DGUV Information 209-038 - Seitenwarenbearbeitung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Anhang 1: - Vorschriften und Regeln

1. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17.05.2006 Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG vom 12.12.2006 Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit EMV Richtlinie 2004/108/EG
2. Europäische Normen
EN ISO 4413Fluidtechnik-Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile
EN ISO 12100Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung
EN ISO 13849-1Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen -
Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze
EN ISO 13850Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze
EN ISO 13857Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
EN ISO 14122-1 bis 4Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen
EN 349Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
EN 619Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut
EN 953Sicherheit von Maschinen - Trennende Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen
EN 1037Sicherheit von Maschinen - Vermeidung von unerwartetem Anlauf
EN 1870-4Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 4: Mehrblattkreissägemaschinen für Längsschnitt mit Handbeschickung und/oder Handentnahme
3. Unfallverhütungsvorschriften
BGV A3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VBG 5 *Kraftbetriebene Arbeitsmittel
VBG 7j *Maschinen und Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen
VBG 10 *Stetigförderer
4. Berufsgenossenschaftliche Regeln, Informationen
ZH1/3.18 *Sicherheitsregeln für Mehrblatt-Besäum- und -Zuschneidekreissägemaschinen
ZH 1/159 *Sicherheitsregeln für Vertikalumsetzeinrichtungen
5. Bestimmungen der Feuerversicherer
VdS 2029Holz bearbeitende und verarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz

nur noch gültig für Maschinenaltbestand vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie