DGUV Information 209-039 - Schnittholzsortierung und Schnittholzstapelung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 3 - Längssortieranlagen

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Bild 1: Layout-Beispiel einer Längssortieranlage

Fertigungsablauf

In Längssortieranlagen erfolgt die Entnahme der Schnittware vom Abwurftisch sowie die Stapelung von Hand.

Lärmeinwirkung

Lärmemissionswerte von Einzelmaschinen sind derzeit nicht verfügbar. Deshalb wurden für typische Tätigkeiten in Sägewerken personenbezogene Messwerte erhoben:

-Stapelplatzbis 93 dB(A)

Sortierförderer

Risiko

Gefährdungsstufe I

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch Einziehen an Förderbändern und Rollenbahnantrieben.

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen

Einzelgefahrstellensicherung, z. B.:

  • Sicherung der Auflaufstellen von Kettenantrieben durch Verkleidungen oder Füllstücke,

  • Sicherung der Auflaufstellen von Fördereinrichtungen durch Füllstücke oder Verdeckungen,

  • Auskleidungen oder Verdeckungen von Quetsch- oder Scherstellen durch Auswerfer oder ähnliche Förderelemente.

Siehe auch Abschnitt "Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen", Seite 34 f.

Nach EN 619 muss alle 20 m ein NOT-AUS-Schalter vorhanden sein, insbesondere im Bereich der Abwurftische.

Betrieb

Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Schnittwarenabwurftische/Stapelbühnen

Risiko

Gefährdungsstufe II

Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:

  • Stoßen und Quetschen durch abgeworfene Werkstücke

  • Stolpern, Stürzen und Hängenbleiben an herumliegenden Hölzern und Stapelleisten

  • Abstürzen von Stapelbühnen

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Bild 2: Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen
1.Netz als Absturzsicherung an der Stapelabnahmestelle
2.Holm über Stapelhöhe als "Warnung" vor der Absturzkante

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen

Tischartige Auskleidungen der Abwurfbereiche als distanzierend wirkende Schutzmaßnahme. Bei Hauptwarenabwurfstellen möglichst Rückhaltehaken gegen freies Durchfallen der Werkstücke vorsehen.

Auf Stapelbühnen zwischen Absturzkante und Stapelplatz einen Abstand von mindestens einer Stapelbreite vorsehen. Möglichst dicht über der Stapelhöhe im Abstand von mindestens einer Stapelbreite zur Absturzkante hin eine "Barriere" (z. B. abgehängte Stange) anbringen.

Eine Transporteinrichtung für die Stapel unter der Barriere hindurch zur Abnahmestelle (Absturzkante) vorsehen, z. B. Röllchenbahnen oder Kettenförderer mit mechanischen Endanschlägen.

Wenn für den vorgenannten Sicherungsvorschlag der Platz auf der Stapelbühne nicht ausreicht oder eine Barriere aufgrund der großen Stapelhöhe nicht wirksam ist, muss die Absturzgefahr durch Fangnetze und durch Holme als Warnung vor der Absturzkante verringert werden (siehe Bild 2 und Bild 3).

Betrieb

Herumliegende Hölzer und Stapelleisten wegräumen.

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Bild 3: Netz als Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen