Anhang 2 - Unterweisungshilfen und Formblätter
Sicheres Stapeln von Schnittholz im Außen und Innenbereich
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Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz im Lärmbereich
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Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
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Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
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Unterweisung in das Tragen von Sicherheitsschuhen
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Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen
Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich. Die konkreten Inhalte ergeben sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes.
Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:
- 1.
Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:
Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten
Automatische Beschickungseinrichtungen
Richtungsänderung des Materialflusses
- 2.
Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.
- 3.
Aufgrund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten muss festgelegt werden, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:
Störungsursachenermittlung nur mit vorhandenen, zusätzlichen oder besonderen Schutz- bzw. Ersatzmaßnahmen.
Störungsbeseitigung nur wenn Energieversorgung sicher unterbrochen, gespeicherte Energien abgebaut und Bewegungen zum Stillstand gekommen sind.
An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Das Einrichten, Warten/Instandsetzen und Betreiben der Anlage ist mit geeigneten technischen Schutzmaßnahmen und nur in begründeten Ausnahmefällen mit geminderten technischen Schutzmaßnahmen aber zusätzlichen organisatorischen Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
- 4.
Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Hinweis zu verketteten und/oder unübersichtlichen Anlagen
Unübersichtliche und/oder verketteten Anlagen, die mit trennenden Schutzeinrichtungen abgesichert sind (Gefahrbereichssicherung), sind nur durch die dafür vorgesehenen verriegelten Zugänge und nach der Herstellung eines sicheren Zustandes der Anlage zu betreten. Dabei soll sich jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin mit einer zusätzlichen Absicherung (z. B. persönliches Vorhängeschloss, Logout-Tagout-System, Schlüsseltransfersystem) gegen das Schließen der Schutztür und Wiedereinschalten der Anlage sichern. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen Bestandteil des Schutzkonzeptes der Anlage sein.
Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen stehen auf den folgenden Seiten.
Allgemeine Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen"
Allgemeines
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.
Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden! Das Übersteigen von Zäunen oder das Überbrücken von Positionsschaltern mit Sicherheitsfunktion an Türen, Schutzhauben, Deckeln etc. ist verboten. |
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Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Enganliegende Kleidung tragen.
Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:
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Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:
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Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
Nur folgende, besonders geschulte und beauftragte Personen dürfen in festgelegten Ausnahmefällen, bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen, nach Störungsursachen suchen: |
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Einrichten
Nach jedem Werkzeugwechsel muss geprüft werden, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.
Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an Vorgesetzte.
Betreiben
Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.
Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.
Warten und Instandsetzen
Vor den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische oder hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Entstören
Vor dem Entstören abschalten.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Keinesfalls Positionsschalter mit Sicherheitsfunktionen an Türen, Schutzhauben, Deckeln, etc. überbrücken. |
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Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte den Vorgesetzten melden.
Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen. |
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In diesem Ausnahmefall muss besonders geschultes Personal für die Suche von Störungsursachen angemessene Ersatzmaßnahmen treffen. Das sind z. B.:
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Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text. |
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Unterweisung in das sichere Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen
Name, Vorname
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geb.
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wurde informiert, dass:
sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen.
für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war
und darüber hinaus anhand der Ausführungen über die Abschnitte
Allgemeines
Besondere Regelungen für:
Einrichten
Betreiben, Entstören
Fehlersuche im Ausnahmefall
Warten und Instandsetzen
unterrichtet und anhand der Bilder in das Arbeiten unterwiesen.
Zusätzlich wurde die oben genannte Person auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
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Datum | Inhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | Unterweisung bestätigt |
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Entscheidungen zur Konzeption der Gefahrbereichssicherung
Überblick: Gefahrbereichssicherung
Schweißerlaubnis
Download unter: www.dguv.de/publikationen > Webcode: p021360