DGUV Information 209-028 - Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung

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Abschnitt 9 - Arbeitsmedizinische Vorsorge

Besteht eine Exposition gegenüber dioxinhaltigen Stoffen der Kategorie K2 (Konzentration > 2 µg TCDD/kg) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten die in § 15 Abs. 2 GefStoffV genannten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Daneben ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche weiteren stofflichen Gefährdungen bei der Tätigkeit bestehen und welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren hieraus resultieren.

In der TRGS 557 "Dioxine" finden sich Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge [1]. Da kein eigener Grundsatz zur Vorsorge bei Vorliegen von "Dioxinen und Furanen" existiert, sind die Arbeitnehmer in belasteten Bereichen in Anlehnung an G 40 "Krebserzeugende Stoffe - allgemein" zu untersuchen, wobei folgende Änderungen gemacht werden [2]:

  • Der untersuchende Arzt kann auf die Röntgenaufnahme des Thorax verzichten.

  • Es ist eine Anamnese auf Hautkrankheiten, vor allem auf akneähnliche Erkrankungen (Chlorakne) durchzuführen.

  • Bei der Erhebung des Hautbefundes sind die bevorzugt von Chlorakne betroffenen Regionen - Jochbein- und Schläfenregion, das männliche äußere Genital sowie die Retroaurikalärregion ("hinter den Ohren") - besonders sorgfältig auf Akne bzw. akneähnliche Effloreszenzen und kleine Narben zu untersuchen.

  • Zusätzlich zu den im G 40 genannten Punkten sind besonders Veränderungen der Leber, der Schilddrüse und neurologische Störungen zu beachten.

Werden Hinweise für eine Belastung in der Vergangenheit gefunden, so besteht die Möglichkeit des Biological Monitoring durch Analyse der Dioxine und Furane im Blutfett.

Wenn Atemschutz getragen wird, ist zu prüfen, inwieweit die Arbeitnehmer nach G 26 "Atemschutzgeräte" zu untersuchen sind.

Literatur

  1. [1]

    Technische Regeln für Gefahrstoffe: (TRGS 557), "Dioxine (polyhalogenierte Dibenzo-p-Dioxine und Dibenzo-Furane)", BArbBl Heft 7/2002 S. 80

  2. [2]

    Report der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und des BGIA: Dioxine am Arbeitsplatz, Druck Center Meckenheim (1997)