DGUV Information 209-034 - Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 7.1 - 7 Instandhaltung, Reparatur und Entstörung
7.1 Anmerkungen für eine sichere Instandhaltung

Arbeitsmittel, wie Maschinen und Anlagen, unterliegen einem steten Verschleiß, der zu Betriebsstörungen und zum Maschinenstillstand führen kann. Nutzt der Betrieb die Möglichkeiten einer "geplanten Instandhaltung", lassen sich die erforderlichen Arbeiten rechtzeitig ausführen und ungewollte Stillstandszeiten vermeiden. Häufig müssen Instandhaltungsarbeiten jedoch ungeplant ausgeführt werden und sind dann mit Herausforderungen und Zeitdruck verbunden, was wiederum für ein hohes Gefährdungspotenzial sorgt.

Das sollten Sie beachten:

  • Führen Sie Instandhaltungen geplant durch und planen Sie ausreichend Zeit dafür ein.

  • Bilden Sie das Instandhaltungspersonal speziell für die wechselnden Tätigkeiten aus.

  • Ordnen Sie die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zu.

  • Ermitteln und bewerten Sie die Gefährdungen vor jedem Einsatz und legen Sie die Schutzmaßnahmen fest.

  • Informieren Sie das Instandhaltungspersonal über den Zustand der Anlage.

  • Weisen Sie auf gefährliche Inhaltsstoffe hin.

Arbeitsbereiche:

  • festlegen und kennzeichnen

  • sichere Standflächen schaffen

  • gegen unbefugtes Betreten sichern

  • dem Fortschritt der Instandhaltungsarbeiten anpassen

Stellen Sie geeignete Werkzeuge zur Verfügung und halten Sie Persönliche Schutzausrüstung bereit.

Berücksichtigen Sie bereits beim Kauf einer Anlage die Instandhaltungsbelange:

  • Achten Sie auf leicht zugängliche und auswechselbare Verschleißteile.

  • Schaffen Sie Anlagen mit bereits im Betrieb eingesetzten Bauteilen an.

  • Achten Sie darauf, dass Aggregate und Bauteile mit Hilfsmitteln (z. B. Kran) transportiert werden können und leicht zugänglich sind.

  • Kennzeichnen Sie die Prozessmedien (Leitungen, Anschlüsse, Behälter) eindeutig.

  • Achten Sie auf die Beschreibung in der Betriebsanleitung.

  • Achten Sie auf ausreichende Platzverhältnisse für die spätere Instandhaltung.

Bei Beauftragung von Fremdfirmen:

  • Legen Sie Schutzmaßnahmen vertraglich fest, stimmen Sie sie vor Ort ab und prüfen Sie deren Wirksamkeit.

  • Benennen Sie eine aufsichtführende Person.

  • Unterweisen Sie Fremdpersonal in alle unternehmensspezifischen Besonderheiten (Alarmierung, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege etc.).

  • Koordinieren Sie die Arbeitsabläufe.

  • Lassen Sie Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung nur durch Elektrofachkräfte ausführen.

  • Gewährleisten Sie eine kontrollierte Übergabe der instand gesetzten Maschinen und Anlagen an den Auftraggeber oder die Auftraggeberin.

Stellen Sie vor dem Betreten der stillgesetzten Anlage sicher, dass alle betroffenen Beschäftigten ein eigenes, persönliches Schloss zum Sichern gegen Wiedereinschalten der Anlage benutzen - das ist eine "Lebensversicherung".

Weitere Hinweise siehe auch DGUV Information 209-015 "Instandhaltung- sicher und praxisgerecht durchführen" sowie TRBS 1112 "Instandhaltung". Eine Arbeitshilfe mit Text-Bausteinen für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen" befindet sich im Anhang 2.