DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.8 - 12.8 Montageschäume

Die enthaltenen Isocyanate können sowohl nach Einatmen als auch bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen und stehen im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Sie wirken außerdem reizend auf die Haut sowie auf die Schleimhäute der Augen und Atemwege. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keinen weiteren Umgang mit Isocyanaten haben.

Messungen haben ergeben, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte von Isocyanaten bei guten Lüftungsbedingungen deutlich unterschritten werden (z. B. bei Arbeiten im Freien).

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Ab August 2023 muss der Inverkehrbringer oder die Inverkehrbringerin von Stoffen und Gemischen, die monomeres Diisocyanat mit einem Gehalt von mehr als 0,1 % enthalten, Schulungen zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten anbieten. Für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bedeutet das, dass alle Beschäftigten, die mit diesen Stoffen arbeiten oder in Kontakt treten, nachweislich geschult werden müssen. Die verpflichtende Schulung entbindet nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Im Gegensatz zur Unterweisung bietet die Schulung allerdings detaillierte Inhalte, zum Beispiel zu den chemischen Eigenschaften von Diisocyanaten.

Schutzmaßnahmen

Der Hautkontakt mit nicht ausgehärteten Schäumen muss vermieden werden; gegebenenfalls müssen Chemikalienschutzhandschuhe benutzt werden (zum Beispiel aus Nitril).

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Hersteller von PUR-Schäumen legen den Verkaufsverpackungen oft sehr dünne Handschuhe aus Kunststofffolie bei. Das Schutzniveau dieser Handschuhe ist für den gewerblichen Einsatz nicht ausreichend.

Generell sollte bei jedem Umgang mit Montageschaumkartuschen eine Schutzbrille benutzt werden, weil damit gerechnet werden muss, dass Montageschaum unkontrolliert austritt.

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Weitere Informationen siehe TRGS 430 oder DGUV Information 213-078 "Polyurethane/Isocyanate".
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