Anhang 3 - Zusammenstellungen baujahrabhängiger Einzelheiten zur Beschaffenheit von Holzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen
Tabelle 1: Fräswerkzeuge für Handvorschub
nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit EN 847-1 [47] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] | |
---|---|---|
Name oder Zeichen des Herstellers | ja, oder Lieferers | ja |
Vorschubart | "MAN" und ggf. BG-TEST-Prüfzeichen | "HANDVORSCHUB" bzw. BG-TEST-Prüfzeichen |
Höchstdrehzahl oder zulässiger Drehzahlbereich (z.B. n 6.000-9.000) | ja | ja |
Herstellungsjahr (kann auch verschlüsselt sein) | nein, jedoch nach Produkthaftungsgesetz | ja, ab Herstellungsjahr 1988 |
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser × Schneidenbreite × Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 × 40 × 30 | ja | nein |
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppe | ja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugen | nein |
Tabelle 2: Fräswerkzeuge für mechanischen Vorschub
nach EN 847-1 [47] | nach VBG 7j[20] | |
---|---|---|
Name oder Zeichen des Herstellers | ja, oder Lieferers | ja |
Vorschubart | "MEC" | "MECH. VORSCHUB" |
Höchstdrehzahl z.B. n max. 9.000 | ja | ja |
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser × Schneidenbreite × Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 × 40 × 30 | ja | nein |
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppe | ja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugen | nein |
Tabelle 3: Abrichthobelmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 859*[50] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
Werkzeug | runde Messerwelle nach EN 847-1 | runde Messerwelle | runde Messerwelle |
Abstand Schneidenflugkreis Tischlippen | 3 +/- 2 mm | maximal 5 mm | sollte maximal 5 mm betragen |
Mindest-Tischlänge | bei Arbeitsbreite < = 600 mm Länge = 4 × Arbeitsbr. > 600 mm Länge = 2.400 mm | bei Arbeitsbreite > = 250 mm Länge = 1.000 mm > = 315 mm Länge = 1.800 mm > = 400 mm Länge = 2.500 mm | ausreichend lang |
Parallelanschlag | bei Arbeitsbreite < = 260 mm Länge = 2,3 × Arbeitsbreite Höhe mind. 120 mm > 260 mm Länge = 1.100 mm Höhe mind. 150 mm | bei Arbeitsbreite > = 250 mm Länge = 700 mm > = 315 mm Länge = 850 mm > = 400 mm Länge = 1.100 mm > = 315 mm Höhe mind. 140 mm | muss vorhanden sein, ausreichend lang und hoch |
flacher Hilfsanschlag | 20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit Sonderausstattung (nicht im Lieferumfang enthalten!) | 20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit | 20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit |
Spanabnahme | maximal 8 mm | ||
Schutz gegen Berühren vor dem Anschlag | bei Arbeitsbreite < = 100 mm: Schutzbrücke oder Schwingschutz > 100 mm: Schutzbrücke | in der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleiste | in der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleiste |
Schutz gegen Berühren hinter dem Anschlag | Schutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wird | Schutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wird | Schutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung möglichst selbsttätig mitgeführt wird |
Schutz unter dem Tisch | Verkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von Türen | Verkleidung | Verkleidung |
Auslaufzeit | Max. 10 Sekunden; Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit max 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtung | keine Forderung (Nachrüstung ist anzustreben) |
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand |
Tabelle 4: Tischfräsmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 848-1*[48] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
Fräserdorn, Frässpindel | Durchmesser siehe EN 848-1 (Tabelle 1) Sicherung gegen Lösen des Werkzeuges beim Hochlaufen bzw. Abbremsen | mindestens 30 mm Durchmesser, Sicherung der Werkzeugbefestigung für Bremsvorgänge | mindestens 30 mm Durchmesser |
Schutz unter dem Tisch | Verkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von Türen | Verkleidung | Verkleidung |
Tischgröße, Tischverlängerung | siehe EN 848-1 (Tabelle 2) | ausreichend groß erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen | ausreichend groß erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen |
Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | Begrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | keine Forderung |
Typschild | mit Kenndaten | mit Kenndaten | |
Drehzahlschaubild, Drehzahlanzeige | Anzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung | Anzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung | Anzeige der Drehzahl, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung |
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand |
Spindelabmessungen
Spindel-Durchmesser d1g6 (mm) (siehe Anhang A) | Maximale Nutzlänge l1 der Spindel von der Auflage (mm) (siehe Anhang A) | Höchstzulässiger Werkzeugdurchmesser (der in der Schutzeinrichtung montiert werden kann) d2(mm) | ||
---|---|---|---|---|
einteilige Spindel | auswechselbare Spindel | Fräswerkzeuge | Zapfenschneidwerkzeuge | |
201 302 403 50 | 80 140 180 220 | 80 140 160 160 | 150 250 250 275 | 160 300 350 400 |
ANMERKUNG 1: Die für d1 = 20 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 20 und 30 mm ANMERKUNG 2: Die für d1 = 30 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 30 und 40 mm ANMERKUNG 3: Die für d1 = 40 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 40 und 50 mm |
Anmerkung:
Die Abmessung C reicht von der Spindelachse bis zur vorderen Kante des festen Tisches, oder, sofern vorhanden, bis zur vorderen Kante eines integrierten und auf der gleichen Höhe wie der feste Tisch angeordneten Schiebetisches.
