DGUV Information 209-040 - Entsorgung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 2 - Planung

Verfahrensablauf

Beim Verarbeiten der Stämme fallen auch Restprodukte wie Rinde, Sägespäne, Spreißel, Schwarten, Hackschnitzel und Kappabfälle an. Diese werden durch die Entsorgung an der Entstehungsstelle erfasst, getrennt abgefördert, ggf. zerkleinert und zwischengelagert.

Sicherheitstechnisches Grundkonzept

Übergänge von der Einschnittmaschine zu den Fördereinrichtungen der Entsorgung durch trichterförmige Verblechungen schließen.

Falls ein Erreichen von Gefahrstellen innerhalb der Entsorgung möglich ist, muss der Zutritt in die Entsorgung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und ggf. mit Zuhaltung gesichert werden.

Anlaufwarneinrichtung nach EN 618
Falls das Starten einer mechanischen Fördereinrichtung zu einer gefährdenden Situation führen kann, muss 10 s vor dem Start ein eindeutiges akustisches Warnsignal für 3 s und/oder ein optisches Warnsignal, wie z. B. ein Blinklicht, ausgelöst werden. Solche Signale müssen z. B. in Situationen vorgesehen sein, in denen die mechanische Fördereinrichtung nicht im Blickfeld der Bedienperson ist, oder wenn es notwendig ist, Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten können, zu warnen, dass eine spezielle Einrichtung oder ein Mechanismus kurz vor dem Starten ist. Die akustische Warneinrichtung muss einen Schalldruckpegel von 15 dB(A) über dem Mittelwert des Umgebungsschalldruckpegels in einer Höhe von 1,6 m über Flurebene und in einer horizontalen Entfernung von 1 m vorsehen.

NOT-AUS-Schalter
Schon bei der Planung ist die Lage der NOT-AUS-Schalter (nach EN 619 alle 20 m) zu berücksichtigen, weil eine nachträgliche, geschützte Kabelverlegung aufwändig ist.

Wenn die Entfernung zwischen den zugänglichen Stellen des Stetigförderers und dem Hauptschalter 10 m oder weniger beträgt, kann er als Not-Stopp verwendet werden.

Bei vorhandenen Anlagen, an denen risikobehaftete Arbeitsweisen beim Einrichten, Warten oder Entstören erkennbar werden, ist zu prüfen, ob durch Verbesserungen anhand nebenstehender Liste eine höhere Sicherheit erreicht werden kann.


Es wird dringend empfohlen, sich schon bei der Planung und vor Vertragsabschluss beraten zu lassen, z. B. durch Mitarbeiter des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall der BGHM.

Dies gilt insbesondere:
  • bei der Planung und Beschaffung von Neuanlagen

  • für den Bau von Maschinen und Anlagen für den Eigengebrauch

  • bei wesentlichen Veränderungen von Maschinen und Anlagen

Unter Berücksichtigung der Leistungsdaten der Maschine bzw. Anlage sollte die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben gemeinsam mit dem Hersteller und z. B. einem Mitarbeiter des Sachgebietes Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereiches Holz und Metall nach Inbetriebnahme überprüft werden.