DGUV Information 203-011 - Handbetriebene Schneidgeräte

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Abschnitt 1 - 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

Hebelschneider

sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen ein oder mehrere Einzelblätter geschnitten werden können. Beim Schnitt wird das Hebelmesser gegen eine Schneidleiste gedrückt.

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Abb. 1
Hebelschneider

Rollenschneider

sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen ein oder mehrere Einzelblätter geschnitten werden können. Beim Schnitt wird ein Kreismesser an einer Schneidleiste entlang geführt.

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Abb. 2
Rollenschneider

Stapelschneider

sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen gestapelte Papierbögen oder ähnliche Materialien geschnitten werden können. Beim Schnitt wird mittels eines Hebels über ein Hebelgestänge das Messer nach unten geführt.

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Abb. 3
Stapelschneider

Pappscheren

sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen ein oder mehrere Pappenbögen geschnitten werden können. Beim Schnitt wird das Hebelmesser gegen eine Schneidleiste gedrückt.

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Abb. 4
Pappschere

Papierabreißgeräte

dienen dazu, Papier oder Folie von einer Rolle abzuziehen und eine entsprechende Länge abzutrennen. Beim Riss wird die Papier- oder Folienbahn an der Abreißkante entlang gezogen, so dass hierdurch das Papier oder die Folie abgetrennt wird.

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Abb. 5
Papierabreißgerät