DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.7 - 12.7 Gießharze

Gießharze werden in Tischlerei- und Schreinereibetrieben typischerweise zum Einschließen von Werkstücken in Kunstharz verwendet. Dafür wird häufig Epoxidharz eingesetzt, das in der Regel in zwei Komponenten geliefert wird und von den Anwendenden gebrauchsfertig gemischt wird. Die sogenannte "A-Komponente" enthält üblicherweise das Harz. Die "B-Komponente" enthält den Härter, der in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis zum Harz zugegeben werden muss. Die Reaktionsmasse wird nach dem Durchmischen in die Form gegossen.

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Abb. 12.5
Umfüllen der Harzkomponente aus einer Dose in die Mischvorlage

Die Harzkomponenten (Bisphenol-Epichlorhydrinharze) sind haut- und augenreizend und wirken hautsensibilisierend. Die Härter (Amine) wirken ätzend und verursachen bei Kontakt schwere Haut- oder Augenschäden. Sie können zudem allergische Hautreaktionen verursachen und gefährden die Gesundheit beim Einatmen, Verschlucken oder bei Aufnahme über die Haut.

Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keinen weiteren Umgang mit Epoxidharzen oder -härtern haben.

Schutzmaßnahmen

Besonders der Hautkontakt mit Epoxidharzen und Härtern sollte in jedem Fall vermieden werden. Es müssen eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe (zum Beispiel aus Nitril, Dicke: 0,4 mm) benutzt werden. Es ist mindestens eine ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes sicherzustellen.