DGUV Information 209-030 - Pressenprüfung

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Anhang 1 - Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte * Kalt-Pressen der Metallbearbeitung, vom Pressen-Hauptantrieb unabhängige Aspekte

Die ausgewählte Kombination von technischen Schutzmaßnahmen schützt alle exponierten Personen, das heißt die Personen, die während des Betätigens, Einrichtens, Instandhaltens, Reinigens und der Inspektion Zugang zum Gefahrenbereich haben können.

An Pressen sind folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht:

  1. 1.

    Herstell-, Liefer- oder Einfuhrfirma

  2. 2.

    Typ- und Erzeugnisnummer

  3. 3.

    Baujahr, soweit nicht aus der Erzeugnisnummer erkennbar

  4. 4.

    Anschlussdaten für die Energiezufuhr

An Pressen, die für den Produktionsbetrieb mit Lichtvorhängen und/oder Zweihandschaltungen als Sicherheitssystem für die Bedienperson vorgesehen sind, sind der Sicherheitsabstand für den Lichtvorhang und/oder die Zweihandschaltung und der Grenzwert für den Nachlauf dauerhaft und gut erkennbar angegeben.

Bei Bedarf sind Pressen mit Verwendungsbeschränkungen gekennzeichnet, zum Beispiel: "Zugelassen nur für sichere Werkzeuge".

Beispiele für weitere mögliche Kennzeichnungen:

  • "Zugelassen nur für Einpersonenbedienung"

  • "Die Anzahl der zugeschalteten Zweihandschaltungen muss der Anzahl der an der Presse tätigen Personen entsprechen". Für jede an der Presse tätige Person eine Zweihandschaltung!"

  • "Zugelassen nur für Richtarbeiten"

  • "Zugelassen nur für Tuschierarbeiten"

Bei Mehrpersonenbedienung einer Presse wurde für jede Bedienperson eine technische Schutzmaßnahme ergriffen.

Wenn Personen beim Produktionsbetrieb durch wegfliegende Teile verletzt werden können, ist eine Presse mit fangenden Schutzeinrichtungen ausgerüstet, die sich beim Produktionsbetrieb in Schutzstellung befinden.

Auch in der Betriebsart "Einrichten" ist jede Zugangsseite abgesichert, wobei bevorzugt die Schutzeinrichtungen des Produktionsbetriebs verwendet werden. Wo das nicht praktikabel ist, ist zur Absicherung mindestens eine Zweihandschaltung oder ein Zustimmschalter mit drei Schaltstellungen vorhanden. Der Tippbetrieb über Befehlsgeräte ohne Ortsbindung ist nur in Verbindung mit sicher begrenzter Geschwindigkeit zulässig.

Bei C-Gestellpressen zählen die Vorderseite und die Seiten (rechts, links) jeweils als eine Zugangsseite.

Der Werkzeugeinbauraum ist von den Nicht-Bedienseiten (bei Bedienung von der Vorderseite mindestens von der Rückseite) ebenfalls gesichert (unabhängig von Stößel-Schließgeschwindigkeit und Betriebsart), wozu vorzugsweise trennende Schutzeinrichtungen oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen eingesetzt werden.

Personen werden auch vor Bewegungen des Materialtransports, zum Beispiel eines Transfers, geschützt.

Weiträumige Absicherungen

Der Arbeitssicherheit dienen als weiträumige Absicherungen meist Einhausungen, Umzäunungen und/oder Mehrstrahl-Lichtschranken (MSL).

Für Einhausungen oder Umzäunungen ist sichergestellt, dass sie

  1. 1.

    ausreichend fest und haltbar sind,

  2. 2.

    aus geeigneten Werkstoffen bestehen,

  3. 3.

    richtig bemessen sind

und

  1. 4.

    keine neuen Gefahrstellen bilden.

Die Sicherheitsabstände von Umzäunungen stimmen mit DIN 31001-1 überein:

Tabelle 2
Sicherheitsabstände (in mm) von Umzäunungen (trennenden Schutzeinrichtungen) gegen Übergreifen

Höhe der Kante der Schutzeinrichtung  1
Abstand der Gefahrstelle vom Boden24002200200018001600140012001000
Waagerechter Abstand der Kante von der Gefahrstelle
2 400-100100100100100100100
2 200250350400500500600600
2 000-3505006007009001100
1 800--60090090010001100
1 600---50090090010001300
1 400---10080090010001300
1 200----50090010001400
1 000----30090010001400
800-----6009001300
600------5001200
400------3001200
200------2001100

Tabelle 3
Sicherheitsabstände (in mm) von Umzäunungen (trennenden Schutzeinrichtungen) gegen Durchgreifen

Körperteil
FingerspitzeFinger bis FingerwurzelHand bis DaumenansatzArm bis Schulteransatz
ÖffnungLänglich, parallele Seiten, Spaltbreite ee ≤ 4≥ 2
4 < e ≤ 6≥ 10
6 < e ≤ 8≥ 20
6 < e ≤ 8≥ 80
10 < e ≤ 12≥ 100
12 < e ≤ 20≥ 120
20 < e ≤ 30≥ 180 1
30 < e ≤ 120≥ 850
e > 1202
Nicht-länglich (Quadrat, Kreis) Seitenlänge, Durchmesser ee ≤ 4≥ 2
4 < e ≤ 6≥ 6
6 < e ≤ 8≥ 10
8 < e ≤ 10≥ 20
10 < e ≤ 12≥ 80
12 < e ≤ 30≥ 130
30 < e ≤ 40≥ 200
30 < e ≤ 120≥ 850
e > 1202

Die Strahlhöhen von Mehrstrahl-Lichtschranken entsprechen VDI 2854.

Tabelle 4
Strahlhöhen (in mm) von Mehrstrahl-Lichtschranken nach VDI 2854.

Anzahl der StrahlenHöhe über der Bezugsebene, zum Beispiel über dem Boden
3300, 700, 1 100
2400, 900

Die Zugangssicherungen von weiträumigen Absicherungen liefern beim Zutritt ein Abschaltsignal an die Maschine(n).

Zugangstüren mit Zuhaltung sind mit Flucht-Entriegelungen ausgestattet, idealerweise mit "Panikgriffen".

Stromlos "zugehaltene" Zugangstüren haben eine Hilfs-Entriegelung.

Eine gute Vorbeugungsmaßnahme gegen versehentliches Eingeschlossen-Werden in Einhausungen oder Umzäunungen sind Tür-Griffmodule mit Sperreinsätzen, deren Riegelzunge mit Schlössern blockiert werden kann.

Unübersichtliche Pressen oder Pressenanlagen verfügen über Anlaufwarneinrichtungen.

