DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Anhang 3 - Zusammenstellungen baujahrabhängiger Einzelheiten zur Beschaffenheit von Holzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen

Tabelle 1: Fräswerkzeuge für Handvorschub

nach Betriebssicherheitsverordnung
in Verbindung mit EN 847-1 [47]
nach Betriebssicherheitsverordnung
in Verbindung mit VBG 7j[20]
Name oder Zeichen des Herstellersja, oder Lieferersja
Vorschubart"MAN" und ggf. BG-TEST-Prüfzeichen"HANDVORSCHUB" bzw. BG-TEST-Prüfzeichen
Höchstdrehzahl oder zulässiger Drehzahlbereich (z.B. n 6.000-9.000)jaja
Herstellungsjahr (kann auch verschlüsselt sein)nein, jedoch nach Produkthaftungsgesetzja, ab Herstellungsjahr 1988
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser × Schneidenbreite × Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 × 40 × 30janein
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppeja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugennein

Tabelle 2: Fräswerkzeuge für mechanischen Vorschub

nach EN 847-1 [47]nach VBG 7j[20]
Name oder Zeichen des Herstellersja, oder Lieferersja
Vorschubart"MEC""MECH. VORSCHUB"
Höchstdrehzahl z.B. n max. 9.000jaja
Abmessungen (Schneidenflugkreisdurchmesser × Schneidenbreite × Bohrungsdurchmesser) z.B. 125 × 40 × 30janein
Kurzzeichen der Werkzeugschneidstoffgruppeja, bei einteiligen Werkzeugen und Verbundwerkzeugennein

Tabelle 3: Abrichthobelmaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 859*[50]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979
Werkzeugrunde Messerwelle nach EN 847-1runde Messerwellerunde Messerwelle
Abstand Schneidenflugkreis Tischlippen3 +/- 2 mmmaximal 5 mmsollte maximal 5 mm betragen
Mindest-Tischlängebei Arbeitsbreite
< = 600 mm Länge = 4 × Arbeitsbr.
> 600 mm Länge = 2.400 mm
bei Arbeitsbreite
> = 250 mm Länge = 1.000 mm
> = 315 mm Länge = 1.800 mm
> = 400 mm Länge = 2.500 mm
ausreichend lang
Parallelanschlagbei Arbeitsbreite
< = 260 mm Länge = 2,3 × Arbeitsbreite
Höhe mind. 120 mm
> 260 mm Länge = 1.100 mm
Höhe mind. 150 mm
bei Arbeitsbreite
> = 250 mm Länge = 700 mm
> = 315 mm Länge = 850 mm
> = 400 mm Länge = 1.100 mm
> = 315 mm Höhe mind. 140 mm
muss vorhanden sein, ausreichend lang und hoch
flacher Hilfsanschlag20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit
Sonderausstattung (nicht im Lieferumfang enthalten!)
20-25 mm hoch, mind. 60 mm breit20-25 mm hoch,
mind. 60 mm breit
Spanabnahmemaximal 8 mm
Schutz gegen Berühren vor dem Anschlagbei Arbeitsbreite
< = 100 mm: Schutzbrücke oder Schwingschutz
> 100 mm: Schutzbrücke
in der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleistein der Höhe verstellbare oder seitlich verschiebbare Verdeckung, Glieder-Schwingschutz, Schwingschutz, Klappenverdeckung mit Fügeleiste
Schutz gegen Berühren hinter dem AnschlagSchutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wirdSchutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung selbsttätig mitgeführt wirdSchutz über der Messerwelle, der bei Anschlagverstellung möglichst selbsttätig mitgeführt wird
Schutz unter dem TischVerkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von TürenVerkleidungVerkleidung
AuslaufzeitMax. 10 Sekunden;
Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit max 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit
Begrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtungkeine Forderung
(Nachrüstung ist anzustreben)
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im StillstandFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand

Tabelle 4: Tischfräsmaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 848-1*[48]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979
Fräserdorn, FrässpindelDurchmesser siehe EN 848-1 (Tabelle 1) Sicherung gegen Lösen des Werkzeuges beim Hochlaufen bzw. Abbremsenmindestens 30 mm Durchmesser, Sicherung der Werkzeugbefestigung für Bremsvorgängemindestens 30 mm Durchmesser
Schutz unter dem TischVerkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung von TürenVerkleidungVerkleidung
Tischgröße, Tischverlängerungsiehe EN 848-1 (Tabelle 2)ausreichend groß
erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen
ausreichend groß
erforderlich, wenn Werkstücke auf dem Tisch nicht sicher aufliegen
AuslaufzeitBegrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. BremseinrichtungBegrenzung auf max. 10 Sekunden [ab Bauj. 1982], z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtungkeine Forderung
Typschildmit Kenndatenmit Kenndaten
Drehzahlschaubild, DrehzahlanzeigeAnzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für RiemenumlegungAnzeige der gewählten Drehzahl vor dem Einschalten, Drehzahlschaubild für RiemenumlegungAnzeige der Drehzahl, Drehzahlschaubild für Riemenumlegung
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im StillstandFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand

Spindelabmessungen

Spindel-Durchmesser
d1g6
(mm)

(siehe Anhang A)
Maximale Nutzlänge l1
der Spindel von der Auflage (mm)
(siehe Anhang A)
Höchstzulässiger Werkzeugdurchmesser
(der in der Schutzeinrichtung montiert werden kann)
d2(mm)
einteilige Spindelauswechselbare SpindelFräswerkzeugeZapfenschneidwerkzeuge
201
302
403
50
80
140
180
220
80
140
160
160
150
250
250
275
160
300
350
400
ANMERKUNG 1: Die für d1 = 20 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 20 und 30 mm
ANMERKUNG 2: Die für d1 = 30 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 30 und 40 mm
ANMERKUNG 3: Die für d1 = 40 mm aufgeführten Werte gelten auch für Spindeldurchmesser zwischen 40 und 50 mm
ccc_1662_343.jpg

Anmerkung:

Die Abmessung C reicht von der Spindelachse bis zur vorderen Kante des festen Tisches, oder, sofern vorhanden, bis zur vorderen Kante eines integrierten und auf der gleichen Höhe wie der feste Tisch angeordneten Schiebetisches.

Abmessungen von Tisch und Tischeinlegeringen

Durchmesser Tischdurchlass< = 190> 190
Mindest-Tischlänge (A min)6001.000
B250 < B < = A/2450 < B < = A/2
C +/- 100
+/- 200 *
350350
Bereich für Innendurchmesser der Tischeinlegeringe65-75 **105-11565-75 **105-115
145-160145-160200-225

für Maschinen, die mit auswechselbarer Spindel ausgerüstet sind

für Maschinen mit Schiebetisch auf der Vorderseite

Bei Tischdurchlass-Durchmessern über 300 mm muss ein 5. Tischeinlegering vorhanden sein.

Tabelle 5: Tisch- und Formatkreissägemaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-1*[55]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979
Rückschlagsicherung, SpaltkeilSpaltkeil mit Zwangsführung nach EN 1870-1Spaltkeil erforderlich, bei Sägeblattdurchm. > 250 mm zwangsgeführter Spaltkeil nach DIN 38820Spaltkeil erforderlich
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes über dem TischSägeblattdurchm. < = 315 mm:
Schutzhaube am Spaltkeil oder getrennt befestigt
Sägeblattdurchm. < = 250 mm: getrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckunggetrennt angebrachte Schutzhaube oder am Spaltkeil befestigte obere Verdeckung
Sägeblattdurchm. > 315 mm:
getrennt befestigte Schutzhaube;
bei getrennter Befestigung Schutzhaubenträger nicht in Linie mit Spaltkeil
Bei schrägstellbarem Sägeblatt und getrennt befestigter Schutzhaube ist Verbreiterungsteil oder breitere Schutzhaube erforderlich
Sägeblattdurchm. > 250 mm: getrennt angebrachte SchutzhaubeSägeblattdurchm. > 450 mm:
getrennt angebrachte Schutzhaube
Parallelanschlaglängeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsflächelängeneinstellbar, mit hoher und niedriger Führungsflächemuss vorhanden sein
Schutz unter dem TischVerkleidung, Stellungsüberwachung und Verriegelung der Sägeblattverkleidung, wenn Auslaufzeit > 10 sVerkleidungVerkleidung, Verdeckung
Tischgröße (Mindestmaße)in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmesser nach EN 1870-1, Anhang E (siehe nachstehende Tabellen)Sägeblattdurchmesser
< = 250 mm: 400 × 500 mm
> 250 bis 315 mm: 500 × 660 mm
> 315 mm: 850 × 1.100 mm
ausreichend großer Tisch, z.B. Ergänzung mit Tischverlängerung
TischverlängerungLänge > 1.200 mm von Sägeblattachse bis Ende der Tischverlängerung (bzw. des Tisches)Sägeblattdurchmesser
< = 350 mm: Länge 800 mm
> 350 mm: Länge 1.500 m
von Sägeblattachse
AuslaufzeitBegrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. BremseinrichtungBegrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z. B durch Bremsmotor oder elektrische Bremseinrichtungkeine Forderung
Durchtrittöffnung (Sägespalt)Seiten leicht zerspanbar:
Sägeblattdurchm. < = 500 mm:
gesamter Spalt max. 12 mm, fester Flansch-Tischkante max. 3 mm
Sägeblattdurchm. > 500 mm:
gesamter Spalt max. 16 mm, fester Flansch-Tischkante max. 5 mm
Seiten leicht zerspanbar:
Spalt beiderseitig max. 3 mm breit (8 mm zwischen Schiebetisch und Sägeblatt)
muss vorhanden sein
Typschildmit Kenndatenmit Kenndaten
Drehzahlschaubild, DrehzahlanzeigeDrehzahlanzeige am BedienplatzSchaubild im Bereich Riemenumlegung, Drehzahlanzeige am BedienplatzSchaubild im Bereich Riemenumlegung

