DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 3.1 - Schutzmaßnahmen

Handlaminieren

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Je nach Oberflächengröße des Werkstückes werden Styroldämpfe in unterschiedlicher Menge freigesetzt. Die Dämpfe gelangen dabei in den unmittelbaren Atembereich des Laminierers. Bei diesem Verfahren besteht also die vorrangige Gesundheitsgefährdung durch das Einatmen von Styroldämpfen. Wegen des Handauftrages besteht zudem die Gefahr des unmittelbaren Hautkontaktes mit dem flüssigen Harz.

Technische Schutzmaßnahmen

  • gute Raum- und Arbeitsplatzbelüftung in Kombination mit Raum- und Arbeitsplatzabsaugung, bei wannenförmigen Teilen mit zusätzlicher Einzelabsaugung im Laminierbereich

  • günstig ist eine Raumquerdurchströmung mit Zuluft von der Decke und Abluftöffnung in Bodennähe

  • die zugeführte Frischluft muss mindestens 2 °C kälter sein als die Raumluft (kältere Luft sinkt nach unten, warme steigt nach oben)

  • Luftgeschwindigkeit in Kopfhöhe ≤ 0,1 m/s zur Vermeidung von Zugerscheinungen

  • Einrichtung von "Laminierboxen", das sind räumlich abgetrennte Laminierarbeitsplätze

  • um Verschmutzungen zu vermeiden, soll der Boden mit schwer entflammbarem Papier bedeckt werden. Verschmutztes Papier ist nach der Arbeitsschicht sachgerecht zu entsorgen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Atemschutz: Im Atembereich des Laminierers müssen die MAK-Werte der verarbeiteten Gefahrstoffe eingehalten werden. Im Ausnahmefall kann zu den technischen Maßnahmen zusätzlich Atemschutz notwendig sein.

  • Hautschutz

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