Abmessungen von Tisch und Tischeinlegeringen
Durchmesser Tischdurchlass | < = 190 | > 190 | ||
---|---|---|---|---|
Mindest-Tischlänge (A min) | 600 | 1.000 | ||
B | 250 < B < = A/2 | 450 < B < = A/2 | ||
C +/- 100 +/- 200 * | 350 | 350 | ||
Bereich für Innendurchmesser der Tischeinlegeringe | 65-75 ** | 105-115 | 65-75 ** | 105-115 |
145-160 | 145-160 | 200-225 | ||
für Maschinen, die mit auswechselbarer Spindel ausgerüstet sind für Maschinen mit Schiebetisch auf der Vorderseite |
Bei Tischdurchlass-Durchmessern über 300 mm muss ein 5. Tischeinlegering vorhanden sein.
Tabelle 5: Tisch- und Formatkreissägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-1*[55] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
Rückschlagsicherung, Spaltkeil | Spaltkeil mit Zwangsführung nach EN 1870-1 | Spaltkeil erforderlich, bei Sägeblattdurchm. > 250 mm zwangsgeführter Spaltkeil nach DIN 38820 | Spaltkeil erforderlich |
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes über dem Tisch | Sägeblattdurchm. < = 315 mm: Schutzhaube am Spaltkeil oder getrennt befestigt | Sägeblattdurchm. < = 250 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung | getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung |
Sägeblattdurchm. > 315 mm: getrennt befestigte Schutzhaube; bei getrennter Befestigung Schutzhaubenträger nicht in Linie mit Spaltkeil Bei schrägstellbarem Sägeblatt und getrennt befestigter Schutzhaube ist Verbreiterungsteil oder breitere Schutzhaube erforderlich | Sägeblattdurchm. > 250 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube | Sägeblattdurchm. > 450 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube | |
Parallelanschlag | längeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsfläche | längeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsfläche | muss vorhanden sein |
Schutz unter dem Tisch | Verkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung der Sägeblattverkleidung, wenn Auslaufzeit > 10 s | Verkleidung | Verkleidung, Verdeckung |
Tischgröße (Mindestmaße) | in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmesser nach EN 1870-1, Anhang E (siehe nachstehende Tabellen) | Sägeblattdurchmesser < = 250 mm: 400 × 500 mm > 250 bis 315 mm: 500 × 660 mm > 315 mm: 850 × 1.100 mm | ausreichend großer Tisch, z.B. Ergänzung mit Tischverlängerung |
Tischverlängerung | Länge > 1.200 mm von Sägeblattachse bis Ende der Tischverlängerung (bzw. des Tisches) | Sägeblattdurchmesser < = 350 mm: Länge 800 mm > 350 mm: Länge 1.500 m von Sägeblattachse | |
Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | Begrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z. B durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtung | keine Forderung |
Durchtrittöffnung (Sägespalt) | Seiten leicht zerspanbar: Sägeblattdurchm. < = 500 mm: gesamter Spalt max. 12 mm, fester Flansch-Tischkante max. 3 mm Sägeblattdurchm. > 500 mm: gesamter Spalt max. 16 mm, fester Flansch-Tischkante max. 5 mm | Seiten leicht zerspanbar: Spalt beiderseitig max. 3 mm breit (8 mm zwischen Schiebetisch und Sägeblatt) | muss vorhanden sein |
Typschild | mit Kenndaten | mit Kenndaten | |
Drehzahlschaubild, Drehzahlanzeige | Drehzahlanzeige am Bedienplatz | Schaubild im Bereich Riemenumlegung, Drehzahlanzeige am Bedienplatz | Schaubild im Bereich Riemenumlegung |
Mindest-Tischgrößen
Sägeblatt Ø D1 max | Wmin | Lmin | a | bmin | Maße in mm |
---|---|---|---|---|---|
bis 250 | 400 | 500 | 250+50 | 130 | |
bis 315 | 500 | 660 | 330+60 | 200 | |
über 315 | 850 | 1.100 | 550=50 | 280 |
nach ZH 1/3.3 "Sicherheitsregeln für Tisch- und Formatkreissägemaschinen"
Sägeblatt- Durchmesser D | D <= 200 | D > 200 D <= 250 | D > 250 D <= 315 | D > 315 D <= 400 | D>400 D <= 450 | D > 450 D<= 500 | D > 500 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
L | 500 | 625 | 790 | 1.000 | 1.125 | 1.250 | 1.500 |
W | 335 | 415 | 525 | 850 | 850 | 850 | 1.000 |
