DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Anhang 2 - Formblätter, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen

Formblatt "Organisation, Festlegung von Verantwortungsbereichen"

Explosionsschutzdokument

Unterweisungshilfen

  • Sicheres Arbeiten auf Leitern

  • Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen

  • Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen

  • Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen

  • Sicheres Arbeiten an Tischfräsmaschinen

  • Sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen

  • Sicheres Arbeiten an Tischbandsägemaschinen

  • Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen für die Holzbearbeitung

  • Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden

  • Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen

  • Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen

  • Sicheres Arbeiten an Kantenanleimmaschinen

  • Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne

  • Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen

  • Sicherheitsschuhe tragen

Betriebsanweisungen Gefahrstoffe

  • Holzstaub

  • Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken, Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln

  • Öle/Wachse

  • Furnierleime

  • Montageschaum

  • Wasserlacke

Hautschutzplan

Organisation - Festlegung von Verantwortungsbereichen Tischlereien/Schreinereien

VerantwortungsbereichNameAusbildung vorhandenWeiterbildung geplantBemerkung
Lager, Transport
Zuschnitt
Teilefertigung
Bankraum
Oberfläche
Sonstiger ..........................
Silo
Gabelstaplerfahrer
Kranführer
Sicherheitsbeauftragte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ersthelfer
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Mindestvorschriften nach Anhang 4 BetrSichV
Tischlereien/Schreinereien

Technische Maßnahmen:

  1. Elektrische und nicht elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen sind so beschaffen, dass sie keine wirksamen Zündquellen darstellen können.

    Es sind Vorkehrungen getroffen, damit die Explosionsauswirkungen so gering wie möglich gehalten werden, z. B. bei Filteranlagen und Silos durch Explosionsdruckentlastung und explosionstechnische Entkopplung (siehe BGI 739-2).

    Explosionsgefährdete Bereiche sind mit Flucht- und Rettungswegen sowie Ausgängen in ausreichender Zahl ausgestattet, z.B. Lackierräume (siehe BGI 740).

Organisatorische Maßnahmen:

  1. Zur Unterweisung der Beschäftigten in explosionsgefährdeten Bereichen liegen vor

    (Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen):

    [_]eine schriftliche Betriebsanweisung für Lackierarbeiten
    [_]eine schriftliche Betriebsanweisung für das Verhalten im Brandfall
    [_]eine schriftliche Anweisung für Arbeiten in Silos
    .........................................................................

Die erstmalige Unterweisung der Beschäftigten ist erfolgt am ......................................

  1. Es besteht ein Arbeitsfreigabesystem für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trenn- und Schleifarbeiten (Erlaubnisschein).

    Die regelmäßige Reinigung der explosionsgefährdeten Bereiche erfolgt in folgenden Reinigungsintervallen:

    .................................................

    Das Verbot von Zündquellen, wie z.B. durch Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer/offenem Licht, besteht.

    Die Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche ist vollständig.

    Die Prüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen vor der erstmaligen Nutzung ist erfolgt.

Datum: ____________________Unterschrift Verantwortlicher: ____________________________
Bewertung des Explosionsrisikos bei Tischlereien/Schreinereien
- Blatt 1 -

Der Betreiber von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dabei ist das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen und die Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen.

In den Tabellen 1 und 2 werden die Kriterien zur Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Explosion und deren Auswirkungen nach der Richtlinie VDI 2263, Blatt 5.1 [1] dargestellt.

Tabelle 1.Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen (Ex-WK)
Amehr als einmal im Jahr
Beinmal im Jahr
Ceinmal in 5 Jahren
Deinmal in 30 Jahren
Eeinmal in 100 Jahren
Feinmal in 1.000 Jahren
Tabelle 2.Klassifizierung der Auswirkungen von Explosionen
IMensch: Tote oder
Umwelt: Langzeitschäden oder
Sachwerte:mehr als 10 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für mehr als ein Jahr
IIMensch: Verletzte (Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage) oder
Umwelt: zeitlich beschränkte Schäden oder
Sachwerte:weniger als 10 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Monate
IIIMensch: Leichtverletzte (Arbeitsunfähigkeit weniger als drei Kalendertage) auf dem Betriebsgelände;
Belästigungen außerhalb des Betriebsgeländes
Umwelt: Schäden auf dem Betriebsgelände oder
Sachwerte:weniger als 2 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Wochen
IVMensch: keine Personenschäden
Umwelt: keine Umweltschäden
Sachwerte:weniger als 0,5 Millionen EUR Sachschäden bzw. Ausfall der Anlage für einige Tage

