DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 5 - 5. Arbeiten auf Leitern

Risiko

Gefährdungsstufe I. Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko bei der Benutzung von Leitern, insbesondere für Tätigkeiten, bei denen Gegenstände wie Werkstücke, Montageteile oder Werkzeuge transportiert oder in den Händen gehalten werden. Unfallursachen sind Abstürze wegen Gewichtsverlagerungen auf der Leiter oder nicht genügend festem Stand der Leiter.

Hinweis

  • Arbeiten auf Leitern ist die gefährlichste Tätigkeit in der Holzwirtschaft.

  • Das Risiko, beim Besteigen einer Leiter zu verunglücken, ist fünfmal höher als beim Arbeiten an der Kreissäge.

  • Für die Unfälle sind kaum fehlerhafte Leitern, sondern stets sorgloses und deshalb falsches Verhalten ursächlich.

Deshalb:

Arbeiten größeren Umfangs, mit höherem Kraftaufwand oder Schwierigkeitsgrad nicht von Leitern aus durchführen, statt dessen Gabelstapler mit Arbeitsbühne, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Podestleitern einsetzen! Leitern nur zu den Zwecken benutzen, zu denen sie nach ihrer Bauart bestimmt sind.

Weitere Hinweise

  • zum Umgang mit Leitern im Betrieb siehe Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten auf Leitern" (Anhang 2).

  • zum Umgang mit Leitern auf Baustellen siehe Abschnitt 10.4

Prüfen im Betrieb

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