a >= | 250 | 310 | 395 | 500 | 560 | 625 | 750 |
b >= | 110 | 140 | 175 | 280 | 280 | 280 | 335 |
nach EN 1870-1 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen; Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch) und Formatkreissägemaschinen"
Tabelle 6: Dickenhobelmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 860*[51] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
Werkzeug | Messerwelle nach EN 860, Anhang A und EN 847-1 | runde Messerwelle | |
Hobelmesserüberstand | Messerwellen überstand max. 3,0 mm, (Schneiden); max. 2,0 mm (4 Schneiden) | ||
max. Spanabnahme | Begrenzungseinrichtung gefordert | ||
Greiferrückschlagsicherung | über gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite | über gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite | über gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite |
Greiferbreite | Arbeitsbreite 260 mm und mehr: 8 - 15 mm unter 260 mm: 3 - 8 mm | Arbeitsbreite 260 mm und mehr: 8 - 15 mm unter 260 mm: 3 - 8 mm | unter 15 mm |
Abstand zwischen Greifern (Zwischenlagen) | 1 mm bis halbe Greiferbreite | max. halbe Greiferbreite | max. halbe Greiferbreite |
tiefster Punkt der Greiferspitzen | mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle | mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle | mind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle |
Gliedereinzugwalze | Breite des Einzelgliedes max. 50 mm | ||
Berührungsschutz | Verkleidung, Stellungsüberwachung von Türen, Deckel; zusätzliche Zuhaltung wenn Auslaufzeit > 10 s | Verkleidung | Verkleidung |
Auslaufzeit | Max. 10 Sekunden; Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit max 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit | ||
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | ||
NOT-AUS | Zweiter NOT-AUS auf der Auslassseite bei Hobelbreite über 500 mm oder getrenntem Vorschubmotor |
Tabelle 7: Tischbandsägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1807*[54] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes außerhalb des Schneidbereiches | Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe, Türen mit Verriegelung (Stellungsüberwachung) | Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe | Verdeckung, Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe mit Schutz gegen Herausschlagen gerissener Sägeblätter |
Schutz innerhalb der maximalen Schnitthöhe | allseitiger höhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes | höhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes (Zahnung und Außenseite) | |
Obere Sägeblattführung | Einstellbarkeit mit Festigkeitsanforderungen | Rollendurchmesser über 315 mm: mechanische Verstellung der oberen Sägeblattführung | Verstellung der oberen Sägeblattführung |
Tischgröße | Mindesttischgrößen nach EN 1807 | ausreichend groß | ausreichend groß |
Tisch-Schrägstellbarkeit | max. 20° | ||
Tischeinlage | auswechselbare, rechteckige Tischeinlage; leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoff | auswechselbare Tischeinlage, leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoff | muss vorhanden sein |
Parallelanschlag | mit hoher und niedriger Führungsfläche nach Tabelle EN 1807 | mit ausreichend hoher Führungsfläche | mit ausreichend hoher Führungsfläche |
Auslaufzeit | Begrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung (bei Rollendurchmesser kleiner 800 mm) | Begrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung | keine Forderung |
Absauganschluss | Absaugung erforderlich | Absaugung allgemein erforderlich | Absaugung allgemein erforderlich |
Typschild | mit Kenndaten | mit Kenndaten | mit Kenndaten |
Bandlaufgeschwindigkeit | Anzeige im Bereich der Bedienelemente, Riemenschaubild Bei Maschinen mit Drehzahländerung muß die Bandlaufgeschwindigkeit vor dem Einschalten erkennbar sein | Anzeige im Bereich der Bedienelemente, Riemenschaubild | Schaubild im Bereich Riemenumlegung |