Mindest-Tischgrößen

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Sägeblatt Ø
D1 max
WminLminabminMaße in mm
bis 250400500250+50130
bis 315500660330+60200
über 3158501.100550=50280

nach ZH 1/3.3 "Sicherheitsregeln für Tisch- und Formatkreissägemaschinen"

Sägeblatt-
Durchmesser D
D <= 200D > 200
D <= 250
D > 250
D <= 315
D > 315
D <= 400
D>400
D <= 450
D > 450
D<= 500
D > 500
L5006257901.0001.1251.2501.500
W3354155258508508501.000
a >=250310395500560625750
b >=110140175280280280335

nach EN 1870-1 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen; Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch) und Formatkreissägemaschinen"

Tabelle 6: Dickenhobelmaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 860*[51]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979
WerkzeugMesserwelle nach EN 860, Anhang A und EN 847-1 runde Messerwelle
HobelmesserüberstandMesserwellen überstand max. 3,0 mm, (Schneiden); max. 2,0 mm (4 Schneiden)
max. SpanabnahmeBegrenzungseinrichtung gefordert
Greiferrückschlagsicherungüber gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseiteüber gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseiteüber gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite
GreiferbreiteArbeitsbreite
260 mm und mehr: 8 - 15 mm
unter 260 mm: 3 - 8 mm
Arbeitsbreite
260 mm und mehr: 8 - 15 mm
unter 260 mm: 3 - 8 mm
unter 15 mm
Abstand zwischen Greifern (Zwischenlagen)1 mm bis halbe Greiferbreitemax. halbe Greiferbreitemax. halbe Greiferbreite
tiefster Punkt der Greiferspitzenmind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwellemind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwellemind. 2 mm unterhalb des Schneidenflugkreises der Messerwelle
GliedereinzugwalzeBreite des Einzelgliedes
max. 50 mm
BerührungsschutzVerkleidung, Stellungsüberwachung von Türen, Deckel;
zusätzliche Zuhaltung wenn Auslaufzeit > 10 s
VerkleidungVerkleidung
AuslaufzeitMax. 10 Sekunden;
Ausnahme bei sehr großen Maschinen (Hochlaufzeit > 10 s) gebremste Auslaufzeit
max 30 s und Hochlaufzeit < Auslaufzeit
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand
NOT-AUSZweiter NOT-AUS auf der Auslassseite bei Hobelbreite über 500 mm oder getrenntem Vorschubmotor

Tabelle 7: Tischbandsägemaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1807*[54]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j [20] bis Baujahr 1979
Schutz gegen Berühren des Sägeblattes außerhalb des SchneidbereichesVerkleidung bis auf maximale Schnitthöhe, Türen mit Verriegelung (Stellungsüberwachung)Verkleidung bis auf maximale SchnitthöheVerdeckung, Verkleidung bis auf maximale Schnitthöhe mit Schutz gegen Herausschlagen gerissener Sägeblätter
Schutz innerhalb der maximalen Schnitthöheallseitiger höhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblatteshöhenverstellbarer Schutz bis auf den zum Schneiden erforderlichen Teil des Sägeblattes (Zahnung und Außenseite)
Obere SägeblattführungEinstellbarkeit mit FestigkeitsanforderungenRollendurchmesser über 315 mm:
mechanische Verstellung der oberen Sägeblattführung
Verstellung der oberen Sägeblattführung
TischgrößeMindesttischgrößen nach EN 1807ausreichend großausreichend groß
Tisch-Schrägstellbarkeitmax. 20°
Tischeinlageauswechselbare, rechteckige Tischeinlage; leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoffauswechselbare Tischeinlage, leicht zerspanbar, z.B. aus Holz, Aluminium, alterungsbeständigem Kunststoffmuss vorhanden sein
Parallelanschlagmit hoher und niedriger Führungsfläche nach Tabelle EN 1807mit ausreichend hoher Führungsflächemit ausreichend hoher Führungsfläche
AuslaufzeitBegrenzung auf max. 10 Sekunden, z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtung (bei Rollendurchmesser kleiner 800 mm)Begrenzung auf max. 10 Sekunden (ab Bauj. 1982), z.B. durch Bremsmotor oder elektr. Bremseinrichtungkeine Forderung
AbsauganschlussAbsaugung erforderlichAbsaugung allgemein erforderlichAbsaugung allgemein erforderlich
Typschildmit Kenndatenmit Kenndatenmit Kenndaten
BandlaufgeschwindigkeitAnzeige im Bereich der Bedienelemente, Riemenschaubild Bei Maschinen mit Drehzahländerung muß die Bandlaufgeschwindigkeit vor dem Einschalten erkennbar seinAnzeige im Bereich der Bedienelemente, RiemenschaubildSchaubild im Bereich Riemenumlegung
BedienelementeBefestigung im Bereich der vorderen Tischkante oder am StänderAnbringung im Bereich der vorderen Tischkante oder am StänderAnbringung im Bereich dervorderen Tischkante oder am Ständer
EinrichtbetriebFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im StillstandFreigabeschaltung für Bremse bei Bremsblockierung im Stillstand

