DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 2.6 - Fasern

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Bei der Bearbeitung von ausgehärteten GFK-Teilen können sich Gesundheitsgefahren aus den Faserstäuben ergeben.

Als Verstärkungsfasern für UP-Harze werden überwiegend Glasfasern in Form von Gewebematten eingesetzt. Für spezielle Anwendungen, etwa im Sportgerätebau (Boote, Surfbretter), werden auch Kohle- oder Aramidfasern (z.B. KEVLAR) als Verstärkungsmaterial eingesetzt.

Glasfasern sind künstliche Mineralfasern.

Beim Schleifen von GFK-Teilen werden Faserstäube in atembarer Form mit gefährlichen Eigenschaften freigesetzt. Gefährlich sind aber nur die Staubanteile mit lungengängigen Faserteilchen; das sind solche mit

  • Faserdurchmessern < 3 μm,

  • Faserlängen > 5 μm,

  • Länge-/Durchmesser-Verhältnissen > 3

Für diese Stäube gilt ein TRK-Wert von 250000 Fasern/m3.

Gleichzeitig ist eine Staubkonzentration von 6 mg/m31 (alveolengängiger Anteil, früher Feinstaub) am Arbeitsplatz einzuhalten.

Kohlenstoff- und Aramidfasern sind synthetische, organische hochfeste Fasern. Aramidfasern werden aus Polyamid hergestellt.

Auch diese Fasern sind atembar und lungengängig, wenn die geometrischen Abmessungen hinsichtlich der Faserlänge und -durchmesser den Verhältnissen entsprechen, die bei den Glasfasern bereits genannt wurden.

Am Arbeitsplatz ist eine Staubkonzentration von 6 mg/m32 (alveolengöngiger Anteil, früher Feinstaub) einzuhalten.

Bei Messungen der Holz-Berufsgenossenschaft wurde bisher beim Herstellen von GFK-Teilen weder eine Überschreitung der zulässigen Feinstaubkonzentration noch eine Überschreitung der zulässigen Faserkonzentration festgestellt. Beim Schleifen von GFK-Teilen wurden Konzentrationen von maximal 110.000 Fasern/m3gemessen, beim Zuschneiden der Gewebematten deutlich niedrigere Konzentrationen.

Derzeit wird eine Herabsetzung dieses Wertes auf 1,5 mg/m3 diskutiert.

Derzeit wird eine Herabsetzung dieses Wertes auf 1,5 mg/m3 diskutiert.