DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien
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Abschnitt 9.3 - 9.3 Maßnahmen gegen Brände bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten Arbeiten erst beginnen, wenn sie von einem Brandschutzbeauftragten freigegeben sind
(Erlaubnisschein)
Entfernen aller brennbaren Stoffe aus dem Raum oder der gefährdeten Umgebung
Bedecken oder Verkleiden von brennbaren Gegenständen, die nicht entfernt werden können, z.B. mit Schweißschutzdecken
Befeuchten des Bodens und der brennbaren Gegenstände
Abdichten von Fugen, Ritzen, Öffnungen und Leitungsdurchgängen zu anderen Räumen, z.B. mit feuchten oder besonders imprägnierten Decken oder nicht brennbaren Dämmstoffen
Brandwache stellen mit geeignetem Löschgerät, um mögliche Entstehungsbrände sofort bekämpfen zu können
Mehrfache Kontrollgänge nach Abschluss der Feuerarbeiten
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien
Abschnitt 1, 1. Arbeitsorganisation
Abschnitt 1.1, 1.1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch Organisation
Abschnitt 1.2, 1.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
Abschnitt 1.3, 1.3 Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Abschnitt 1.4, 1.4 Sicherheitsbeauftragte
Abschnitt 1.5, 1.5 Arbeitsschutzausschuss
Abschnitt 1.6, 1.6 Beschäftigungsbeschränkungen
Abschnitt 1.7, 1.7 Unterweisungen
Abschnitt 1.8, 1.8 Lärm
Abschnitt 1.9, 1.9 Persönliche Schutzausrüstungen
Abschnitt 1.10, 1.10 Hygienische Maßnahmen
Abschnitt 1.11, 1.11 Beschaffen von Arbeitsmitteln
Abschnitt 1.12, 1.12 Prüfpflichtige Einrichtungen und Anlagen in Tischlereien/Schreinereien
Abschnitt 2, 2. Bildschirmarbeitsplätze
Abschnitt 3, 3. Holzstaub
Abschnitt 4, 4. Holzbearbeitungsmaschinen 4.1 Standard-Holzbearbeitungsmaschinen
Abschnitt 4.2, 4.2 Sonstige Sägemaschinen
Abschnitt 4.3, 4.3 Bohrmaschinen
Abschnitt 4.4, 4.4 Schleifmaschinen
Abschnitt 4.5, 4.5 Mehrstufige Maschinen
Abschnitt 4.6, 4.6 Maschinen zur Furnierbearbeitung
Abschnitt 4.7, 4.7 Verleimpressen
Abschnitt 4.8, 4.8 Zusätzliche Maschinen, für die sich kein nennenswertes Risiko ergeben hat
Abschnitt 5, 5. Arbeiten auf Leitern
Abschnitt 6, 6. Lagern und Transportieren
Abschnitt 6.1, 6.1 Lagern und Stapeln
Abschnitt 6.2, 6.2 Transportieren und Verladen
Abschnitt 6.3, 6.3 Fördereinrichtungen
Abschnitt 7.1, 7. Chemische Gefahrstoffe 7.1 Risiko
Abschnitt 7.2, 7.2 Zusammenstellung von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für gängige Gefahrstoffe
Abschnitt 8, 8. Silos
Abschnitt 9, 9. Brand- und Explosionsschutz
Abschnitt 9.1, 9.1 Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung gefährlicher Auswirkungen von Bränden und Staubexplosionen in Silos und Filteranlagen
Abschnitt 9.2, 9.2 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Lackiereinrichtungen
Abschnitt 9.4, 9.4 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Heizungen
Abschnitt 10.1, 10 Arbeiten auf Baustellen 10.1 Risiko
Abschnitt 10.2, 10.2 Maßnahmen vor Auftragsvergabe
Abschnitt 10.3, 10.3 Organisationsmaßnahmen vor Beginn der Montagearbeiten auf Baustellen
Abschnitt 10.4, 10.4 Durchführen der Montagearbeiten auf Baustellen
Abschnitt 10.5, 10.5 Prüfen der Maßnahmen
Anhang 1, Literatur- und Quellenverzeichnis
Anhang 2, Formblätter, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen
Anhang 3, Zusammenstellungen baujahrabhängiger Einzelheiten zur Beschaffenheit von Holzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen
Anhang 4, Abbildungsverzeichnis