DGUV Information 209-037 - Rundholzplatz und Rundholzzubringung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 3 - Rundholzplatz Lagerung von Rundholz

Lagerplatzunterbau

Damit die vom gelagerten Holz verursachten Lasten vom Untergrund ohne bleibende Verformungen (z. B. Einsinken des Holzstapels bei Nässe) aufgenommen werden können, sollte eine ebene und ausreichend tragfähige Schicht auf den gewachsenen Untergrund aufgebracht werden. Geeignet sind Schotter- oder Kiesschüttungen, Natur- oder Kunststeinpflaster (Verbundpflaster), Böden aus Beton oder bituminösen Baustoffen. Wasser muss gut abfließen können. Die Ausführung sollte Fachbaufirmen übertragen werden.

Sattelstapel (Polter)

Beim Sattelstapel liegt der höher gelegene Stamm jeweils im Sattel der darunter liegenden Stämme.

Anforderungen:

  • Die einzelnen Stämme müssen parallel aufgelegt werden.

  • Die unterste Stammlage gegen Wegrollen sichern, z. B. durch Keile (Keilewinkel mindestens 35 ˚), die mit dem Stapelunterbau fest verbunden sind.

  • Abrollen der oberen Stämme durch Einhalten eines Böschungswinkels verhindern:

  • höchstens 30 ˚, falls sich Personen im Gefahrbereich des Polters aufhalten müssen, z. B. zum Anschlagen der Last

  • höchstens 45 ˚, falls sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten müssen

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Bestimmung des maximal zulässigen Böschungswinkels

Stapelung gegen Seitenstützen

Anforderungen:

  • Ausreichende Festigkeit der senkrechten Stapelstützen sicherstellen

  • Stützen im Boden sicher verankern

  • Versetzbare Seitenstützen mit Standfüßen versehen, die von einem Teil des Stapelgewichtes belastet werden.

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Abmessungen für Seitenstützen mit Standfüßen
HStapelhöhe
LStammlänge
FFußlänge 0,7 × H
UÜberstand 0,5 × H
AAbstand der beiden Stützenschenkel 0,6 × L