DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 6, Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 6
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen

Hygienische Maßnahmen

In den Arbeitsräumen

  • nicht essen, trinken, rauchen und

  • keine Nahrungsmittel

aufbewahren.

Mit Harz und Lösemitteln verschmutzte Kleidung muss gewechselt werden.

Verschmutzte Haut mit speziellen Hautreinigungsmitteln oder viel Seife waschen. Als Arbeitsstoffe eingesetzte Lösemittel dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden. Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.

Vorsorgeuntersuchungen

Beschäftigte, die gegenüber Styrol und Lösemitteln exponiert sind, müssen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

  • G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen und

  • G 24 Hauterkrankungen untersucht werden.

  • Wenn die Auslöseschwelle für Styrol überschritten ist, muss der BAT-Wert überwacht werden.

Beschäftigte, die Atemschutzgeräte benutzen müssen, sind zusätzlich nach dem Grundsatz

  • G 26 Atemschutzgeräte zu untersuchen. Diese Untersuchung kann entfallen, wenn belüftete Hauben oder Helme oder Frischluftwesten benutzt werden.