Abschnitt 4 - 4 Blockbandsägewerke Einzelmaschinen
Anlagenbereich Blockwagen und Blockbandsäge
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Scheren, Quetschen und Stoßen zwischen dem Blockwagen und angrenzenden Stetigförderern sowie festen Teilen der Umgebung, z. B. Hydraulikaggregate, Hallenwand
Stolpern und Ausrutschen beim Gehen im Gleisbereich des Blockwagens (z. B. beim Transport des Sägeblattes)
Schneiden am laufenden Sägeblatt,
Schneiden beim Wechsel und beim Transport von Sägeblättern
Abstürzen an der Grubenöffnung vor der unteren Bandsägerolle
Quetschen und Scheren durch Verfahrbewegungen der Blockbandsäge
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit manuell gesteuertem Blockwagen und zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung |
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Elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung und Grubenverdeckung der unteren Bandsägerolle mit Zuhaltung ab Baujahr 1995.
Umwehrung (Geländer) des Blockwagenfahrbereiches gegen unbeabsichtigten Zutritt mit Zutrittsöffnung im einsehbaren Bereich des Anlagenführers.
1. | Steuerkabine |
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2. | manuell gesteuerter Blockwagen |
3. | Umwehrung |
1. | Manuell gesteuerter Blockwagen |
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2. | Zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung in Schneidstellung |
Der vom Anlagenführer nicht einsehbare Bereich des Blockwagens (Rückseite) muss mit einer Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung gesichert werden. Die Zuhaltung ist erforderlich, um unbeabsichtigte Sägeunterbrechungen zu vermeiden.
Zum Entstören und Warten genügend Arbeitsraum zwischen Blockwagen und Umzäunung bzw. Hallenwand vorsehen.
Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit manuell gesteuertem Blockwagen ohne zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung |
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Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.
Eine elektrische Verriegelung und Zuhaltung der Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen ist nicht notwendig.
Die Einstellung des Bandsägeblattlaufes darf nur bei geschlossener Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen und nur von außerhalb des Gefahrbereiches, z. B. auf einem Podest oberhalb der oberen Bandsägerolle, erfolgen. Von dieser Position aus darf ein Zugriff zum Sägeblatt nicht möglich sein.
1. | Zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung in Schutzstellung |
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2. | Elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung mit Zuhaltung ab Baujahr 1995 |
3. | Manuell gesteuerter Blockwagen |
1. | Elektrisch verriegelte Gehäuseverkleidung mit Zuhaltung |
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Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit automatisch gesteuertem Blockwagen und zwangsläufig gesteuerter Sägeblattverdeckung |
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Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren. Beim Öffnen der Zugangstüren muss die bewegliche Sägeblattverdeckung automatisch in Schutzstellung gehen. Eine Abschaltung der Blockbandsäge ist deshalb beim Öffnen der Zugangstüren nicht erforderlich.
Gebremste Bandsägerollen für geringe Zuhaltungszeiten.
Ab Baujahr 1995 elektrische Verriegelung und Zuhaltung der beweglichen Gehäuseverkleidung ab einer Auslaufzeit von mehr als 10 s.
Die Grubenöffnung vor der unteren Bandsägerolle muss ab Baujahr 1995 mit einer elektrisch verriegelten Verdeckung mit Zuhaltung gesichert sein.
Einstellen des Bandlaufes von innerhalb des Gefahrbereiches zulässig.
Sicherungskonzept für Blockbandsägen mit automatisch gesteuertem Blockwagen ohne zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung |
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Gefahrbereichsicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.
1. | Schutzgitter gegen Zugriff zum Sägeblatt mit Einblick zur Sägeblatteinstellung |
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2. | Gehäuseverkleidung mit elektrischer Verriegelung und Zuhaltung |
1. | Blockwagen |
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2. | Tandem-Blockbandsägen |
3. | Bewegliche Sägeblattverdeckung, die nach Öffnen der Zugangstür in Schutzstellung gefahren ist. |
Eine elektrische Verriegelung und Zuhaltung der Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen ist nicht notwendig.
Die Einstellung des Bandsägeblattlaufes darf nur bei geschlossener Gehäuseverkleidung der Blockbandsägerollen und nur von außerhalb des Gefahrbereiches, z. B. auf einem Podest oberhalb der oberen Bandsägerolle, erfolgen. Von dieser Position aus darf ein Zugriff zum Sägeblatt nicht möglich sein (siehe Bild 7).
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bodenunebenheiten und Stolperstellen beseitigen.
