DGUV Information 209-029 - Überwachung von Metallschrott auf radioaktive Bestandteile

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Abschnitt 3 - Durchführung einer Untersuchung bzw. Vereinzelung von radioaktiv belasteten Bestandteilen in Schrottladungen

Wenn es zu einem Alarm in einer stationären Messanlage kommt, muss grundsätzlich die Schrottlieferung mit einem zweiten Messgerät (Handmessgerät) untersucht werden (siehe auch Abschnitt 2). In der Regel wird eine Vereinzelung der Schrottladung durchgeführt, mit dem Ziel, die radioaktive Quelle zu separieren und aus dem Schrottkreislauf zu entfernen (Bilder 3-1 bis 3-3).

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Bild 3-1: Vereinzelung von Schrott mittels Detektor-Handmessgerät, Beispiel 1

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Bild 3-2: Vereinzelung von Schrott mittels Detektor-Handmessgerät, Beispiel 2

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Bild 3-3: Vereinzelung von Schrott mittels Detektor-Handmessgerät, Beispiel 3

Die Separation muss unter Leitung einer befähigten Person und durch in der Sache unterwiesene Personen (siehe Anhang 4 "Kurzunterweisung im Strahlenschutz") durchgeführt werden.

Wird jedoch bei der Separation eine Ortsdosisleistung (ODL) > 25 µSv/h überschritten, muss die weitere Separation unter Leitung eines Fachkundigen weitergeführt werden.

Das Messgerät sollte über eine

Nachweisempfindlichkeit für das Radionuklid Kobalt 60 (Co-60) oder Cäsium (Cs-137) von mehr als 1000 Impulsen pro Sekunde und 1 µSv/h ODL

verfügen.

Auffinden von radioaktiven Stoffen im Schrott

Die mit der Untersuchung beauftragten Personen müssen mit geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gegen Kontamination ausgerüstet werden.

Dies sind in der Regel:

  • Schutzhandschuhe (Arbeitshandschuhe, z.B. Lederausstattung) und

  • Partikelfiltermaske im Bedarfsfall einsetzen (z.B. FFP2)

    und

  • Einweg-Arbeitskleidung (z.B. Einweg-Overall, Einweg-Schuhe), die ggf. entsorgt werden müssen.

Zusätzlich sollte bei den betroffenen Personen die während der Vereinzelung auftretende Dosis konservativ (mit Sicherheitszuschlag) abgeschätzt und dokumentiert werden. Dabei sind Dosisleistungsmesswert und Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen.

Die Vereinzelung sollte an einem hierfür vorgesehenen, gesonderten und separat von den Verkehrswegen befindlichen Platz vorgenommen werden.

Hierbei sind die Hauptwindrichtung (mit dem Wind auf die Schrottladung zuarbeiten) - wenn Staub aus der Ladung zu erwarten ist - sowie die Bodenbeschaffenheit des Platzes (fester Boden, damit keine radioaktiven Stoffe in den Boden gelangen können) zu beachten.

Ist der radiologisch auffällige Fund separiert, so muss eine Bestimmung des/der Radionuklid/e und der Aktivität erfolgen. Dies ist Voraussetzung für die Information an die zuständigen Behörden und deren Beurteilung zwecks Transport und Entsorgung der radioaktiven Quellen/Stoffe.