DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Transportieren und Verladen

Unter "Transportieren und Verladen" sind folgende Tätigkeiten zusammengefasst:

  • Be- und Entladen, z. B. an Rampen

  • Handtransport im Betrieb mit Begehen von Verkehrswegen und Treppen

  • Transportieren mit Flurförderzeugen (Gabelstaplern)

Risiko

Gefährdungsstufe I. Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko beim Verladen durch:

  • Abstürzen von Rampen

  • Getroffenwerden von herabfallendem oder umstürzendem Ladegut

Es besteht weiterhin ein hohes Verletzungsrisiko beim Umgang mit Flurförderzeugen durch:

  • herabfallende Lasten

  • Umstürzen des Fahrzeuges und

  • durch Überfahrenwerden

Gefährdungsstufe II. Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko beim Gehen mit und ohne Last durch Stürzen, Stolpern und Hängenbleiben. Ein weiteres Verletzungsrisiko ergibt sich durch herabfallende Gegenstände. Es besteht weiterhin ein erhebliches Risiko, beim Heben und Tragen schwerer Lasten (hierunter ist nicht das Ziehen und Schieben von Transportwagen zu verstehen) die Wirbelsäule bleibend zu schädigen, wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Ausschließliches Montieren von Fenstern und schweren Türelementen in Verbindung mit Transporttätigkeit. Das Risiko besteht insbesondere beim Transport über größere Entfernungen bei gleichzeitig ungünstiger Körperhaltung, z. B. Transport über mehrere Stockwerke.

  • Eine Bauschreiner/-tischlertätigkeit mit überwiegender Montage von Fenstern und schweren Türelementen auf Baustellen sowie mit innerbetrieblichen Verglasungs- und Transporttätigkeiten.

  • Ausschließliche Tätigkeit als Maschinenschreiner/-tischler im Massivholz- und/oder Plattenzuschnitt. Die Gefährdung besteht bei manuellem Transport von Bohlen und Platten.

Maßnahmen zur Minimierung der Gefahren beim Transportieren und Verladen

6.2.1 Verkehrswege

Verkehrswege sind sicher, wenn:

  • sie ausreichend breit sind, d.h. für ausschließlichen Personenverkehr eine Breite von mindestens 0,875 m aufweisen, für kraftbetriebene Transportmittel einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zu Teilen der Umgebung haben und bei Gegenverkehr ein zusätzlicher Begegnungszuschlag von 0,4 m berücksichtigt wird.

  • sie frei von Bodenunebenheiten und Stolperstellen sind. Stolperstellen können entstehen durch herumliegende Kabel, Schläuche und Abfallstücke.

  • sie ausreichend rutschfest sind, d. h. bei Neueinrichtung mindestens Rutschfestigkeit nach Bewertungsgruppe R 10 nach [13]* . Grundsätzlich sollten die Verkehrswege frei von rutschfördernden Stoffen, wie z. B. Öl, Holzstaub, Eis, Flüssigkeiten, gehalten werden.

  • sie ausreichend beleuchtet sind, mindestens 100 Lux für Verkehrswege in Gebäuden für Personen und Fahrzeuge.

  • sie bei einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 1 m Absturzsicherungen, z. B. Geländer, haben.

6.2.2 Treppen

Um Treppen sicher begehen zu können, sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Gleiche Stufenabstände (siehe Skizze)

  • Auftrittsflächen mit rutschhemmendem Belag (mindestens Rutschfestigkeit nach Bewertungsgruppe R 10); keine abgenutzten Stufen

  • Handläufe angebracht

  • Ausreichende Beleuchtung

  • Frei von rutschfördernden Stoffen, wie z. B. Öl, Holzstaub, Eis, Flüssigkeiten

  • Keine Stolperstellen durch herumliegende Teile (z.B. Kabel, Schläuche und Abfallstücke)

ccc_1662_173.jpg*)

bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m: mind. 1.100 mm

6.2.3 Laderampen

Für das sichere Verladen auf Laderampen sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Laderampen freihalten und nicht als ständige Lagerfläche verwenden

  • Gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesicherte Ladebleche oder Ladebrücken (nutzbare Breite mindestens 1,25 m, rutschhemmend ausgeführt) verwenden

  • Um die Gefahr des Umstoßens zwischengelagerter Stapel zu verringern, sollte bei der Neuplanung ein ausreichend großer Verladeraum vorgesehen werden.