Unbefugten den Zutritt in den Blockbandsägenbereich untersagen.
Anlagenführer anweisen, bei allen Fahrbewegungen des Blockwagens darauf zu achten, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.
Sicheren Standplatz für den Sägeblattwechsel einrichten.
Beim Sägeblattwechsel schnittfeste Handschuhe benutzen.
Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.
1. | Umzäunung Blockwagen und Blockbandsäge |
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2. | Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung |
Parallelzerspaner
Bei Anlagen mit hohem Mechanisierungsgrad wird der Blockbandsäge ein Parallelzerspaner vorgeschaltet.
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Quetschen, Scheren und Einziehen zwischen Blockwagen und Spaner,
herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile
Schneiden an den rotierenden Werkzeugen
Schneiden beim Messer- und Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich
Quetschen durch den verfahrenden Werkzeugsupport
Abstürzen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.
Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten. Bei Auslaufzeiten von höchstens 10 s kann auf eine Zuhaltung der Zugangstüren verzichtet werden, es sei denn, sie ist durch das Sicherungskonzept der Blockbandsäge notwendig. Auslaufzeiten von mehr als 30 s (maximale Auslaufzeit der Blockbandsäge) schränken die Verfügbarkeit der Anlage erheblich ein.
Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.
Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall im Blockwagen gewährleisten.
1. | Umzäunung von Blockwagen, Zerspaner und Blockbandsäge |
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2. | Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung |
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen mit Hebezeug beseitigen.
Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.
Kapp- und Trennsägenaggregate
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Quetschen und Scheren durch das verfahrbare Sägeaggregat
Schneiden am Sägeblatt
Abstürzen beim Werkzeugwechsel
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Nicht einsehbaren Verfahrbereich (z. B. Keller) durch eine Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstüre sichern.
Den nicht zum Schneiden benutzten Teil des Sägeblattes durch feststehende Schutzhaube gegen Zugriff sichern.
Beim Betreten des Gefahrbereiches muss die Säge ausgeschaltet sein bzw. darf das rotierende Sägeblatt nicht erreicht werden können (z. B. abgetauchte Sägeblattstellung).
Durchtrittsöffnung im Boden auf das für die Säge erforderliche Mindestmaß beschränken.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Zum Sägeblattwechsel schnittfeste Handschuhe verwenden.
Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung, Nachschnittsäge und Seitenwarenabscheider
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Quetschen, Scheren und Einziehen an Einzug- und Zentriereinrichtungen
herausgeschleuderte Späne oder Werkstückteile (Gleich- oder/und Gegenlauf der Kreissägeblätter),
Schneiden an rotierenden Werkzeugen
Schneiden beim Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich,
Quetschen durch die verfahrenden Werkzeugsupporte oder Maschinenhälften
Abstürzen von Personen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.
Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten.
Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.
Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall in Einzug- und Zentriereinrichtungen gewährleisten.
1. | Umzäunung der Gesamtanlage |
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2. | Zuführbereich zur Nachschnittsäge mit Gegen- und Gleichlaufbearbeitung der Sägeblätter (siehe auch Bild 14) |
3. | Einzugs- und Zentriereinrichtung zur Nachschnittsäge |
1. | Umzäunung des Querförderbereiches |
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2. | Prallwand als Schutz gegen zurückfliegende Werkstücke oder Werkstückteile (Sägeblätter im Gegenlauf) |
Bei Gegenlaufbearbeitung können aus dem Einzugsbereich der Nachschnittsäge zurückfliegende Werkstücke oder Werkstückteile aufgefangen werden durch:
fangende Schutzeinrichtungen und Prallwand oder
sich nach dem Werkstückdurchlass schließende Einzugs- und Zentriereinrichtungen
Ausschubbereich der Nachschnittsäge bei Gleichlaufbearbeitung tunnelförmig ausführen (Leit- und Fangeinrichtungen) zur Sicherung gegen herausgeschleuderte Werkstücke.
Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.
Die Handbetätigung von Ventilen muss von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein (z. B. für den Klopfmechanismus zum Lösen angefrorener Seitenbretter).
Um die Stillstandszeiten bei der Maßkontrolle möglichst gering zu halten, hat sich neben dem Automatikbetrieb in der Praxis die Betriebsart "Messschaltung Seite 23" als notwendig erwiesen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.
Stand der Lärmminderungstechnik
Lärmschutzkabine.
Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.
1. | Umzäunung des Gefahrbereiches |
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2. | Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung |
3. | Ausschusskanal mit Leit- und Fangeinrichtungen innerhalb der Umzäunung |