Abschnitt 12.11 - 12.11 Reinigungsmittel
Häufig werden lösemittelhaltige Reinigungsmittel eingesetzt, die zum Beispiel Alkohole oder Kohlenwasserstoffe enthalten. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch das Einatmen von Lösemitteldämpfen sowie durch direkten Hautkontakt (Hautentfettung und Aufnahme von sogenannten hautresorptiven Stoffen sowohl durch eine vorgeschädigte als auch durch die intakte Haut).
Schutzmaßnahmen
Schutzhandschuhe (z. B. aus Nitril) müssen benutzt werden. Es ist für eine ausreichende freie Lüftung oder Raumlüftung zu sorgen. Besonders bei häufiger oder großflächiger Anwendung, zum Beispiel der Reinigung von Möbelteilen an ständigen Arbeitsplätzen, kann die Installation einer Absaugeinrichtung notwendig sein.
Beim Einsatz lösemittelhaltiger Reiniger ist auch zu prüfen, inwieweit Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Gegebenenfalls sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. |
Es wird empfohlen, lösemittelhaltige Reiniger nach Möglichkeit durch tensidhaltige Produkte auf Wasserbasis zu ersetzen.
Weitere Informationen zu Reinigungsmitteln sind in der DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten" aufgeführt. |