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Ladebrücke an Koffer des Fahrzeuges anpassen

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Ladebrücke betriebsbereit

Prüfen im Betrieb

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6.2.4 Sicherer Transport

Um Verletzungen durch umstürzendes Ladegut beim Transport sowie beim Be- und Entladen zu vermeiden sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Ladung gegen Verrutschen und Umfallen sichern, z. B. durch Verzurren mit Bändern, Gurten an den Fahrzeugwänden.

  • Bauelemente, z. B. Fenster, Türen, einzeln befestigen. Dies gilt auch für den Transport auf Lagergestellen.

  • Ladungsteile zur Entnahme einzeln lösen.

  • Ladefläche gleichmäßig belasten.

6.2.5 Schweres Heben und Tragen

Zur Reduzierung der körperlichen Belastung beim Heben und Tragen haben sich folgende Maßnahmen als wirksam erwiesen:

Organisation des Transports:

  • Fenster und Scheiben sowie Rahmen und Flügel möglichst getrennt zur Baustelle transportieren.

  • Anlieferung so abstimmen, dass der vorhandene Baukran zum Transport der Fenster bzw. Scheiben verwendet werden kann.

Verwendung von Hilfsmitteln:

  • Durch Verwendung von Tragegurten wird eine günstigere (aufrechte) Körperhaltung erreicht.

  • Einzelne Scheiben lassen sich bei Verwendung von Hand-Vakuum-Tragehilfen von mehreren Personen in aufrechter Körperhaltung tragen.

  • Schwere Fenster- bzw. Türelemente lassen sich mit Hilfe von U-förmigen Tragehilfen von mehreren Personen in aufrechter Körperhaltung tragen.

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  • Beim Transport von Bohlen und Platten im Zuschnittbereich lässt sich die Belastung, z.B. durch die Verwendung von Transportwagen und Vakuum-Hebeeinrichtungen, erheblich reduzieren.

    Achtung:
    Beim Heben und Transportieren von porösen Platten (z.B. MDF-, OSB-, Spanplatten) können wegen des geringeren erzielbaren Unterdrucks nicht immer die gleichen Vakuumhebegeräte eingesetzt werden wie bei "oberflächenverdichteten" Materialien. Hierfür sind meist spezielle Geräte notwendig (Hersteller befragen).

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Prüfen im Betrieb

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Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule beim Heben und Tragen von Lasten
(Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG)

Gefährdung

Das manuelle Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Umsetzen von Lasten kann, je nach Größe der Last und Körperhaltung, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Deshalb muss der Unternehmer die daraus resultierenden Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz ermitteln (§ 5 ArbSchG) und - soweit erforderlich - Maßnahmen zur Verminderung der Lasten oder organisatorische Maßnahmen treffen (LasthandhabV).

Ermittlung

Auf der Grundlage von detaillierten Belastungsanalysen in holzbe- und -verarbeitenden Betrieben sind insbesondere bei Tätigkeiten in den Bereichen

  • Fertigung, Transport und Montage von Fenstern und Türen im Betrieb und auf Baustellen,

  • Zuschnitt von Vollholz und Plattenmaterial,

  • Spritzlackieren von Möbelteilen, Fenstern und Türen,

  • Küchenmontage

Belastungen möglich, die eine Gefährdung der Mitarbeiter darstellen können. Für diese Bereiche sind die einzelnen Tätigkeiten und deren Belastungen durch die Lastenhandhabung zu ermitteln.

Eine Checkliste zur orientierenden Beurteilung der Gefährdung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystem ist in der BG-Information BGI 7011"Gesunder Rücken - Gesunde Gelenke. Noch Fragen?" enthalten. Diese BGI kann bei der BGHM angefordert werden und ist im Internet unter www.bghm.de verfügbar.

Weiterhin werden die BAuA/LASI-Leitmerkmalmethoden "Heben und Tragen" sowie "Ziehen und Schieben" empfohlen. Es werden Art und Ausmaß der körperlichen Belastung einzeln erfasst und gewichtet und daraus eine Risikozahl errechnet, die die Höhe der Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung abbildet. Es werden auch Gestaltungsmängel und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt (www.baua.de/leitmerkmalmethoden).

6.2.6 Transportieren mit Flurförderzeugen

Bei der Neubeschaffung bzw. Generalüberholung von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Einstiegsstufen bzw. Einstiegstritte sollten mit rutsch- und abriebfesten Auflagen, z.B. aus Gummi, ausgerüstet sein

  • Es sollten leicht erreichbare Griffe als Auf- und Abstiegshilfe vorhanden sein.

