DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.12 - 12.12 Entharzungsmittel

In der Regel spielt das Entharzen von Werkzeugen in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung eher eine untergeordnete Rolle. Häufig werden stumpfe Werkzeuge dem Schärfdienst überlassen, der bei Bedarf unter anderem auch das Entharzen der Werkzeuge vornimmt.

Mittel zur Entharzung von Werkzeugen enthalten sehr häufig Laugen. Deren starke Ätzwirkung kann schwere Haut- und Augenschäden verursachen. Je nach zusätzlichen Inhaltsstoffen sind zum Teil auch allergische Hautreaktionen möglich. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausführen.

Schutzmaßnahmen

Es muss unbedingt eine Korbbrille benutzt werden; gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Gesichtsschutz erforderlich. Für ausreichende Belüftung muss gesorgt werden. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist Atemschutz in der Regel nicht erforderlich. Für Tätigkeiten mit handelsüblichen laugenhaltigen Entharzungsmitteln werden Handschuhe aus Butyl- oder Nitrilkautschuk empfohlen.