Bei der Anwendung von weiträumigen Absicherungen

  • sind die gefahrbringenden Bewegungen jederzeit unterbrechbar oder vorhandene Zugangstüren werden bis zum Stillstand der gefahrbringenden Bewegungen zugehalten,

  • sind Einzelquittierungen für Zugangstüren/-sicherungen vorgesehen,

  • ist Über-/Unter-/Durchgreifen und Übersteigen/Unterkriechen von Umzäunungen nicht möglich.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" weiträumige Absicherungen betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen weiträumigen Absicherungen erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Sichere Werkzeuge (SWZ)/geschlossene Werkzeuge

SWZ schließen aufgrund ihrer Konstruktion oder durch fest am Werkzeug angebrachte Verkleidungen ein Eingreifen in die Gefahrstellen aus.

Schiebe- oder Drehtellerwerkzeuge sind so konstruiert, dass nicht in die Gefahrstellen gegriffen werden kann. An kraftbetriebenen Schiebern oder Drehtellern auftretende mechanische Gefährdungen werden durch Schutzmaßnahmen beherrscht, wie Verkleidungen/feststehende trennende Schutzeinrichtungen.

An SWZ angebrachte Verkleidungen/feststehende trennende Schutzeinrichtungen lassen sich nur mit Werkzeug aus ihrer Schutzstellung entfernen.

Sich überdeckende, am Ober-/Unterwerkzeug angeschraubte trennende Schutzeinrichtungen und die Werkzeug-Aufspannmittel bilden keine Gefahrstellen.

Die Sicherheitsabstände von Verkleidungen/feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen an SWZ stimmen mit DIN 31001-1 überein.

Bei der Anwendung von SWZ als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • ist das Durchgreifen angebrachter Verkleidungen nicht möglich,

  • werden durch sich überdeckende, am Ober-/Unterwerkzeug befestigte trennende Schutzeinrichtungen und durch die Werkzeug-Aufspannmittel keine Gefahrstellen gebildet,

  • wurden idealerweise steuerungstechnische Vorbeugungsmaßnahmen getroffen, damit Fußauslösung ohne wirksames Sicherheitssystem für die Bedienperson nur bei aufgespanntem SWZ möglich ist.

Wenn Pressenwerkzeuge in der CE-Ära als SWZ hergerichtet wurden, sind die europäischen Regelungen zu neuen SWZ erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Feste Verkleidungen oder Verdeckungen (FV)/feststehende trennende Schutzeinrichtungen (FTSE)

Für FV/FTSE ist sichergestellt, dass sie

  1. 1.

    ausreichend fest und haltbar sind,

  2. 2.

    aus geeigneten Werkstoffen bestehen,

  3. 3.

    richtig bemessen sind

und

  1. 4.

    keine neuen Gefahrstellen bilden.

FV/FTSE lassen sich nur unter Verwendung von WZ aus ihrer Schutz-

stellung entfernen. Die Sicherheitsabstände von FV/FTSE stimmen mit DIN 31001-1 überein.

FV/FTSE sind nicht vorgesehen, wenn sie häufig (öfter als 1x pro Schicht) oder zum Rüsten entfernt werden müssen.

Bei der Anwendung von FV als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • ist das Über-/Unter-/Umgreifen und Durchgreifen nicht möglich,

  • müssen sie nicht häufig oder zum Rüsten entfernt werden.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" FV/FTSE betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen FV/FTSE erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Bewegliche Abschirmungen (BA/"Schutzschirme"/kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung

Für BA ist sichergestellt, dass sie

  1. 1.

    ausreichend fest und haltbar sind,

  2. 2.

    aus geeigneten Werkstoffen bestehen,

  3. 3.

    richtig bemessen sind,

  4. 4.

    keine neuen Gefahrstellen bilden

und

  1. 5.

    eine eindeutig festgelegte Schutzstellung haben.

Die Sicherheitsabstände von BA stimmen mit DIN 31001-1 überein.

Das Abschwenken oder Hochbewegen von BA löst einen Abschaltbefehl aus.

Das Schließen des Flügels von BA wird durch Betätigen einer Befehlseinrichtung (meist eines Fußschalters) ausgelöst, der Pressenhub wird bei geschlossenem Flügel von BA gestartet.

Der Flügel von BA wird zugehalten,

  • bis der Stößel im oberen Totpunkt/oberen Umkehrpunkt zum Stillstand gekommen und das Bauteil der formschlüssigen Kupplung zum Ein- und Ausrücken in Auffangstellung ist (bei mechanischen Pressen mit formschlüssiger Kupplung)

oder

  • die Werkzeugschließbewegung formschlüssig verhindert wird (bei hydraulischen Pressen durch "Schutzstempel", die die volle Presskraft aufnehmen können)

oder

  • die Haltebremse eingefallen ist (bei Reibspindelpressen).

Bei der Anwendung von BA als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • ist das Über-/Unter-/Um-/Durchgreifen nicht möglich,

  • überschreitet die Schließkraft des Flügels nicht 150 N (statisch),

  • verdient das Schwungradlager (Gleitlager) von Drehkeilkupplungspressen einen turnusmäßigen prüfenden Blick.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" BA betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen BA erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Bewegliche Verdeckungen (BV)/verriegelte trennende Schutzeinrichtungen (VTSE)

Für BV/VTSE ist sichergestellt, dass sie

  1. 1.

    ausreichend fest und haltbar sind,

  2. 2.

    aus geeigneten Werkstoffen bestehen,

  3. 3.

    richtig bemessen sind,

  4. 4.

    keine neuen Gefahrstellen bilden

und

  1. 5.

    eine eindeutig festgelegte Schutzstellung haben.

Die Sicherheitsabstände von BV/VTSE stimmen mit DIN 31001-1 überein.

BV/VTSE liefern beim Öffnen Signale zum Abschalten der Maschine.

Bei der Anwendung von BV/VTSE als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • sind die gefahrbringenden Bewegungen jederzeit unterbrechbar oder BV/VTSE werden bis zum Stillstand der gefahrbringenden Bewegungen zugehalten,

  • ist das Über-/Unter-/Um-/Durchgreifen nicht möglich,

  • gibt es - außer in Sonderfällen - an Vertikaltüren eine Fangvorrichtung,

  • sind Einzelquittierungen für hintertretbare BV/VTSE vorgesehen,

und im Fall von Handeinlegepressen mit BV/VTSE als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • wird an "größeren" Pressen nicht mit BV/VTSE gesteuert (außer die BV/VTSE werden mit Tippschalter zugefahren),

  • ist das Hintertreten beim Steuern mit BV/VTSE nicht möglich.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" BV/VTSE betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen BV/VTSE erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Zu Schmiedepressen siehe Fachbereich AKTUELL FBHM-089 "Schmiedepressen/Schmiedehämmer".

Lichtvorhänge (LV)/aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPD)

LV/AOPD sind baumustergeprüft.

Als "Sicherheitssystem für Bedienpersonen" von Pressen sind LV/AOPD mit Selbstüberwachung eingesetzt. Bei weniger großer erforderlicher Risikoreduzierung sind LV/AOPD mit Testung ausreichend.

Die Schutzwirkung von LV/AOPD mit Selbstüberwachung bleibt auch bei Auftreten mehrerer Fehler erhalten.

