DGUV Information 209-036 - Bandsägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 4 - 4 Blockbandsägewerke Einzelmaschinen

Anlagenbereich Blockwagen und Blockbandsäge

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Scheren, Quetschen und Stoßen zwischen dem Blockwagen und angrenzenden Stetigförderern sowie festen Teilen der Umgebung, z. B. Hydraulikaggregate, Hallenwand

  • Stolpern und Ausrutschen beim Gehen im Gleisbereich des Blockwagens (z. B. beim Transport des Sägeblattes)

  • Schneiden am laufenden Sägeblatt,

  • Schneiden beim Wechsel und beim Transport von Sägeblättern

  • Abstürzen an der Grubenöffnung vor der unteren Bandsägerolle

  • Quetschen und Scheren durch Verfahrbewegungen der Blockbandsäge

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen


Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit manuell gesteuertem Blockwagen und zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung

Elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung und Grubenverdeckung der unteren Bandsägerolle mit Zuhaltung ab Baujahr 1995.

Umwehrung (Geländer) des Blockwagenfahrbereiches gegen unbeabsichtigten Zutritt mit Zutrittsöffnung im einsehbaren Bereich des Anlagenführers.

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Bild 3: Blockbandsäge mit zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung
1.Steuerkabine
2.manuell gesteuerter Blockwagen
3.Umwehrung
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Bild 4: Blockbandsäge mit zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung
1.Manuell gesteuerter Blockwagen
2.Zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung in Schneidstellung

Der vom Anlagenführer nicht einsehbare Bereich des Blockwagens (Rückseite) muss mit einer Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung gesichert werden. Die Zuhaltung ist erforderlich, um unbeabsichtigte Sägeunterbrechungen zu vermeiden.

Zum Entstören und Warten genügend Arbeitsraum zwischen Blockwagen und Umzäunung bzw. Hallenwand vorsehen.


Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit manuell gesteuertem Blockwagen ohne zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung

Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Eine elektrische Verriegelung und Zuhaltung der Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen ist nicht notwendig.

Die Einstellung des Bandsägeblattlaufes darf nur bei geschlossener Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen und nur von außerhalb des Gefahrbereiches, z. B. auf einem Podest oberhalb der oberen Bandsägerolle, erfolgen. Von dieser Position aus darf ein Zugriff zum Sägeblatt nicht möglich sein.

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Bild 5: Blockbandsäge mit zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung
1.Zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung in Schutzstellung
2.Elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung mit Zuhaltung ab Baujahr 1995
3.Manuell gesteuerter Blockwagen
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Bild 6: Grubenverdeckung der unteren Bandsägerolle - im gezeigten Beispiel kann die elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung erst geschlossen werden, wenn zuvor die Grubenabdeckbleche in Schutzposition gebracht wurden (ab Baujahr 1995).
1.Elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung mit Zuhaltung

Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit automatisch gesteuertem Blockwagen und zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung

Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren. Beim Öffnen der Zugangstüren muss die bewegliche Sägeblattverdeckung automatisch in Schutzstellung gehen. Eine Abschaltung der Blockbandsäge ist deshalb beim Öffnen der Zugangstüren nicht erforderlich.

Gebremste Bandsägerollen für geringe Zuhaltungszeiten.

Ab Baujahr 1995 elektrische Verriegelung und Zuhaltung der beweglichen Gehäuseverkleidung ab einer Auslaufzeit von mehr als 10 s.

Die Grubenöffnung vor der unteren Bandsägerolle muss ab Baujahr 1995 mit einer elektrisch verriegelten Verdeckung mit Zuhaltung gesichert sein.

Einstellen des Bandlaufes von innerhalb des Gefahrbereiches zulässig.


Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit automatisch gesteuertem Blockwagen ohne zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung

Gefahrbereichsicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

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Bild 7: Sichere Einstellung des Sägeblattlaufes von einem Podest außerhalb des Gefahrbereiches
1.Schutzgitter gegen Zugriff zum Sägeblatt mit Einblick zur Sägeblatteinstellung
2.Gehäuseverkleidung mit elektrischer Verriegelung und Zuhaltung
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Bild 8: Tandem-Blockbandsägen mit automatisch gesteuertem Blockwagen
1.Blockwagen
2.Tandem-Blockbandsägen
3.Bewegliche Sägeblattverdeckung, die nach Öffnen
der Zugangstür in Schutzstellung gefahren ist.

Eine elektrische Verriegelung und Zuhaltung der Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen ist nicht notwendig.

Die Einstellung des Bandsägeblattlaufes darf nur bei geschlossener Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen und nur von außerhalb des Gefahrbereiches, z. B. auf einem Podest oberhalb der oberen Bandsägerolle, erfolgen. Von dieser Position aus darf ein Zugriff zum Sägeblatt nicht möglich sein (siehe Bild 7).

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Bodenunebenheiten und Stolperstellen beseitigen.

Unbefugten den Zutritt in den Blockbandsägenbereich untersagen.