  • Es muss eine Fahrerrückhalteeinrichtung (z.B. Bügeltüre oder Fahrersitzgurt) vorhanden sein.

Zum Betrieb siehe Unterweisungsblätter "Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen" sowie "Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen" (Anhang 2).

Prüfen im Betrieb

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Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen von Gabelstaplerfahrern

Gefährdung

Das Fahren von Gabelstaplern kann, durch das Zusammenwirken mehrerer Belastungsfaktoren, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Die Wirkung der Ganzkörperschwingungen kann zu Belästigungen, Leistungsminderungen und im Extremfall zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. Der Unternehmer muss die möglichen Gefährdungen durch Ganzkörperschwingungen an jedem Gabelstaplerarbeitsplatz ermitteln und - soweit erforderlich - Maßnahmen zu deren Verminderung ergreifen.

Ermittlung

Für die Wirbelsäulenbelastung von Gabelstaplerfahrern sind Einflussfaktoren wie Fahrzeugkonstruktion, Wartungszustand, Fahrbahnbeschaffenheit und tägliche Fahrdauer wichtig. Sie werden im folgenden Fragebogen erfasst. Für jeden Beschäftigten muss ein Bogen ausgefüllt werden. Für die Beurteilung der Belastungen müssen alle Fragen beantwortet und die Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl addiert werden.

Verbesserungen sind nicht erforderlich, wenn die Gesamtpunktzahl für einen Arbeitsplatz bis 10 beträgt. Bei einer Gesamtpunktzahl von 11 bis 19 ist eine Gefährdung möglich, Wartungszustand und Fahrbahnbeschaffenheit müssen eingehender beurteilt werden. Wird die Gesamtpunktzahl 19 überschritten, sind weitergehende Verbesserungen unerlässlich.

Weitere Informationen zur Konkretisierung der hierbei geltenden LärmVibrationsArbSchV bieten die Technischen Regeln TRLV "Vibrationen" (www.bg-vibrationen.de;www.baua.de/trlv)


Betrieb:



Gabelstaplerfahrer/in:


Gabelstapler:


Hersteller:
Typenbezeichnung:
Baujahr:
Bogen ausgefüllt

von:
am:
Fragebogen zu Belastungsermittlungnach Verbesse-
rung
FührerhausfederungPunktzahl
ja, Gummielemente1[_][_]
keine3[_][_]
durchgeführte Verbesserung:


Wartungszustand des GabelstaplersPunktzahl
gut, regelmäßige jährliche Wartung1[_][_]
schlecht3[_][_]
Verbesserungsvorschlag:Wartungsvertrag abschließen
durchgeführte Verbesserung:


SitzPunktzahl
Feder-Dämpfer-System1[_][_]
Polstersitz3[_][_]
Verbesserungsvorschlag:Sitz austauschen
durchgeführte Verbesserung:


Gebrauchszustand des SitzesPunktzahl
gut1[_][_]
mittel2[_][_]
schlecht, Sitz schlägt an das Chassis3[_]
Verbesserungsvorschlag:Sitz austauschen, instandsetzen
durchgeführte Verbesserung:

Art der BereifungPunktzahl
Luft1[_][_]
Elastic2[_][_]
Vollgummi3[_][_]
Verbesserungsvorschlag:vorzugsweise auf Luftbereifung umstellen
durchgeführte Verbesserung:

FahrbahnbeschaffenheitPunktzahl
gut1[_][_]
mittel, mit kleinen Unebenheiten2[_][_]
schlecht, mit großen Absätzen und Schlaglöchern3[_][_]
Verbesserungsvorschlag:Schlaglöcher und Absätze entfernen
durchgeführte Verbesserung:
tägliche FahrzeitPunktzahl
bis 2 Stunden1[_][_]
von 2 bis 4 Stunden2[_][_]
mehr als 4 Stunden3[_][_]
Verbesserungsvorschlag:weitere Personen zum Gabelstaplerfahrer ausbilden
durchgeführte Verbesserung:

ungünst. Körperhaltung beim FahrenPunktzahl
bis 2 Stunden1[_][_]
von 2 bis 4 Stunden2[_][_]
mehr als 4 Stunden3[_][_]
Verbesserungsvorschlag:Platz- und Transportverhältnisse verbessern
durchgeführte Verbesserung:

Gesamtpunktzahlccc_1662_182.jpgccc_1662_182.jpg