DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 4.1, Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz
Abschnitt 4.1
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.1 – Persönliche Schutzausrüstung

Atemschutz

  • Filternde Atemschutzgeräte, z.B Halbmasken nach DIN EN 140 mit Gasfilter Typ A, Kennfarbe Braun

Beim Faserspritzen muss anstatt des Gasfilters ein Kombinationsfilter A2 P2 verwendet werden!

  • Atemschutzhelme, Atemschutzhauben nach DIN EN 146

  • Atemschutzwesten

    (dürfen beim Faserspritzen nicht eingesetzt werden)

Falls durch hohe Gefahrstoffkonzentrationen filternde Atemschutzgeräte nicht mehr ausreichen, z.B. bei Arbeiten in Behältern, müssen von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte (Isoliergeräte), z.B. Frischluft-Schlauchgeräte, verwendet werden.