Auf der Grundlage der ermittelten Eintrittswahrscheinlichkeit und der Abschätzung möglicher Auswirkungen einer Explosion kann ein Risikoprofilraster (Bild 1) erstellt werden, in welchem sich das Schutzziel und das festzulegende tolerierbare Risiko bzw. das erwartete Sicherheitsniveau durch eine Treppenlinie (schwarz, fett) darstellen lässt. Die nach sorgfältiger Bewertung unter bzw. links der Schutzlinie eingeordneten Risiken (grüner Bereich) liegen im Schutzziel und werden daher als tolerierbar angenommen. Die über bzw. rechts der Schutzlinie eingeordneten Risiken (roter Bereich) sind hingegen nicht tolerierbar und machen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Bewertung des Explosionsrisikos bei Tischlereien/Schreinereien
- Blatt 2 -
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Bild 1: Risikoprofilraster mit Schutzlinie

Durch eine bundesweite Befragung von 4346 Mitgliedsbetrieben der ehemaligen Holz-Berufsgenossenschaft im Jahr 1998 und deren statistische Auswertung wurden die Häufigkeit und die Ursachen von Bränden und Explosionen in holzverarbeitenden Unternehmen ermittelt [2].
Basierend auf dieser Untersuchung wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen (Ex-WK) und deren Auswirkungen für Tischlereien/Schreinereien bestimmt:
2.579 befragte Tischlereien/Schreinereien; 2.575 Betriebe ohne Explosionsereignis; 4 Betriebe mit Explosionsereignissen; Beobachtungszeitraum: 5 Jahre.
Ergebnis: 4 Ereignisse/5 Jahre/2.579 Betriebe = 0,3 × 10-3 (0,3 Ereignisse in 1.000 Jahren) Eintrittswahrscheinlichkeit = "F". Die Auswirkungen entsprechen der Klasse "I".

GewerbegruppeEintritts-
wahrscheinlichkeit
Auswirkungen
Explosionen
Niveau zusätzlicher
Schutzmaßnahmen
Tischlerei/SchreinereiFIgering *

Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Explosionen in Tischlereien/Schreinereien ist gering (Bereich "F"). Das sich nach Bild 1 ergebende Risiko liegt im tolerierbaren Bereich (grüner Bereich). Damit kann das Niveau zusätzlicher Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit gering gehalten werden. Das heißt, es sind im Normalfall, neben der Einhaltung der Mindestvorschriften nach Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung, keine zusätzlichen technischen Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Durch organisatorische Maßnahmen muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann (z.B. durch regelmäßige Entfernung von Staubablagerungen/Verschließen von Lack- und Lösemittelgebinden) und dass das Verbot von Zündquellen (Rauchverbot und Verbot der Verwendung von offenem Feuer/offenem Licht) konsequent umgesetzt wird. Die BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen" informiert über bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz und den Betrieb von Lackiereinrichtungen.
Die BGI 739 "Holzstaub" gibt Informationen über die Arbeitssicherheit beim Erfassen, Absaugen und Lagern von Holzstaub und dem Betrieb von Absauganlagen.

Literatur:

[1] Verein Deutscher IngenieureVDI 2263 Blatt 5.1 - Februar 2004: Staubbrände und Staubexplosionen Gefahren-Beurteilung-Schutzmaßnahmen, Explosionsschutz bei Wirbelschichtanlagen, Hinweise und Ausführungsbeispiele für Hersteller und Betreiber
Beuth Verlag, Berlin
[2] Kremers; Becker; Detering; Rauch; WolfErmittlung der Ursachen von Bränden und Explosionen in Mitgliedsbetrieben der Holz-Berufsgenossenschaft
Gefahrstoffe -Reinhaltung der Luft, Nr. 9/2001
Hrsg. Springer Verlag.

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Sicherheitsschuhe

Nachfolgend genannte Mitarbeiter verrichten Tätigkeiten,
bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist.

Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet,
dass sie zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind

Nr.Name, VornameSchuhausführung *DatumUnterweisung und Empfang der Sicherheitsschuhe bestätigt

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[_]
______________________________________________

[_]
______________________________________________

Schuhausführung S1 bis S 5 nach EN 345

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Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden

  • und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
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Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden

  • und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
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Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden

  • und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
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Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden

  • und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt
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Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden

  • und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der Sicherheitsschuhe bestätigt
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Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden

  • und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung und Empfang der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt

Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und Möbelfertigung

Geeignete Produkte verschiedener Hersteller

Stand: 07/2013

In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar.

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  1. A:

    Peter Greven Physioderm GmbH, Procter- und Gamble-Straße 26, 53881 Euskirchen

  2. B:

    Peter Greven Physioderm GmbH, Procter- und Gamble-Straße 26, 53881 Euskirchen

  3. C:

    Chem. Fabrik Stockhausen GmbH, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld

  4. D:

    HERWE - Chem.-techn. Erzeugnisse GmbH, Kleines Feldlein 20, 74889 Sinsheim-Düren

Hautschutz

Die Pflege der Haut und der Schutz der Haut gegen Erkrankungen spielen im täglichen Leben und besonders bei der beruflichen Tätigkeit eine wichtige Rolle. Die Haut besitzt zwar eine natürliche Abwehrkraft gegen schädliche Einwirkungen, doch darf diese Fähigkeit nicht überschätzt und überbeansprucht werden. Besonders wichtig ist es, diese Abwehrkraft durch betrieblichen Hautschutz, milde Hautreinigung und Hautpflege zu unterstützen.

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Schutzhandschuhe, die bei vielen Arbeiten getragen werden müssen, sind vor Gebrauch sorgfältig auf Sauberkeit des Handschuhinneren und Unversehrtheit zu prüfen. Empfehlenswert ist die Benutzung von Schutzhandschuhen mit Textil-Innenfutter oder in Verbindung mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle.


Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.

Hautschutz

Vor Beginn der Arbeit mit hautschädigenden Stoffen ist die saubere Haut mit einem geeigneten Hautschutzmittel zu schützen. Dadurch soll verhindert werden, dass schädigende Stoffe in die Haut eindringen oder dass sie durch Flüssigkeiten entfettet wird.

Sowohl fetthaltige (wasserunlösliche) als auch fettfreie (wasserlösliche) Hautschutzmittel können die natürliche Schutzwirkung der Haut verstärken und diese funktionsfähig erhalten. Dies gilt nicht nur für die Hände, sondern auch für alle freien, ungeschützten Hautpartien (z.B. Unterarme).

Eine zusätzlich gewünschte Wirkung der Hautschutzmittel ist die leichte Reinigung nach getaner Arbeit.

Wasserlösliche Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserunlöslichen Gefahrstoffen. Sie sind zu verwenden bei Arbeiten mit organischen Lösemitteln, Mineralölen und Fetten, Ölfarben, Kunstharzen, Klebstoffen. Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.

Wasserunlösliche Hautschutzmittel (Wasser-in-Öl-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserlöslichen Gefahrstoffen und wässrigen Lösungen wie Säuren, Laugen, Kühlschmierstoff-Emulsionen, lösemittelfreien Wasch- und Reinigungsmitteln.

Hautreinigung

Nach der Arbeit müssen die Hände bzw. die verschmutzte Haut gründlich von anhaftendem Schmutz und von der vorher aufgetragenen Schutzschicht befreit werden. Zur Reinigung ist am besten warmes Wasser zu verwenden. Die Wahl des Reinigungsmittels richtet sich nach der Art und dem Grad der Verschmutzung. Es soll zwar seinen Zweck erfüllen, trotzdem aber die Haut so weit wie möglich schonen. Grobreinigungsmittel sind daher nur dann zu verwenden, wenn auch wirklich grobe Verunreinigungen zu entfernen sind. Als Handwaschpasten sollten nur solche verwendet werden, die neben einer möglichst milden Seifengrundlage bzw. einem synthetischen Waschrohstoff ein hautschonendes Reibemittel, z.B. Walnussschalenmehl oder feines Kunststoff-Granulat, enthalten. Oberster Grundsatz sollte sein, möglichst milde Mittel zu verwenden.

Hautpflege

Nach der Reinigung ist die Anwendung eines Hautpflegemittels dringend erforderlich.

Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weitgehend verhindern.