DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Kennzeichnung von Hubarbeitsbühnen

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Fahrbare Hubarbeitsbühnen sind mit allen erforderlichen Angaben dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet, die für ihre bestimmungsgemäße Verwendung notwendig sind.

Jede fahrbare Hubarbeitsbühne trägt ein Fabrikschild mit allen wichtigen Angaben (Bild 4-1). Zusätzlich muss sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.

Für spezielle Einsatzbereiche ist das Eigengewicht der Hubarbeitsbühne entscheidend (z. B. Einsatz auf Decken, über Schächten usw.), welches daher auf dem Fabrikschild angegeben ist. Dabei ist auf die jeweiligen Radlasten/Stützlasten zu achten.

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Bild 4-1
Fabrikschild mit CE-Kennzeichnung

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Bild 4-2
Beispiel für zusätzliche Kennzeichnung

Für die Bedienperson selbst ist die Tragfähigkeit von besonderer Bedeutung. Diese Nennlast (maximale Belastung im Arbeitskorb) wird auf dem Fabrikschild angegeben. Sie ist unterteilt in die maximal zulässige Personenzahl und die Zuladung für Ausrüstungen, wie Werkzeuge und Arbeitsmaterial.

Eine Überschreitung der Personenzahl oder der Zuladung kann zu einer Überbelastung der Hubarbeitsbühne und Einschränkung der Standsicherheit führen.

Des Weiteren ist die höchstzulässige Windgeschwindigkeit in m/s für Hubarbeitsbühnen, die für den Einsatz im Freien zugelassen sind, angegeben. Wird die höchstzulässige Windgeschwindigkeit, meistens 12,5 m/s (Windstärke 6), überschritten, ist der Betrieb einzustellen.

Außerdem dürfte unter der entsprechenden Windbelastung ein Arbeiten in angehobener Position durch die Schwankungen der Arbeitsbühne unmöglich sein.

Mit einem Windmesser kann die Windgeschwindigkeit in Höhe der Arbeitsbühne genau bestimmt werden.

Darüber hinaus gibt das Fabrikschild Auskunft über die maximal zulässige Handkraft. Durch das Arbeiten von der Arbeitsbühne aus werden Handkräfte auf Teile der Umgebung übertragen. Diese Kräfte wirken auf die Hubarbeitsbühne zurück.

Eine Überschreitung des zulässigen Wertes gefährdet die Standsicherheit. Der angegebene Wert gilt als Gesamtwert aller auf der Arbeitsbühne tätigen Personen.

Für den Einsatz an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen oder Anlagen muss die fahrbare Hubarbeitsbühne isoliert sein. Sollte dies der Fall sein, ist auf dem Fabrikschild und natürlich in der Betriebsanleitung ein entsprechender Hinweis zu finden. Ohne diese Isolierung ist ein Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen bzw. Anlagen untersagt.

Folgende Angaben müssen an fahrbaren Hubarbeitsbühnen auf einem oder mehreren dauerhaft angebrachten Fabrikschildern unauslöslich und gut sichtbar sein:

  • Firmenbezeichnung und Adresse des Herstellers oder seines bzw. seiner Bevollmächtigten

  • Herstellungsland

  • Modell und Bezeichnung der Maschine

  • Serien- oder Fabriknummer

  • Baujahr

  • Eigenmasse in Kilogramm

  • Nennlast (Tragfähigkeit) in Kilogramm

  • Aufteilung der Nennlast in zulässige Personenzahl und Zuladung in Kilogramm

  • höchstzulässige Handkraft in Newton

  • höchstzulässige Windgeschwindigkeit in m/s

  • höchstzulässige Schrägstellung des Untergestelles

  • u. U. Angaben über den hydraulischen Anschluss

  • u. U. Angaben über den elektrischen Anschluss