DGUV Information 209-034 - Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Maßnahmen gegen Absturz

An erhöhten Arbeitsplätzen müssen Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, zum Beispiel durch Geländer, Auskleidungen von Bodenöffnungen und Anlagenbereichen. Um den Transport von Werkstücken nicht zu behindern, kann es aber erforderlich sein, auf Geländer teilweise oder sogar vollständig zu verzichten. In diesen Fällen muss die Absturzgefahr durch andere Maßnahmen verringert werden, zum Beispiel durch Vergrößerung der Standfläche, durch Fangnetze oder durch Holme als Warnung vor der Absturzkante.

Richten Sie für Instandhaltungs- und Entstörarbeiten sichere Zugänge und Standplätze ein.

Darüber hinaus muss der Standplatz in der Weise ausgeführt sein, dass Werkzeuge, Schrauben und Ähnliches abgelegt werden können, ohne herunterzufallen.

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Abb. 40
Absturzsicherung durch Palisaden aus Stahl an erhöhtem Stapelplatz mit Übergabebereich

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Abb. 41
Geländer mit herausnehmbarer Knieleiste zum Abtransport des Schnittholzes

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Abb. 42
Sicherheitsschleusengeländer für sichere Schnittholzübergabe

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Abb. 43
Netz als Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen

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Abb. 44
Fehlende Standfläche für einen Werkzeugwechsel an einem Spaner

1Öffnungen für die Entsorgung
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Abb. 45
Eingerichteter Standplatz zum Werkzeugwechsel an einem Spane

1Verrutschsichere Einlegebretter für Werkzeugwechsel
2Sitzkissen