DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 3.3, Wickeln
Abschnitt 3.3
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.3 – Wickeln

Da das Wickelverfahren überwiegend bei großen Werkstücken, z.B. Behältern, Anwendung findet, werden wegen der großen Oberflächen große Mengen an Styroldämpfen freigesetzt. Deshalb müssen besondere technische Maßnahmen getroffen werden.

Technische Schutzmaßnahmen

  • quasi-geschlossenes System: Die Wickelanlage befindet sich in einer allseitig geschlossenen Kapsel, die nur an der Beschickungsseite für den Materialauftrag (Roving und Harz) offen ist.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Atemschutz: Durch geeignete Luftführung muss sichergestellt sein, dass am Arbeitsplatz der Beschäftigten die MAK-Werte der verarbeiteten Gefahrstoffe eingehalten sind. Im Ausnahmefall, z.B. zum Beseitigen von Störungen in der Wickelanlage, kann zu den technischen Maßnahmen zusätzlich Atemschutz notwendig sein.

  • Hautschutz