Die Schutzwirkung von LV/AOPD mit Testung kann im Fehlerfall zwischen den Tests beeinträchtigt sein.

Erforderlicher Sicherheitsabstand gegen Nachgreifen siehe Anhang 7.

LV/AOPD lösen beim Ansprechen einen Abschaltbefehl aus.

ccc_1661_as_2.jpgAchtung
Beim Steuern mit LV/AOPD ist das Hintertreten nicht möglich (auch nicht durch Betreten des Pressentischs oder Steigen ins Werkzeug - bestehende Lebensgefahr!)

Ausgeblendete Bereiche eines Schutzfelds sind je nach Größe und Abstand zur nächstgelegenen Gefahrstelle durch mechanischen Schutz gesichert.

Verschiebbare (vertikale) LV/AOPD können nach Justage gegen Verschieben gesichert werden.

Bei der Anwendung von LV/AOPD als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • sind die gefahrbringenden Bewegungen jederzeit unterbrechbar,

  • ist das Über-/Unter-/Um-/(undetektierte) Durchgreifen nicht möglich,

  • ist der Sicherheitsabstand vorschriftsmäßig bemessen und beträgt bei vertikalen LV/AOPD mindestens 100 mm,

  • sind der erforderliche Sicherheitsabstand und die Nachlaufzeit an der Presse angegeben,

  • ist das undetektierte Hintertreten, außer durch Betreten des Pressentischs größerer Pressen oder das Daraufklettern, nicht möglich,

  • sind Einzel-Quittierungen vorgesehen,

  • erlöschen die Leuchtmelder beim Abwählen,

und im Fall von Handeinlegepressen mit LV/AOPD als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • beträgt das LV/AOPD-Auflösungsvermögen beim Steuern mit LV/AOPD ≤ 30 mm,

  • muss beim Steuern mit LV/AOPD zur ersten Hubauslösung eine Startsequenz mit Betätigen eines Befehlsgeräts durchlaufen werden,

  • wird beim Steuern mit LV/AOPD der Taktbetrieb nach 30 s Nicht-Eingriff automatisch abgeschaltet,

  • wird an Pressen mit "CE" gegebenenfalls nur mit einem/einer der vorhandenen LV/AOPD gesteuert,

  • wird an "größeren" Pressen nicht mit LV/AOPD gesteuert,

  • kann bei bestimmungsgemäßer Mehrpersonenbedienung pro Bedienperson eine Steuereinrichtung (idealerweise Zweihandschaltung) gesteckt/zugeschaltet werden.

Zur Annäherungsrichtung abgewinkelte LV/AOPD werden je nach Winkel wie vertikale oder horizontale Einrichtungen behandelt.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" LV/AOPD betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen LV/AOPD erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Zu Schmiedepressen siehe Fachbereich AKTUELL FBHM-089 "Schmiedepressen/Schmiedehämmer" .

Laserscanner (LS)/auf diffuse Reflektion reagierende aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPDDR) an Pressenautomaten

LS/AOPDDR sind baumustergeprüft.

Sicherheits-LS/AOPDDR entsprechen dem EN IEC 61496-3-Typ 3.

Ihre Schutzfeldabmessungen/Sicherheitsabstände richten sich nach dem Anwendungsfall (siehe Betriebsanleitung der LS/AOPDDR-Herstellfirma).

LS/AOPDDR liefern beim Ansprechen ein Abschaltsignal.

Ausgeblendete Bereiche eines Scannerfelds sind je nach Größe und Abstand zur nächstgelegenen Gefahrstelle durch andere geeignete Schutzeinrichtungen gesichert.

Bei der Anwendung von Sicherheits-LS/AOPDDR (als Sicherheitssystem für die Bedienperson, nur an Pressenautomaten)

  • sind die gefahrbringenden Bewegungen jederzeit unterbrechbar,

  • sind die Schutzfeldabmessungen/ist der Sicherheitsabstand vorschriftsmäßig bemessen,

  • ist das undetektierte Hintertreten, außer durch Betreten des Pressentischs oder das Daraufklettern, nicht möglich,

  • sind Einzel-Quittierungen vorgesehen,

  • erlöschen die Leuchtmelder beim Abwählen,

  • wird nicht mit LS/AOPDDR gesteuert.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" LS/AOPDDR betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen LS/AOPDDR erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Zu Schmiedepressen siehe Fachbereich AKTUELL FBHM-089 "Schmiedepressen/Schmiedehämmer".

Zweihandschaltungen (ZHS)

ZHS sind so beschaffen, dass

  1. 1.

    nur beim Betätigen beider Stellteile ein Steuerbefehl erzeugt wird,

  2. 2.

    beim Betätigen beider Stellteile eine Ortsbindung beider Hände gegeben ist,

  3. 3.

    beim Rückzug auch nur eines Eingabebefehls der Steuerbefehl aufgehoben wird,

  4. 4.

    beim Rückzug auch nur eines Eingabebefehls ein erneuter Steuerbefehl erst wieder gegeben werden kann, nachdem der andere Eingabebefehl zurückgezogen worden ist,

  5. 5.

    das Auftreten eines einzelnen Fehlers in der ZHS keinen Steuerbefehl bewirkt,

  6. 6.

    ein Fehler in der ZHS diese nicht zur Einhandschaltung werden lässt,

  7. 7.

    nach dem Auftreten eines Fehlers in der ZHS ein Steuerbefehl nicht mehr erzeugt werden kann

und

  1. 8.

    ein Steuerbefehl durch die ZHS nur erzeugt werden kann, wenn beide Eingangsbefehle synchron erfolgen (Gleichzeitigkeitsschaltung).

Einricht-ZHS müssen die Punkte 4-8 nicht erfüllen.

Bei Mehrpersonenbedienung müssen ZHS untereinander keine Forderung nach Synchronität erfüllen.

Erforderlicher Sicherheitsabstand von ZHS siehe Anhang 7 dieser Schrift. Bei Bedarf wurden nicht fixierte Ständer von Zweihandbedienpulten mit einem Abstandsring ausgestattet oder es wurde eine äquivalente Maßnahme zur Einhaltung des Sicherheitsabstands getroffen.

ZHS erzeugen ein Ausgangssignal, solange beide Stellteile betätigt werden. Beim Loslassen eines oder beider Stellteile(s) beenden sie das Ausgangssignal.

Verschiebbare ZHS können nach Justage gegen Verschieben gesichert werden.

Bei der Anwendung von ZHS als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • sind die gefahrbringenden Bewegungen jederzeit unterbrechbar,

  • ist der Gefahrbereich einsehbar,

  • ist der Sicherheitsabstand vorschriftsmäßig bemessen und beträgt mindestens 100 mm,

  • sind der erforderliche Sicherheitsabstand und die Nachlaufzeit an der Presse angegeben.

und im Fall von Handeinlegepressen mit ZHS als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • kann bei bestimmungsgemäßer Mehrpersonenbedienung pro Bedienperson eine ZHS gesteckt/zugeschaltet werden.

