DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 2 - Unterweisungshilfen und Formblätter

Sicheres Stapeln von Schnittholz im Außen und Innenbereich

Download der Unterweisungshilfe unter: ccc_1667_as_1.jpgwww.bghm.de > Webcode 404

ccc_1667_as_74.jpg
ccc_1667_as_75.jpg

Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz im Lärmbereich

Download der Unterweisungshilfe unter: ccc_1667_as_1.jpgwww.bghm.de > Webcode 404

ccc_1667_as_76.jpg
ccc_1667_as_77.jpg

Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen

Download der Unterweisungshilfe unter: ccc_1667_as_1.jpgwww.bghm.de > Webcode 404

ccc_1667_as_78.jpg
ccc_1667_as_79.jpg

Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen

Download der Unterweisungshilfe unter: ccc_1667_as_1.jpgwww.bghm.de > Webcode 404

ccc_1667_as_80.jpg
ccc_1667_as_81.jpg

Unterweisung in das Tragen von Sicherheitsschuhen

Download der Unterweisungshilfe unter: ccc_1667_as_1.jpgwww.bghm.de > Webcode 404

ccc_1667_as_82.jpg

Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich. Die konkreten Inhalte ergeben sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes.

Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:

  1. 1.

    Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:

    • Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten

    • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten

    • Automatische Beschickungseinrichtungen

    • Richtungsänderung des Materialflusses

  2. 2.

    Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.

  3. 3.

    Aufgrund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten muss festgelegt werden, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:

    • Störungsursachenermittlung nur mit vorhandenen, zusätzlichen oder besonderen Schutz- bzw. Ersatzmaßnahmen.

    • Störungsbeseitigung nur wenn Energieversorgung sicher unterbrochen, gespeicherte Energien abgebaut und Bewegungen zum Stillstand gekommen sind.

An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Das Einrichten, Warten/Instandsetzen und Betreiben der Anlage ist mit geeigneten technischen Schutzmaßnahmen und nur in begründeten Ausnahmefällen mit geminderten technischen Schutzmaßnahmen aber zusätzlichen organisatorischen Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

  1. 4.

    Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

Hinweis zu verketteten und/oder unübersichtlichen Anlagen

Unübersichtliche und/oder verketteten Anlagen, die mit trennenden Schutzeinrichtungen abgesichert sind (Gefahrbereichssicherung), sind nur durch die dafür vorgesehenen verriegelten Zugänge und nach der Herstellung eines sicheren Zustandes der Anlage zu betreten. Dabei soll sich jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin mit einer zusätzlichen Absicherung (z. B. persönliches Vorhängeschloss, Logout-Tagout-System, Schlüsseltransfersystem) gegen das Schließen der Schutztür und Wiedereinschalten der Anlage sichern. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen Bestandteil des Schutzkonzeptes der Anlage sein.

Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen stehen auf den folgenden Seiten.

Allgemeine Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen"

Allgemeines

Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.

Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden!
Das Übersteigen von Zäunen oder das Überbrücken von Positionsschaltern mit Sicherheitsfunktion an Türen, Schutzhauben, Deckeln etc. ist verboten.

Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Enganliegende Kleidung tragen.

Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:

_____________________________________

_____________________________________

Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:

_____________________________________

_____________________________________

Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:

Nur folgende, besonders geschulte und beauftragte Personen dürfen in festgelegten Ausnahmefällen, bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen, nach Störungsursachen suchen:
__________________________________________________
__________________________________________________

Einrichten

Nach jedem Werkzeugwechsel muss geprüft werden, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.

  • Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.

  • Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.

  • Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.

  • Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an Vorgesetzte.

Betreiben

  • Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.

  • Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.

  • Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.

  • Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.

Warten und Instandsetzen

  • Vor den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.

  • Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen.

  • Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.

  • Verbleibende pneumatische oder hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.

Entstören

  • Vor dem Entstören abschalten.

  • Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.

  • Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.

  • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.

Keinesfalls Positionsschalter mit Sicherheitsfunktionen an Türen, Schutzhauben, Deckeln, etc. überbrücken.

Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte den Vorgesetzten melden.

Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen.
In diesem Ausnahmefall muss besonders geschultes Personal für die Suche von Störungsursachen angemessene Ersatzmaßnahmen treffen. Das sind z. B.:
  • Mitführbarer NOT-Aus

  • Tippbetrieb

  • Reduzierte Geschwindigkeit

  • Schutzzonen (Festzulegende Bereiche innerhalb des Gefahrenbereichs mit minimiertem Risiko, von denen aus die Fehlererkennung möglich ist.)

  • Zweite Person am NOT-Aus, die sich außerhalb des Gefahrenbereichs befindet, mit Sichtverbindung zur Person, die die Fehler sucht.

Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.

Unterweisung in das sichere Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen

Name, Vorname

_____________________________________________________________________

geb.

_____________________________________________________________________

wurde informiert, dass:

  • sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen.

  • für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war

und darüber hinaus anhand der Ausführungen über die Abschnitte

  • Allgemeines

  • Besondere Regelungen für:

    • Einrichten

    • Betreiben, Entstören

    • Fehlersuche im Ausnahmefall

    • Warten und Instandsetzen

unterrichtet und anhand der Bilder in das Arbeiten unterwiesen.

Zusätzlich wurde die oben genannte Person auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

DatumInhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen)Unterweisung bestätigt

Entscheidungen zur Konzeption der Gefahrbereichssicherung

ccc_1667_as_83.jpg

Überblick: Gefahrbereichssicherung

ccc_1667_as_84.jpg

Schweißerlaubnis

Download unter: ccc_1667_as_1.jpgwww.dguv.de/publikationen > Webcode: p021360

ccc_1667_as_85.jpg
ccc_1667_as_86.jpg