DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 8 - 8. Silos

Risiko

Gefährdungsstufe I. Es besteht hohes Erstickungsrisiko durch abrutschendes oder einstürzendes Spänegut infolge unbefugten Einsteigens oder unsachgemäßer Vorgehensweise beim Beseitigen von Spänestaus oder beim Entleeren.

Brand- und Explosionsrisiko siehe Kapitel 9.

1.
Maßnahmen gegen Versinken im Spänegut bzw. Verschüttetwerden durch nachrutschendes Spänegut:

  • Öffnungen in der Siloecke vorsehen, von denen aus Hilfsmittel, z.B. Druckluftlanzen oder -bohrer, gestautes Spänegut und Spänebrücken von außen gefahrlos beseitigen können

  • Einbau technischer Einrichtungen zur automatischen Beseitigung von Spänebrücken und gestautem Spänegut, wie z.B. Druckluftkanonen, prüfen

Auch als Nachrüstung geeignet:

Druckluftkanonen, die in regelmäßigen Abständen automatisch durch schnelle Leerung des zugehörigen Druckbehälters (Luftstoß) aktiviert werden. Die Druckwelle lockert das Spänegut.

  • Öffnungen in Wänden und Decken verschlossen halten, soweit es sich nicht um spezielle Stocheröffnungen handelt

  • Einfahren in Silos siehe Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne" (Anhang 2)

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Spänebrücke in einem Silo für Holzstaub und -späne
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Verhindern einer Brückenbildung durch Druckluftkanonen

2.
Maßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

  • Zugangstüren oder -klappen zu mechanischen Austrageinrichtungen so mit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegeln, dass beim Öffnen der Antrieb zwangsläufig stillgesetzt wird. Für Kontrollzwecke darf der Antrieb bei geöffneter Tür mit einem Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter) eingeschaltet werden können.

Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austragseinrichtung über die Heizung (Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können.

Prüfen im Betrieb

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