Wenn ein Umbau in der "CE-Ära" ZHS betraf, sind die europäischen Regelungen zu neuen ZHS erfüllt, die zum Veränderungszeitpunkt vorlagen.

Zu Schmiedepressen siehe Fachbereich AKTUELL FBHM-089 "Schmiedepressen/Schmiedehämmer".

ZHS werden bei neueren/neuen Pressen von Schutzeinrichtungen verdrängt, die auch den Schutz "Dritter" gewährleisten. An schnell laufenden Gesenkbiegepressen, die ab Oktober 2001 gebaut wurden, wird man sie als Handschutzmaßnahme nicht mehr finden; dasselbe gilt für den Produktionsbetrieb für hydraulische Metall-Kaltpressen, die ab November 2011 gebaut wurden und für Metall-Kaltpressen mit anderem als hydraulischem Hauptantrieb neuester Herstellung.

Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter) in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit

Tippschalter erzeugen ein Ausgangssignal, solange sie betätigt werden. Dreistufige Tippschalter lösen beim Durchdrücken oder Durchtreten einen Abschaltbefehl aus.

Tippschalter in Form von Fußschaltern sind an Gesenkbiegepressen mit "CE" dreistufig ausgeführt.

Damit sich eine Person einer Gefährdung rechtzeitig entziehen kann, beträgt der Wert der langsamen Schließgeschwindigkeit der Stößelbewegung und von Pressen-Nebenbewegungen im Werkzeugeinbauraum normalerweise max. 10 mm/s.

Bei der Anwendung von Tippschaltern in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • sind die gefahrbringenden Bewegungen jederzeit unterbrechbar,

  • ist der Gefahrbereich einsehbar,

und im Fall von Handeinlegepressen mit Tippschaltern in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • kann bei bestimmungsgemäßer Mehrpersonenbedienung pro Bedienperson ein Tippschalter gesteckt/zugeschaltet werden.

Schrittschaltungen

Die einmalige Betätigung der Steuereinrichtung von Schrittschaltungen lässt zusammen mit der Maschinensteuerung nur eine begrenzte Wegstrecke eines Maschinenteils zu.

Bei der Anwendung von Schrittschaltungen als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • sind Schritte von höchstens 6 mm möglich

  • ist der Gefahrenbereich einsehbar.

Mitfahrende Schutzeinrichtungen (MFS) an handbeschickten Gesenkbiegepressen

MFS sind baumustergeprüft; ihr Anbau entspricht EN 12622.

MFS lösen beim Ansprechen ein Abschaltsignal aus.

Bei der Anwendung von MFS als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • ist die Oberwangen-Abwärtsbewegung jederzeit unterbrechbar,

  • ist der Gefahrbereich einsehbar,

  • wird am Sicherheitspunkt oder kurz vor Erreichen des Sicherheitspunkts von Eilgang in Arbeitsgang (langsame Schließgeschwindigkeit) umgeschaltet,

  • reicht der "Vorlauf" des Schutzfelds/-volumens aus,

  • ist eine MFS-Quittierung vorgesehen,

  • erlöschen die Leuchtmelder oder äquivalente Einrichtungen beim Abwählen,

  • gibt es eine Anzeige für Sondermodi (Box Modus/Back Gauge Modus),

  • wird das Ignorieren ausgeblendeter Bereiche vor der Hubauslösung angefordert oder bestätigt,

  • kann bei bestimmungsgemäßer Mehrpersonenbedienung pro Bedienperson ein dreistufiger Fußschalter gesteckt/zugeschaltet werden.

LV/AOPD-Fuß-Kombinationsschaltungen an handbeschickten Gesenkbiegepressen/automatisch wechselnde Schutzmaßnahmen

LV-Fuß-Kombinationsschaltungen an Gesenkbiegepressen verwenden normalerweise vertikale LV und liefern beim Ansprechen des LV (von OT/OU → Sicherheitspunkt wirksamer LV) oder Loslassen (und ggf. Durchdrücken) des Fußschalters (Sicherheitspunkt → UT/UU) ein Abschaltsignal.

Bei der Anwendung von (vertikaler) LV-Fuß-Kombinationsschaltungen als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • ist die Oberwangen-Abwärtsbewegung jederzeit unterbrechbar,

  • ist der Gefahrbereich einsehbar,

  • ist das Über-/Unter-/Um-/(undetektierte) Durchgreifen des LV nicht möglich,

  • ist das undetektierte Hintertreten des LV nicht möglich,

  • wird am Sicherheitspunkt oder kurz vor Erreichen des Sicherheitspunkts von Eilgang in Arbeitsgang (langsame Schließgeschwindigkeit) umgeschaltet,

  • ist der Sicherheitsabstand vorschriftsmäßig bemessen und beträgt mindestens 100 mm,

  • sind der erforderliche Sicherheitsabstand und die Nachlaufzeit an der Presse angegeben,

  • ist eine LV-Quittierung vorgesehen,

  • kann bei bestimmungsgemäßer Mehrpersonenbedienung pro Bedienperson ein Fußschalter gesteckt/zugeschaltet werden.

ZHS-Fuß-Kombinationsschaltungen an handbeschickten Gesenkbiegepressen

ZHS-Fuß-Kombinationsschaltungen beenden beim Loslassen eines oder beider Stellteile (von OT/OU → Sicherheitspunkt wirksame ZHS) oder Loslassen (und ggf. Durchdrücken) des Fußschalters (Sicherheitspunkt → UT/UU) das Ausgangssignal.

Bei der Anwendung von ZHS-Fuß-Kombinationsschaltungen als Sicherheitssystem für die Bedienperson

  • ist die Oberwangen-Abwärtsbewegung jederzeit unterbrechbar,

  • ist der Gefahrbereich einsehbar,

  • wird am Sicherheitspunkt oder kurz vor Erreichen des Sicherheitspunkts von Eilgang in Arbeitsgang (langsame Schließgeschwindigkeit) umgeschaltet,

  • ist der Sicherheitsabstand vorschriftsmäßig bemessen und beträgt mindestens 100 mm,

  • sind der erforderliche Sicherheitsabstand und die Nachlaufzeit an der Presse angegeben,

  • kann bei bestimmungsgemäßer Mehrpersonenbedienung pro Bedienperson ein Zweihand-Fuß-Bedienpult gesteckt/zugeschaltet werden.

ZHS werden bei neueren/neuen Pressen von Schutzeinrichtungen verdrängt, die auch den Schutz "Dritter" gewährleisten; das betrifft dann auch die ZHS-Fuß-Kombinationsschaltungen. An schnell laufenden Gesenkbiegepressen, die im Oktober 2001 oder später gebaut wurden, wird man sie als Handschutzmaßnahme nicht mehr finden.

Not-Befehlseinrichtungen (als ergänzende Sicherheitsmaßnahme)

Durch die Betätigung von Not-Befehlseinrichtungen werden im Fall von Pressen gefahrbringende Bewegungen schnellstmöglich beendet.