Bedienelemente | Befestigung im Bereich der vorderen Tischkante oder am Ständer | Anbringung im Bereich der vorderen Tischkante oder am Ständer | Anbringung im Bereich dervorderen Tischkante oder am Ständer |
Einrichtbetrieb | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand | Freigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand |
Tabelle 8: Stationäre handbetätigte Gehrungskappkreissägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-3*[57] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] und ZH1/3.6 [31] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
selbsttätige Rückführung des Sägeaggregates in Ausgangsstellung | ja | ja | |
Festhaltevorrichtung für Sägeaggregat in Ausgangsstellung | ja | ja | |
nicht selbstschließende Haube | x >= 2a | x >= a | x >= 0 |
Werkstückauflagen (Mindestmaße) | in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmesser | sichere Werkstückauflage erforderlich | sichere Werkstückauflage erforderlich |
Höhe des Werkstückanschlages | 60 % der größten Schnitttiefe | 2/3 der maximalen Schnitttiefe | |
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 s | ja |
Tabelle 9: Vertikal-Plattensägemaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-2*[56] | nach Betriebssicherheitsverordung in Verbindung mitVBG 7j [20] und ZH1/3.14 [32] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979 | |
---|---|---|---|
Berührungsschutz von der Gestellrückseite | Zugriff zum Sägeblatt vollständig verhindert | nur bei Maschinen mit kraftbetriebenem Werkzeugvorschub | |
Verkleidung, die zum Werkzeugwechsel geöffnet werden muss | beweglich ausgeführt und elektrisch mit dem Sägeblattantrieb verriegelt | fest verschraubt oder beweglich ausgeführt | |
Austrittsschlitz für das Sägeblatt | Breite höchstens 6 mm | ||
Zurückziehbarer Spaltkeil | nicht arretierbar; muss bei kraftbetriebenem Werkzeugvorschub selbsttätig in Ruhestellung zurückkehren | kann arretierbar sein | |
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 s | ja | ab Baujahr 1982 | nein |
Tabelle 10: Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 12750*[62] | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] und ZH1/3.16 [33] ab Baujahr 1980 bis 1994 | nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1983 | |
---|---|---|---|
Sicherung an der Werkstückaufgabe | Schaltleiste, Unterkante höchstens 30 mm über Werkstückoberfläche | Schaltleiste oder bewegliche Schutzhaube, Unterkante höchstens 25 mm über Werkstückoberfläche | Einstellbarer Schieber |
Sicherung gegen Berühren der Werkzeuge | durch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Werkzeugantrieb und zugehalten bis zum Werkzeugstillstand | Verdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren Horizontalwellen | Verdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren Horizontalwellen |
Sicherung an den Vorschubwalzen | durch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantrieb | durch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantrieb, alternativ: Einzelschutzeinrichtungen über den Vorschubwalzen, mit dem Vorschubantrieb verriegelt, wenn sie zum Werkzeugwechsel entfernt werden müssen | Verdeckung der Vorschubwalzen vor der ersten Werkzeugwelle |
Einrichtschaltung | über Schlüsselschaltung können die Werkzeugantriebe nach Haubenöffnung wieder eingeschaltet werden, Vorschub jedoch nur im Tippbetrieb oder über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter) | nach Öffnen der Gesamtverkleidung dürfen die Werkzeugantriebe eingeschaltet bleiben; Vorschub jedoch nur über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter) einschaltbar | |
Bremseinrichtung für Werkzeuge | sofern Auslaufzeit >10 s; alternativ bis 2001: Zuhaltung bis zum Werkzeugstillstand, wenn Auslaufzeit <= 60 s und keine Einrichtschaltung vorhanden ist | sofern Auslaufzeit >10 s (ab Baujahr 1982) |
Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.