DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 2.5, Gelcoat
Abschnitt 2.5
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.5 – Gelcoat

Gelcoats sind pigmentierte Polyesterharze mit meist höheren Anteilen an Styrol, als es im Laminierharz selbst enthalten ist.

Es dürfen nur blei- und cadmiumfreie Pigmente eingesetzt werden.

  • brennbare, wasserunlösliche Flüssigkeit

  • reizt die Augen und die Haut

  • sensibilisierende Wirkung

  • Dämpfe schwerer als Luft; sie können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden

  • weitere Gesundheitsgefahren wie bei Styrol beschrieben

Ausgehärtete Gelcoats gelten nach dem heutigen Erkenntnisstand als gesundheitlich unbedenklich, wenn sie schwermetallfreie Pigmente enthalten.

Umwelt:

  • ausgehärtete Gelcoats gelten nicht als Sondermüll

  • nicht ausgehärtete Gelcoats sind als Sondermüll zu entsorgen

  • nicht ausgehärtete Gelcoats sind eingestuft in die Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)