Auf Not-Befehlseinrichtungen kann bei Pressen verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würden, zum Beispiel, wenn

  • gefahrbringende Bewegungen durch Not-Befehlsgabe nicht stillsetzbar sind (z. B. aufgrund der Ausführung der Kupplung),

  • gefahrbringende Bewegungen nach Not-Befehlsgabe sehr lange nachlaufen

oder

  • gefahrbringende Bewegungen nur unter Verwendung von Tippschaltern eingeleitet werden können.

Bei der Anwendung von Not- Befehlseinrichtungen

  • sind die Stellteile auffällig gekennzeichnet,

  • sind sie von Plätzen aus, die zum Pressen-Betätigen bestimmungsgemäß eingenommen werden, schnell, leicht und gefahrlos erreichbar,

  • weisen steckbare Bedienpulte von CE-gekennzeichneten Pressen keine Not-Befehlseinrichtungen auf - es sei denn, die Wirksamkeit der Not-Befehlseinrichtungen wird angezeigt, z. B. durch Beleuchtung der aktiven Not-Befehlseinrichtung,

  • beeinträchtigen sie nicht die Wirksamkeit von Einrichtungen zum Befreien von Personen aus Gefahrensituationen,

  • bewirkt ihr Rückstellen keinen Anlauf.

Not-Befehlseinrichtungen, die die Anforderungen an Schaltsperren Ausschalteinrichtungen/Einrücksperren erfüllen, gelten (ersatzweise) als Schaltsperren/Ausschalteinrichtungen/Einrücksperren.

ccc_1661_as_2.jpgAchtung
Abhängig davon, wie die Not-Befehlseinrichtung(en) in die Pressensteuerung eingebunden ist/sind, besteht bei Instandhaltungsarbeiten Unfallgefahr, wenn nur eine Not-Befehlseinrichtung betätigt und kein Rang der "Vier-Rang-Methode" (vorzugsweise das "Lockout-Tagout" Verfahren) angewendet wird.

Quittiertaster

Quittiertaster melden der Pressensteuerung bei hintertretbaren Schutzeinrichtungen das Verlassen des Gefahrenbereichs. Durch ihre Betätigung wird die Pressensteuerung in einen definierten Anfangszustand gebracht (rückgesetzt).

Wenn Quittiertaster angewendet werden. sind sie

  • so angebracht, dass der Gefahrenbereich von ihrer Position aus einsehbar ist (bei zu quittierenden Schutzeinrichtungen oder Zugangssicherungen sind sie idealerweise daneben angebaut) und dass sie aus dem Gefahrenbereich heraus nicht erreichbar sind.

  • gegen versehentliches Betätigen gesichert und

  • nicht durch "Festsetzen" manipulierbar.

Schaltsperren/Ausschalteinrichtungen/Einrücksperren

Schaltsperren/Ausschalteinrichtungen/Einrücksperren schalten die Pressensteuerung ab. Sie sollen bei KURZFRISTIGEN Verrichtungen am Pressenwerkzeug betätigt werden.

Wenn Schaltsperren angewendet werden

  • sind sie für die Bedienperson(en) leicht erreichbar,

  • sind sie ohne Verwendung eines Schlüssels betätigbar,

  • beeinflussen sie nicht den Pressenantrieb und

  • bewirkt ihr Rückstellen keinen Anlauf.

Not-Befehlseinrichtungen, die die Anforderungen an Schaltsperren erfüllen, gelten (ersatzweise) als Schaltsperren/Ausschalteinrichtungen/Einrücksperren.

ccc_1661_as_2.jpgAchtung
Abhängig davon, wie die Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre in die Pressensteuerung eingebunden ist, besteht bei Instandhaltungsarbeiten Unfallgefahr, wenn nur die Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre betätigt und kein Rang der "Vier-Rang-Methode" (vorzugsweise das "Lockout-Tagout"-Verfahren) angewendet wird.

Spezifisches (Zusammenstellung) zur Werkzeugeinbauraum-Absicherung bei größeren Pressen

Nicht durch mechanischen Schutz "zugebaute" Bereiche zwischen vor-der- oder rückseitigen vertikalen Lichtvorhängen und dem Pressentisch werden auf Anwesenheit von Personen überwacht - zum Beispiel durch horizontale Lichtvorhänge oder Laserscanner, die beim Ansprechen den Pressenanlauf verhindern.

Es ist sinnvoll, einfach zugängliche "Hintertretbereiche" zwischen Hubtoren oder "Seitenschutz" (trennende Schutzeinrichtungen an den Stirnseiten des Pressentischs) und dem Pressentisch ebenfalls auf Anwesenheit von Personen zu überwachen. Eine kostengünstigere Lösung zum "Entschärfen" der "Hintertretbereiche" zwischen Seitenschutz und Pressentisch ist das Erschweren des Zugangs/Aufenthalts durch mechanische Hindernisse.

An sehr fortschrittlichen größeren Pressen gibt es inzwischen Überwachungen des kompletten Innenraums, zum Beispiel durch 3D-Radarsysteme.

ccc_1661_as_2.jpg
Der Quittiertaster für die rückseitige berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) an einer größeren Presse ist ebenfalls auf der Rückseite angebaut. Es besteht Lebensgefahr für Dritte, wenn die rückseitige BWS einer größeren, vorderseitig gesteuerten Presse ansprechen (durchschritten werden) kann, ohne dass eine Wiederanlaufsperre gesetzt wird.

Größere Pressen werden nicht mit BWS oder beweglichen Verdeckungen/verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen gesteuert.

Im Fall größerer Handeinlegepressen mit Lichtvorhängen als (primäres) Sicherheitssystem für die Bedienperson ist für jede bestimmungsgemäß daran tätige Bedienperson eine Steuer- oder äquivalente Einrichtung mit Rückstellkontrolle vorwählbar. Die Ausgangssignale der zu diesem Zweck vorgewählten Einrichtungen überlappen als Startvoraussetzung mindestens kurz. Nach der Hubauslösung übernehmen gegebenenfalls die (vertikalen) Lichtvorhänge.

Bei größeren Handeinlegepressen (im Allgemeinen bei Pressen, die auch für Mehrpersonenbedienung zugelassen sind) mit Zweihandschaltungen (ZHS) als Sicherheitssystem für die Bedienperson ist für jede bestimmungsgemäß daran tätige Bedienperson eine ZHS vorwählbar. Der Hub kann nur ausgelöst und aufrechterhalten werden, wenn alle ZHS betätigt werden.

Wenn mehrere Personen eine solche Presse bedienen, müssen die Steuer- oder äquivalenten Einrichtungen untereinander keine Forderung nach Synchronität erfüllen.

Bei Steuern nur mit Einrichtungen auf der Vorderseite einer Presse ist der Werkzeugeinbauraum (auch bei langsamer Schließgeschwindigkeit) von der Rückseite abgesichert, zum Beispiel durch eine BWS mit Hintertretschutz.

