
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Abschnitt 2.6 – Fasern

Bei der Bearbeitung von ausgehärteten GFK-Teilen können sich Gesundheitsgefahren aus den Faserstäuben ergeben.
Als Verstärkungsfasern für UP-Harze werden überwiegend Glasfasern in Form von Gewebematten eingesetzt. Für spezielle Anwendungen, etwa im Sportgerätebau (Boote, Surfbretter), werden auch Kohle- oder Aramidfasern (z.B. KEVLAR) als Verstärkungsmaterial eingesetzt.
Glasfasern sind künstliche Mineralfasern.
Beim Schleifen von GFK-Teilen werden Faserstäube in atembarer Form mit gefährlichen Eigenschaften freigesetzt. Gefährlich sind aber nur die Staubanteile mit lungengängigen Faserteilchen; das sind solche mit
Faserdurchmessern < 3 μm,
Faserlängen > 5 μm,
Länge-/Durchmesser-Verhältnissen > 3
Für diese Stäube gilt ein TRK-Wert von 250000 Fasern/m3.
Gleichzeitig ist eine Staubkonzentration von 6 mg/m31 (alveolengängiger Anteil, früher Feinstaub) am Arbeitsplatz einzuhalten.
Kohlenstoff- und Aramidfasern sind synthetische, organische hochfeste Fasern. Aramidfasern werden aus Polyamid hergestellt.
Auch diese Fasern sind atembar und lungengängig, wenn die geometrischen Abmessungen hinsichtlich der Faserlänge und -durchmesser den Verhältnissen entsprechen, die bei den Glasfasern bereits genannt wurden.
Am Arbeitsplatz ist eine Staubkonzentration von 6 mg/m32 (alveolengöngiger Anteil, früher Feinstaub) einzuhalten.
Bei Messungen der Holz-Berufsgenossenschaft wurde bisher beim Herstellen von GFK-Teilen weder eine Überschreitung der zulässigen Feinstaubkonzentration noch eine Überschreitung der zulässigen Faserkonzentration festgestellt. Beim Schleifen von GFK-Teilen wurden Konzentrationen von maximal 110.000 Fasern/m3gemessen, beim Zuschneiden der Gewebematten deutlich niedrigere Konzentrationen.