Abschnitt 1 - 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
Hebelschneider
sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen ein oder mehrere Einzelblätter geschnitten werden können. Beim Schnitt wird das Hebelmesser gegen eine Schneidleiste gedrückt.
Abb. 1
Hebelschneider
Rollenschneider
sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen ein oder mehrere Einzelblätter geschnitten werden können. Beim Schnitt wird ein Kreismesser an einer Schneidleiste entlang geführt.
Abb. 2
Rollenschneider
Stapelschneider
sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen gestapelte Papierbögen oder ähnliche Materialien geschnitten werden können. Beim Schnitt wird mittels eines Hebels über ein Hebelgestänge das Messer nach unten geführt.
Abb. 3
Stapelschneider
Pappscheren
sind handbetriebene Schneidgeräte, mit denen ein oder mehrere Pappenbögen geschnitten werden können. Beim Schnitt wird das Hebelmesser gegen eine Schneidleiste gedrückt.
Abb. 4
Pappschere
Papierabreißgeräte
dienen dazu, Papier oder Folie von einer Rolle abzuziehen und eine entsprechende Länge abzutrennen. Beim Riss wird die Papier- oder Folienbahn an der Abreißkante entlang gezogen, so dass hierdurch das Papier oder die Folie abgetrennt wird.
Abb. 5
Papierabreißgerät