DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen u...

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Abschnitt 8, Winkelübergabe
Abschnitt 8
Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Titel: Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8 – Winkelübergabe

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen und Scheren durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Quetschen und Scheren durch Werkstücke

  • Quetschen und Scheren durch heb- und senkbaren Stetigförderer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und ggf. Zuhaltung.

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen z. B. durch:

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der trennenden Schutzeinrichtung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung

Bild 32: Ausführungsbeispiel Winkelübergabe nach Hochleistungsgatter

1.Abzugsrollengang mit Querabzug (Winkelübergabe)
2.Umzäunungen
3.Elektrisch verriegelte Zugangstüren
  

Wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus vor- und nachfolgenden Maschinen, muss das Betreten dieses Gefahrbereiches durch die Zuhaltung an der Zugangstüre so lange verhindert sein, bis ein Anlagenzustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde. Einzelgefahrstellensicherung siehe Seite 32.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Bild 33: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich einer Mehrblattkreissäge zu verhindern

1.Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransportes durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619
2.Elektrisch verriegelte Zugangstüre und Zuhaltung in den Gefahrbereich der Einschnittlinie
3.Ausgekleidete Förderebene