Tabelle 8: Stationäre handbetätigte Gehrungskappkreissägemaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-3*[57]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] und ZH1/3.6 [31] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979
selbsttätige Rückführung des Sägeaggregates in Ausgangsstellungjaja
Festhaltevorrichtung für Sägeaggregat in Ausgangsstellungjaja
nicht selbstschließende Haubex >= 2ax >= ax >= 0
ccc_1662_345.jpgccc_1662_346.jpg
Werkstückauflagen (Mindestmaße)in Abhängigkeit vom Sägeblattdurchmessersichere Werkstückauflage erforderlichsichere Werkstückauflage erforderlich
Höhe des Werkstückanschlages60 % der größten Schnitttiefe2/3 der maximalen Schnitttiefe
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 sja

Tabelle 9: Vertikal-Plattensägemaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 1870-2*[56]nach Betriebssicherheitsverordung in Verbindung mitVBG 7j [20] und ZH1/3.14 [32] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1979
Berührungsschutz von der GestellrückseiteZugriff zum Sägeblatt vollständig verhindertnur bei Maschinen mit kraftbetriebenem Werkzeugvorschub
Verkleidung, die zum Werkzeugwechsel geöffnet werden mussbeweglich ausgeführt und elektrisch mit dem Sägeblattantrieb verriegeltfest verschraubt oder beweglich ausgeführt
Austrittsschlitz für das SägeblattBreite höchstens 6 mmccc_1662_347.jpgccc_1662_348.jpg
Zurückziehbarer Spaltkeilnicht arretierbar; muss bei kraftbetriebenem Werkzeugvorschub selbsttätig in Ruhestellung zurückkehrenkann arretierbar sein
Bremsen, sofern Auslaufzeit >10 sjaab Baujahr 1982nein

Tabelle 10: Mehrseiten-Hobel- und -Fräsmaschinen

nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung am Beispiel der EN 12750*[62]nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] und ZH1/3.16 [33] ab Baujahr 1980 bis 1994nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j[20] bis Baujahr 1983
Sicherung an der WerkstückaufgabeSchaltleiste, Unterkante höchstens 30 mm über WerkstückoberflächeSchaltleiste oder bewegliche Schutzhaube, Unterkante
höchstens 25 mm über Werkstückoberfläche
Einstellbarer Schieber
Sicherung gegen Berühren der Werkzeugedurch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Werkzeugantrieb und zugehalten bis zum WerkzeugstillstandVerdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren HorizontalwellenVerdeckung außerhalb des Schneidbereiches, z.B. durch Absaughauben; einstellbare Verdeckungen an den unteren Horizontalwellen
Sicherung an den Vorschubwalzendurch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantriebdurch Gesamtverkleidung, verriegelt mit Vorschubantrieb,
alternativ: Einzelschutzeinrichtungen über den Vorschubwalzen,
mit dem Vorschubantrieb verriegelt, wenn sie zum Werkzeugwechsel entfernt werden müssen
Verdeckung der Vorschubwalzen vor der ersten Werkzeugwelle
Einrichtschaltungüber Schlüsselschaltung können die Werkzeugantriebe nach Haubenöffnung wieder eingeschaltet werden, Vorschub jedoch nur im Tippbetrieb oder über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter)nach Öffnen der Gesamtverkleidung dürfen die Werkzeugantriebe eingeschaltet bleiben;
Vorschub jedoch nur über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschalter) einschaltbar
Bremseinrichtung für Werkzeugesofern Auslaufzeit >10 s;
alternativ bis 2001:
Zuhaltung bis zum Werkzeugstillstand, wenn Auslaufzeit <= 60 s und keine Einrichtschaltung vorhanden ist
sofern Auslaufzeit >10 s (ab Baujahr 1982)

Für Maschinen, die nach der EN ausgeführt werden, entfällt die Prüfpflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Weicht die Ausführung von der EN ab, muss in der EG-Konformitätserklärung die Prüfnummer der unabhängigen Prüfstelle eingetragen sein.