Anlagenführer anweisen, bei allen Fahrbewegungen des Blockwagens darauf zu achten, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.

Sicheren Standplatz für den Sägeblattwechsel einrichten.

Beim Sägeblattwechsel schnittfeste Handschuhe benutzen.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 9: Blockbandsägenanlage mit Sicherheitslichtschranke ccc_1668_10.jpg als Zugangssicherung. Beim Unterbrechen der Sicherheitslichtschranke werden alle Vorschubbewegungen abgeschaltet und die beweglichen Sägeblattverdeckungen in Schutzstellung gefahren.
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Bild 10: Blockbandsäge mit automatisch gesteuertem Blockwagen und ohne zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung
1.Umzäunung Blockwagen und Blockbandsäge
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung

Parallelzerspaner

Bei Anlagen mit hohem Mechanisierungsgrad wird der Blockbandsäge ein Parallelzerspaner vorgeschaltet.

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen zwischen Blockwagen und Spaner,

  • herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile

  • Schneiden an den rotierenden Werkzeugen

  • Schneiden beim Messer- und Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich

  • Quetschen durch den verfahrenden Werkzeugsupport

  • Abstürzen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten. Bei Auslaufzeiten von höchstens 10 s kann auf eine Zuhaltung der Zugangstüren verzichtet werden, es sei denn, sie ist durch das Sicherungskonzept der Blockbandsäge notwendig. Auslaufzeiten von mehr als 30 s (maximale Auslaufzeit der Blockbandsäge) schränken die Verfügbarkeit der Anlage erheblich ein.

Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.

Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall im Blockwagen gewährleisten.

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Bild 11: Parallelzerspanervor Blockbandsäge
1.Umzäunung von Blockwagen, Zerspaner und Blockbandsäge
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

Kapp- und Trennsägenaggregate

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen und Scheren durch das verfahrbare Sägeaggregat

  • Schneiden am Sägeblatt

  • Abstürzen beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Nicht einsehbaren Verfahrbereich (z. B. Keller) durch eine Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstüre sichern.

Den nicht zum Schneiden benutzten Teil des Sägeblattes durch feststehende Schutzhaube gegen Zugriff sichern.

Beim Betreten des Gefahrbereiches muss die Säge ausgeschaltet sein bzw. darf das rotierende Sägeblatt nicht erreicht werden können (z. B. abgetauchte Sägeblattstellung).

Durchtrittsöffnung im Boden auf das für die Säge erforderliche Mindestmaß beschränken.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Zum Sägeblattwechsel schnittfeste Handschuhe verwenden.

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Bild 12: Manuell gesteuerte Kapp- und Trennsäge

Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung, Nachschnittsäge und Seitenwarenabscheider

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Einzug- und Zentriereinrichtungen

  • herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile (Gleich- oder/und Gegenlauf der Kreissägeblätter),

  • Schneiden an rotierenden Werkzeugen

  • Schneiden beim Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich,

  • Quetschen durch die verfahrenden Werkzeugsupporte oder Maschinenhälften

  • Abstürzen von Personen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten.

Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.

Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall in Einzug- und Zentriereinrichtungen gewährleisten.

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Bild 13: Querförderanlage zum Zuführbereich der Nachschnittsäge (von innerhalb der Umzäunung fotografiert)
1.Umzäunung der Gesamtanlage
2.Zuführbereich zur Nachschnittsäge mit Gegen- und
Gleichlaufbearbeitung der Sägeblätter (siehe auch Bild 14)
3.Einzugs- und Zentriereinrichtung zur Nachschnittsäge
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Bild 14: Zuführbereich zur Nachschnittsäge mit Gegen- und Gleichlaufbearbeitung der Sägeblätter
1.Umzäunung des Querförderbereiches
2.Prallwand als Schutz gegen zurückfliegende
Werkstücke oder Werkstückteile (Sägeblätter im Gegenlauf)

Bei Gegenlaufbearbeitung können aus dem Einzugsbereich der Nachschnittsäge zurückfliegende Werkstücke oder Werkstückteile aufgefangen werden durch:

  • fangende Schutzeinrichtungen und Prallwand oder

  • sich nach dem Werkstückdurchlass schließende Einzugs- und Zentriereinrichtungen

Ausschubbereich der Nachschnittsäge bei Gleichlaufbearbeitung tunnelförmig ausführen (Leit- und Fangeinrichtungen) zur Sicherung gegen herausgeschleuderte Werkstücke.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein (z. B. für den Klopfmechanismus zum Lösen angefrorener Seitenbretter).

Um die Stillstandszeiten bei der Maßkontrolle möglichst gering zu halten, hat sich neben dem Automatikbetrieb in der Praxis die Betriebsart "Messschaltung Seite 23" als notwendig erwiesen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Lärmminderungstechnik
Lärmschutzkabine.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 15: Nachschnittsäge mit Ausschusskanal
1.Umzäunung des Gefahrbereiches
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung
3.Ausschusskanal mit Leit- und Fangeinrichtungen
innerhalb der Umzäunung