Wenn Einrichtbewegungen mit unwirksamen trennenden oder berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen des Produktionsbetriebs, zum Beispiel geöffneten Hubtoren, durchführbar sind, wird jede Schutzeinrichtung des Produktionsbetriebs in der Betriebsart "Einrichten" durch mindestens eine Zweihandschaltung oder einen Zustimmschalter mit drei Schaltstellungen überbrückt. Die Anwendung von Zustimmschaltern setzt begrenzte Geschwindigkeiten der gefahrbringenden Bewegungen voraus, denen "zugestimmt" wird.

Bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug befinden sich mitunter sehr viele Personen (>> 4 Personen) im Werkzeugeinbauraum. Um diese Personen zu schützen, werden (verhaltensabhängige) Lösungen mit personenbezogenen Schlössern angewendet.

Größere hydraulische Oberkolbenpressen sind mit einer mechanischen Hochhalteeinrichtung ausgestattet. Sie wird an Einarbeitungs-/Tuschierpressen nach Anhalten des Stößels automatisch aktiviert.

Bewegungen von in Pressenwerkzeuge integrierten Antrieben laufen nicht durch einen einzelnen Fehler an, wenn die Schutzeinrichtungen des Produktionsbetriebs unwirksam sind, zum Beispiel die Hubtore geöffnet sind, und Steuereinrichtungen, die sie in der Betriebsart "Einrichten" überbrücken sollen, nicht betätigt werden.

Die beim Verfahren und Einfahren von kraftbetriebenen fahrbaren Werkzeugtischen in den Pressenständer auftretenden Gefahren sind durch Einrichtungen vermieden.

Spezifisches zur Absicherung von Bandanlagen

Die Gefahrstellen von Bandanlagen sind entweder einzeln abgesichert oder Bandanlagen sind weiträumig abgesichert.

Laufen die gefahrbringenden Bewegungen der Einzelmaschinen einer Bandanlage lange nach, werden die Zugangstüren der dann erforderlichen Umzäunung beim Bandanlagen-Automatikbetrieb zugehalten.

Einricht-Bewegungen der Einzelmaschinen von Bandanlagen oder Bandbewegungen bei geöffneten Umzäunungs-Zugangstüren oder Zugänglichkeit des Pressen-Werkzeugeinbauraums von der Pressen-Bedienseite aus werden im Tippbetrieb mit Ortsbindung oder ohne Ortsbindung in Verbindung mit langsamer Geschwindigkeit (≤ 2m/min) durchgeführt.

Ketten oder Umwehrungen reichen wegen leichter Übersteigbarkeit zur Bandanlagen-Absicherung nicht aus.

Ladestühle sind mit Absteckstangen ausgestattet.

Schlaufengruben haben einen Seitenschutz.

Für erforderliche Arbeiten in Schlaufengruben ist ein sicherer Abgang vorgesehen.

Spezifisches zur Absicherung von Transfers/Feedern/Industrierobotern

Den Schutz vor Transfer- oder Feederbewegungen gewährleisten die Werkzeugeinbauraum-Absicherungen der Presse und/oder die weiträumige Absicherung des Gefahrenbereichs.

Werden Einrichtbewegungen von Transfers oder Feedern bei Zugänglichkeit von der Bedienseite mit Handbediengerät (Tippen) gesteuert, ist die Transfer- oder Feedergeschwindigkeit sicher auf 2 m/min verlangsamt.

Für schwerkraftbelastete Achsen von Transfers/Feedern/Industrierobotern wurden technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen entsprechend Tabelle 1 der Fachbereich AKTUELL FBHM-005 "Schwerkraftbelastete Achsen" ergriffen.

Spezifisches zur Absicherung von Fahrtischen

Fahrtisch-Bewegungen werden unter Schutzwirkung von Schutz- oder Steuereinrichtungen durchgeführt. Als Schutz- oder Steuereinrichtungen kommen dabei besonders in Betracht:

  • Dreistrahl-Lichtschranken (als weiträumige Absicherung)

  • Laserscanner (als Auffahrsicherung) 1

  • Zweihandschaltungen 2

  • ortsbindende Handtaster (Tippschalter) 2

  • Handbediengeräte (mit Tippschaltern) in Verbindung mit langsamer Geschwindigkeit ≤ 2 m/min bei Gefährdungen durch Scherbewegungen, ≤ 250 mm/s bei allen anderen Gefährdungen

In Fahrtrichtung seitlich hervorstehende Stellen an Fahrtischen wurden durch Abweiskeile oder Füllstücke "entschärft".

Sichere Standorte beim Durchführen von Fahrtisch-Bewegungen können durch Bodenmarkierungen angezeigt werden.

Es ist sichergestellt, dass es beim Absenken von Fahrtischen nicht zu Verletzungen kommt.

Der Abstand von Fahrtischen zu Umzäunungen oder Umwehrungen und zu festen Teilen der Umgebung beträgt mindestens 0,5 m.

Werden beim Verfahren von Werkzeugtischen Bodenöffnungen freigegeben, in die Personen hineinstürzen können, ist das Verfahren der Werkzeugtische erst möglich, wenn diese Öffnungen geschlossen sind.

Kanäle, in denen Schläuche und Kabel zur Energieversorgung von fahrbaren Werkzeugtischen geführt werden, sind so gesichert, dass keine Stolper- oder Absturzgefahren für Personen bestehen.

Schienen fahrbarer Werkzeugtische sind zur Vermeidung von Stolperstellen bodengleich verlegt.

Steuerungen an Kalt-Pressen

Die Bauteile der Steuerung sind so ausgewählt, eingebaut und miteinander verknüpft, dass sie den zu erwartenden Betriebsbedingungen standhalten.

Fremdeinflüsse (u. a. Schwingungen, Fremdkörper, Fremdfelder, Umgebungstemperatur, Netzstörungen, Einwirkungen auf Anschlussleitungen) beeinträchtigen die Sicherheit der Steuerung nicht.

Wahlschalter sind so beschaffen, dass

  1. 1.

    die eingestellte Betriebsart, Betätigungsart und Art der Schutzmaßnahme zwangsweise und deutlich erkennbar angezeigt werden,

  2. 2.

    nur die jeweils eingestellte Betriebsart, Betätigungsart und Art der Schutzmaßnahme wirksam sind,

  3. 3.

    sie nur in der gewählten Stellung wirksam sind,

  4. 4.

    sie gegen unbefugtes Betätigen gesichert werden können,

  5. 5.

    eine Anlaufsperre sicherstellt, dass durch das Umstellen eine gefahrbringende Bewegung nicht eingeleitet oder ein bereits gegebener Steuerbefehl aufgehoben wird.

Andere Betriebsarten-Auswahlsysteme als "konventionelle" Wahlschalter gewährleisten dieselbe Sicherheit auf andere Weise.

Bei Handeinlegepressen ist eine Betriebsart "Einzelhub" einstellbar; es gibt eine Einzelhubsicherung.

