DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.2 - 1.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation

Warum eine Gefährdungsbeurteilung?

Sichere Arbeitsplätze für diejenigen, die dort den größten Teil ihrer Tageszeit verbringen und ihre Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit dem Unternehmen zur Verfügung stellen - das sind selbstverständliche Ziele der Arbeitgeber in Industrie und Handwerk und der Beschäftigten. Auch in der Vergangenheit waren Arbeitgeber wie Beschäftigte bedacht, Arbeitsplätze in Bezug auf Funktionalität, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu durchleuchten und ständig zu verbessern. Doch der eine oder andere Aspekt wurde übersehen, und so konnte es dennoch gelegentlich zu Unfällen oder auch Erkrankungen kommen.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung bildet das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)[3].

Ebenso fordern auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)[4], die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)[11] und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)[12] die Beurteilung der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe/Gefahrstoffe bzw. physikalischen Einwirkungen.

Die genannten Vorschriften sind die Basisvorschriften für alle Unternehmen für den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeits- sowie Gefahrstoffen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit".

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes".

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen".

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen".

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"
- DGUV Vorschrift 1 - ist die Vorschrift der Berufsgenossenschaften [22].

Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

ArbSchG
§ 5Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6Dokumentation
BetrSichV
§ 3Gefährdungsbeurteilung
GefStoffV
§ 7Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
LärmVibrations ArbSchV
§ 3Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
§ 3Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten

Untersuchungen der Arbeitsschutzbehörden (Ämter für Arbeitssicherheit bzw. Gewerbeaufsichtsämter) und der Berufsgenossenschaften haben gezeigt, dass in einer Vielzahl von Betrieben die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt.

Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben einzufordern ist deshalb Teil der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" (GDA) von Bund, Ländern und Versicherungsträgern (z. B. Berufsgenossenschaften).

Rechtssicherheit schaffen
Eine durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für den Ernstfall. Häufigste Fragen nach einem Unfall sind:

  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

  • Wurde der Beschäftigte über die Gefährdungen unterwiesen?

Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch?

Arbeitsschutz ist Chefsache! Der Verantwortung daraus kann er sich nicht entledigen.

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5) verpflichtet deshalb ausdrücklich den Arbeitgeber, Gefährdungen in seinem Betrieb zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.

Die nachfolgende Checkliste soll dem Arbeitgeber dabei helfen seiner Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nachzukommen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bieten dem Unternehmer eine qualifizierte Unterstützung an.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

  • Zur Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen

  • Bei Erweiterung, Umbau oder wesentlicher Nutzungsänderung von Einrichtungen

  • Nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Aber auch zur laufenden Qualitätskontrolle, d. h. in regelmäßigen Abständen, empfohlen wird eine jährliche Aktualisierung

Wie soll die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die Vorschriften regeln nicht, wie der Unternehmer die Beurteilung vorzunehmen hat. Hier hat der Gesetzgeber bewusst einen breiten Spielraum gelassen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die über entsprechende Zahlen und Analysen zur Arbeitsplatzsituation und zu den Gefährdungen verfügt, stellt dafür Checks für Sicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung.

Mit dem Durcharbeiten dieser Checklisten und dem Umsetzen dessen, was als notwendige Maßnahme des Arbeitsschutzes erkannt wurde, helfen sich die Unternehmer selbst am Besten. Außerdem wird die Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes, für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, gleich mit erfüllt.

Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung steht der "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien" der BGHM zur Verfügung."