Abschnitt 6 - Reinigungs- und Wartungsarbeiten in belasteten Bereichen
Wenn in den vorherigen Abschnitten kontaminierte Bereiche bzw. Materialien (Einstufung: Bereiche , z.B. Reinigungs- und Wartungsarbeiten in Filtern, Arbeiten in noch warmen Öfen, Filterstäube usw.) identifiziert worden sind (siehe Bilder 5-19 und 5-21) und wenn Arbeiten in diesen Bereichen stattfinden sollen, sind persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen und die notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten (vgl. Abschnitt 7.4).
Unter Schutzausrüstungen versteht man sowohl die Schutzkleidung als auch Atemschutzausrüstung.
Schutzkleidung
Als Schutzkleidung bezeichnet man sowohl die Schutzschuhe als auch z.B. geeignete Einmaloveralls und Handschuhe.
Die gebrauchte Schutzkleidung aus belasteten Bereichen ist getrennt aufzubewahren, zu reinigen bzw. zu entsorgen.
Atemschutz
Zur Auswahl, Verwendung und Tragezeitbegrenzung von Atemschutzgeräten wird auf die BG-Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190) verwiesen. Unter anderem werden in der BGR 190 auch Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 geregelt.
Je nach Auftreten von dampf- und/ oder partikelförmigen Stoffen sind unterschiedliche Filter bzw. deren Kombinationen zu verwenden.
Bei kurzfristigen Arbeiten, z.B. Kontrollgänge, Probenahmen usw., kann die Partikelfilterklasse von Schutzstufe P3 auf P2 reduziert werden.
Literatur
TRGS 557 "Dioxine (polyhalogenierte Dibenzo-p-Dioxine und Dibenzo-Furane)"
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
BGI 693 "Zertifizierte Atemschutzgeräte"
Bild 6-1: Bezug zwischen belasteten Bereichen und Filterklassen
Belastete Bereiche | Filterklassen | |
---|---|---|
Dampfförmige Stoffe | Partikelförmige Stoffe | |
Filterstaubverladung Gichtgasentstaubung | P3 (P2 s. o.) | |
Schweißen in Müllverbrennungskesseln | A2P34 | |
Schweißarbeiten in Entstaubungsanlagen | A2P35 |
Alternativ können Isoliergeräte bzw. fremdbelüftete Geräte verwendet werden
Alternativ können Isoliergeräte bzw. fremdbelüftete Geräte verwendet werden