränken, kann auch rückwärts gefahren oder ein Einweiser bzw. eine Einweiserin zu Hilfe genommen werden.

Mit hochgestellter Last darf nur zum Auf- und Absetzen verfahren werden.

Damit sich die Last nicht unbeabsichtigt verschieben kann, wird empfohlen, Stapel nur gebündelt oder mit Spanngurten gesichert zu transportieren. Dies kann z. B. beim Transport beschichteter Platten oder beim Transport von Massivholz unterschiedlicher Abmessungen auf unebenen Wegen notwendig sein.

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Abb. 44
Hochgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen, Aufgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen

Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleibt. Es wird dringend empfohlen, Stapel so zu errichten, dass zwischen ihnen ein Abstand von mindestens 100 mm eingehalten ist.

Andere Lösungen sind:

  • Anbringen von (einklappbaren) Gabeleinschubbegrenzungen

  • Anbringen von Markierungen auf den Gabelzinken

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Abb. 45
Absturz der hinteren Ladungseinheiten bei Doppelreihen in einem Blocklager durch zu lange Gabelzinken