An Handeinlegepressen, die für den Produktionsbetrieb mit Lichtvorhängen und/oder Zweihandschaltungen als Sicherheitssystem für die Bedienperson vorgesehen sind,

  • wird der Nachlauf(winkel) hubzyklisch überwacht (Exzenter- und verwandte Pressen)

oder

  • wird der Nachlauf(weg) beim Einschalten der Pressensteuerung für den ersten Hub überwacht ("Testhub") oder es ist ein Anschluss für ein Nachlauf-Messgerät vorhanden (hydraulische Pressen, Spindelpressen).

Durch das Ausschalten einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) wird eine gefahrbringende Bewegung nicht eingeleitet und eine bereits eingeleitete gefahrbringende Bewegung wird aufgehoben.

Beim Abwählen von BWS erlöschen die Signale der BWS-Leuchtmelder.

Der Lichtvorhang-Taktbetrieb wird über das Durchlaufen einer Startsequenz ("Standard/Schweden-Mode") aktiviert und bei Ablauf der Abschaltzeit von 30 s automatisch deaktiviert.

Bei größeren Pressen (generell bei Hintertretbarkeit) gibt es keinen Lichtvorhang-Taktbetrieb und keinen "Gate-Start" (außer, wenn die beweglichen Verdeckungen/verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen mit Tippschalter zugefahren werden).

Die Ausgangssignale vorwählbarer Steuereinrichtungen zum Pressen-Ingangsetzen für Mehrpersonenbedienung sind ohne Diskrepanzzeit für die Ausgangssignale "UND"-verknüpft. Dazu verwendete Tippschalter haben eine Rückstellkontrolle.

Die Vorwahl einer nicht gesteckten Steuereinrichtung zum Pressen-Ingangsetzen oder das Abziehen einer vorgewählten Steuereinrichtung zum Pressen-Ingangsetzen äußert sich an einer vorschriftsmäßig ausgeführten Presse durch Betriebshemmung der Presse.

Pressen sind mit einer Schaltsperre (Ausschalteinrichtung/Einrücksperre) oder einer äquivalenten Einrichtung (z. B. einer Not-Befehlseinrichtung) ausgerüstet, mit der die Steuerung abgeschaltet werden kann.

Durch das Rückstellen der Schaltsperre oder der Not-Befehlseinrichtungen wird kein Anlauf bewirkt.

Eine Schließbewegung lässt sich nicht ohne weiteres unter Umgehen der Handschutzeinrichtung einleiten.

An Handeinlegepressen mit BWS oder Zweihandschaltungen erfolgt die Übernahme erst, nachdem die gefahrbringenden Bewegungen von Stößel und Nebenachsen abgelaufen sind.

Beim Einschalten von BWS-Stromversorgungen wird eine Anlaufsperre gesetzt.

Eine Wiederanlaufsperre wird gesetzt bei:

  • Öffnen/Ansprechen einer hintertretbaren verriegelten trennenden Schutzeinrichtung oder BWS,

  • Ansprechen einer bedienseitigen BWS zur Werkzeugeinbauraum-Absicherung während der gefahrbringenden Bewegung(en), auch wenn kein Hintertreten möglich ist,

  • Ansprechen einer nicht-bedienseitigen BWS zur Werkzeugeinbauraum-Absicherung, auch wenn kein Hintertreten möglich ist,

  • Ablaufen der Abschaltzeit von 30 s bei Steuern mit Lichtvorhang,

  • Umstellen der BWS-Betriebsart.

Das Setzen einer Anlauf- oder Wiederanlaufsperre hat zur Konsequenz, dass eine erneute gefahrbringende Bewegung nur durch/nach Betätigen eines Quittiertasters eingeleitet werden kann.

Bei Steuerungen an Exzenter- und verwandten Pressen (sinngemäß auch bei Steuerungen an hydraulischen Pressen und Spindelpressen), bei denen die Drehrichtung des Antriebs geändert werden kann, ist sichergestellt, dass der Stößel sich nur in der vorgewählten Richtung bewegt.

Doppelventile sind mindestens statisch überwacht. Bei Verwendung von je einem Doppelventil zum Steuern der getrennten Kupplung und Bremse von mechanischen Pressen werden Doppelventile dynamisch überwacht.

Schalldämpfer zur Reduzierung des Geräuschpegels von ausströmender Luft aus Pneumatikventilen beeinträchtigen die Funktion der Steuerung nicht.

Ein (zu unterstellender) Kurzschluss zwischen beliebigen Anschlüssen eines Doppelventils (z. B. von Spule zu Spule oder von einer Spule zur Überwachungseinrichtung) wird selbsttätig festgestellt und verursacht weder einen Durchlauf noch einen Fehlanlauf.

Hydraulische Hebeleitungen sind (zwischen abstützender Antriebs-Seite und Steuerblock) ohne Weiteres nicht als Schlauchleitungen, Leitungsverbindungen in hydraulischen Hebeleitungen sind nicht als Schneidringverschraubungen, Klemmringverschraubungen oder Ähnliches ausgeführt.

Ringraumabsicherungsventile von Vertikalachsen sind mindestens auf einen Druck eingestellt, der 10 % über dem Betriebsdruck der Presse liegt. Die Einstellung ist verplombt.

Der freie Querschnitt von Messanschlüssen in hydraulischen Hebeleitungen ist so bemessen, dass bei Abriss des Messanschlusses die Schließgeschwindigkeit von 10 mm/s nicht überschritten wird.

Steuerungen von Spindelpressen sind so ausgelegt, dass ein Stößelrückfall nicht eintreten kann, wenn beim Hochlauf der Stößel seine obere Endlage nicht erreicht.

Tabelle 5
Erforderliche Kategorien (Kat.)

