
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Abschnitt 6 – Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen

Hygienische Maßnahmen
In den Arbeitsräumen
nicht essen, trinken, rauchen und
keine Nahrungsmittel
aufbewahren.
Mit Harz und Lösemitteln verschmutzte Kleidung muss gewechselt werden.
Verschmutzte Haut mit speziellen Hautreinigungsmitteln oder viel Seife waschen. Als Arbeitsstoffe eingesetzte Lösemittel dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden. Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.
Vorsorgeuntersuchungen
Beschäftigte, die gegenüber Styrol und Lösemitteln exponiert sind, müssen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen und
G 24 Hauterkrankungen untersucht werden.
Wenn die Auslöseschwelle für Styrol überschritten ist, muss der BAT-Wert überwacht werden.
Beschäftigte, die Atemschutzgeräte benutzen müssen, sind zusätzlich nach dem Grundsatz
G 26 Atemschutzgeräte zu untersuchen. Diese Untersuchung kann entfallen, wenn belüftete Hauben oder Helme oder Frischluftwesten benutzt werden.