DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen u...

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Abschnitt 7, Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen
Abschnitt 7
Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Titel: Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7 – Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen

Risiko
Gefährdungsstufe II.

Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen und Scheren durch Werkstücke

  • Quetschen, Scheren und Einziehen durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen

  • Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

Bild 25: Verkleidungen und Füllstücke an Kettenrädern Bild D 9 EN 619

  

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Einzelgefahrstellen des Förderers (z.B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer).

Quetsch- und Scherstellen durch zwangsgeführte Werkstücke sichern durch Auskleidung der Förderebene, Umzäunungen oder durch unmittelbar am Förderer angebrachte wannenartige Schutzbleche.

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen z. B. durch:

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung

Wegen des Risikos durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus vor- und nachfolgenden Maschinen, muss das Betreten dieses Gefahrbereiches durch die Zuhaltung an der Zugangstüre so lange verhindert sein, bis ein Anlagenzustand nach Ziffer 1 oder 2 Seite 18 (Kasten) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde (siehe auch Bild 14, 15).

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Bild 26: Füllstücke an Einzugstellen von z. B. Förderbändern Bild D 7 EN 619

  

Bild 27: Auskleidungen als Sicherung zwischen Werkstück und Rollenbahn Bild D 14 EN 619

  

Bild 28: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich der Einschnittlinie zu verhindern

1.Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransportes durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch)
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrbereich der Einschnittlinie
3.Ausgekleidete Förderebene
  

Bild 29: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenware zwischen Einschnittlinie und Besäumanlage

1.Sicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrbereich der Vereinzelung der Besäumanlage
2.Ausgekleidete Förderebene
  

Bild 30: Ausführungsbeispiel Rollengang als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Stapelanlage

1.Umzäunung
2.Rollengang Förderhöhe mindestens 1.000 mm
Hinweis: Kein Arbeitsplatz am Rollengang, deshalb keine Auskleidung des Rollenganges erforderlich
3.Untersteigsicherung
  

Bild 31: Ausführungsbeispiel einer abweisenden Schutzeinrichtung als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Vereinzelung

1.Stehverhinderer mit Baustahlmatte gemäß EN 619