Stößel-Halt (ausgelöst durch Ansprechen des Sicherheitssystems für die Bedienperson) bei schnell laufenden Pressen mit BV/VTSE ohne die Funktionsweise bzw. ohne alle Überwachungen einer BA als Sicherheitssystem für die BedienpersonKat. 4 1Kat. 1 2
Stößel-Halt (ausgelöst durch Ansprechen des Sicherheitssystems für die Bedienperson) bei schnell laufenden Pressen mit LV/AOPD als Sicherheitssystem für die BedienpersonKat. 4Kat. 3
Stößel-Halt (ausgelöst durch Ansprechen des Sicherheitssystems für die Bedienperson) bei schnell laufenden Pressen mit LS/AOPDDR als Sicherheitssystem für die Bedienperson./.Kat. 3
Stößel-Halt (ausgelöst durch Ansprechen des Sicherheitssystems für die Bedienperson) bei schnell laufenden Pressen mit ZHS als Sicherheitssystem für die BedienpersonKat. 4./.
Stößel-Halt (ausgelöst durch Ansprechen des Sicherheitssystems für die Bedienperson) bei langsam laufenden PressenKat. 1./.
Nebenbewegungs-Halt (ausgelöst durch Ansprechen des Sicherheitssystems für die Bedienperson) 3Kat. 1Kat. 1
Not-Halt/Abschalten der SteuerungKat. 1Kat. 1
Einzelhubsicherung bei Übernahme und möglichem Überlaufen des OT/OUKat. 4 4./.
"Wellenbruchsicherung" bei abgekoppelten Nockenschaltwerk (i. d. R. über Riemen oder Kette)Kat. B 5./.
Übernahme bei schnell laufenden Pressen mit LV/AOPD oder ZHSKat. 2 6./.
Nachlaufüberwachung von schnell laufenden Pressen, die für den Betrieb mit Lichtvorhängen und/oder Zweihandschaltungen als Sicherheitssystem für die Bedienperson vorgesehen sind (bestehende Ausnahme für hydraulische und Spindelpressen mit Anschluss für ein Nachlauf-Messgerät)Kat. 2 7./.
Tippschaltung (im Fall von PRA zum Durchführen von Einrichtbewegungen) bei Pressen mit Handtastern/Fußschaltern i. V. m. langsamer Schließgeschwindigkeit (Sensorik + Signalverarbeitung), wenn die Tippschalter-Anschlussleitung ungeschützt verlegt ist.Kat. 3 8Kat. 3 8
Begrenzung/Überwachung der Geschwindigkeit (von Einrichtbewegungen im Fall von PRA)Eigensicher / Kat. 2 9Eigensicher / Kat. 2 9
QuittierungseinrichtungKat. 2Kat. 2
Alle anderen Sicherheitsfunktionen / sicherheitsrelevanten SubsystemeKat. 1Kat. 1

BV/VTSE: Bewegliche Verdeckungen/verriegelte trennende Schutzeinrichtungen

FV/FTSE: Feste Verdeckungen/feststehende trennende Schutzeinrichtungen

HEP: Handeinlegepressen

LV/AOPD: Lichtvorhänge/aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen

LS/AOPDDR: Laserscanner/auf diffuse Reflektion reagierende aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen

PRA: Pressenautomaten

ZHS: Zweihandschaltungen

Tabelle 6
Erforderliche Kategorien (Kat.) speziell bei Handeinlegepressen mit BA als Sicherheitssystem für die Bedienperson

Hubauslösung/Startfreigabe durch Schließen der Klappe (Sensorik + Signalverarbeitung)Kat. 4
Klappen-Freigabe zum Öffnen nach Stößel-Stillstand in OT (Durchlaufkontrolle oder äquivalentes Verfahren, Sensorik + Signalverarbeitung)Kat. 4
Klappen-Freigabe zum Öffnen nach Rückkehr des vorhandenen Einrückgestänges in die Grundstellung (Sensorik + Signalverarbeitung)Kat. 2
Hauptantriebs-Aktorik, z. B. Ventil zum Steuern der Kupplung und Bremse von Exzenter- und verwandte Pressen mit SchwungradantriebKat. 4
Klappen-Aktorik, i. d. R. EinfachventilKat. 1

"Reine" Pressenautomaten mit BA als Sicherheitssystem für die Bedienperson sind vergleichsweise selten; steuerungstechnische Maßnahmen dafür werden daher im Einzelfall beurteilt.

Eine Überprüfung der Maßnahmen zur sicheren Verwendung alter Pressen kann das Ergebnis bringen, dass zusätzliche technische Maßnahmen durchgeführt werden müssen (siehe dazu BetrSichV in Verbindung mit BekBS 1114).

Zu Schmiedepressen siehe Fachbereich AKTUELL FBHM-089 "Schmiedepressen/Schmiedehämmer".

(Nicht wesentlich veränderte oder in den EWR importierte) Pressen, die bereits vor Inkrafttreten der ersten EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG in Verkehr gebracht wurden

Werte für die Kante unter 1000 mm sind nicht aufgeführt, weil die Reichweite nicht größer wird und außerdem die Gefahr des Hineinstürzens in den Gefahrbereich besteht

l ≤ 65

Hineinbeugen des Körpers möglich, daher Sicherheitsabstände nach DIN EN 31001-1, Abschnitt 3.2 berücksichtigen!

Der Nachlaufweg der/des Fahrtische/s muss in die Sicherheitsbetrachtung einbezogen werden.

Von der Steuerstelle aus ist der Fahrtisch-Bewegungsbereich komplett einsehbar oder es wurden zusätzliche Maßnahmen getroffen (z. B. Einsatz einer oder mehrerer Kamera(s)).

Bei sehr alten (Bj. ≤ 1987) hydraulischen Handeinlegepressen ist eine "reduzierte Ventilbestückung" ausreichend, siehe Anhang 3.

Gegen Selbsteinschaltung infolge interner Leckage sollten Pneumatik-Ventile zum Steuern der Kupplung und der Bremse mechanischer Pressen als Doppelventile mit mindestens statischer Überwachung ausgeführt sein.

Im Falle gesteuerter Nebenbewegungen; bei ungesteuerten Nebenbewegungen (z. B. über Gasfedern im Pressenwerkzeug angetriebene Bewegungen) werden Maßnahmen der hinweisenden Sicherheitstechnik (Sicherheitskennzeichnung) als ausreichend angesehen.

Als Stopp-Signalgeber dienen (i. d. R.) zwei voneinander unabhängige, elektromechanische Positionsschalter, die in die Selbstüberwachung einbezogen wurden.

Als Signalgeber dient (i. d. R.) ein Näherungsschalter im Nockenschaltwerk zum Generieren von Impulsen, wenn die Schaltwalze läuft, oder ein Schalter zum Generieren eines Gut-Signals, wenn das Antriebsmittel (z. B. Kette) des Nockenschaltwerks intakt ist.

Als Übernahme-Signalgeber dient (i. d. R.) ein elektromechanischer Positionsschalter oder Druckschalter, der in die Selbstüberwachung einbezogen wurde. Die Übernahme kommt nur zustande, wenn am Übernahmepunkt das Sicherheitssystem für die Bedienperson nicht anspricht. Die Übernahme erfolgt erst, nachdem die gefahrbringenden Bewegungen von Stößel und Pressen-Nebenachsen abgelaufen sind.

Als Nachlauf-Signalgeber dient (i. d. R.) ein elektromechanischer Positionsschalter, der in die Selbstüberwachung einbezogen wurde. Im Fall von hydraulischen Handeinlegepressen oder Handeinlege-Spindelpressen wird der Nachlauf beim Einschalten der Pressensteuerung für den ersten Hub überwacht ("Testhub"); alternativ ist ein Anschluss für ein Nachlauf-Messgerät vorhanden.

Querschlusssichere Einbindung des Tippschalters

Zur eigensicheren Geschwindigkeitsbegrenzung von Hydraulik-Zylinderantrieben kommen Pumpen mit begrenztem Förderstrom und/oder (nicht verstellbare) Düsen oder Blenden - ggf. mit parallel geschaltetem schaltstellungsüberwachten Ventil - in Betracht (z. B. zu berücksichtigende Zylinder-Einbaulage), zur Drehzahlüberwachung elektrischer Antriebe z. B (ausreichend schnell reagierende) Sicherheits-Schaltgeräte.