DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Anhang 6 - Checkliste zum sicheren Betreiben von Hubarbeitsbühnen

Fragen zur Bedienpersonja/nein
1.Werden mit der selbstständigen Bedienung der Hubarbeitsbühne Personen beauftragt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben?
2.Wurde die Bedienperson vom Unternehmer/von der Unternehmerin schriftlich beauftragt?
3.Wurde die mit der Bedienung beauftragte Person unterwiesen?
4.Hat die Bedienperson die Betriebsanleitung bzw. das Betriebshandbuch des Herstellers gelesen und verstanden?
5.Hat die Bedienperson Einsicht in das Prüfbuch genommen, um sich über den sicherheitstechnischen Zustand der Bühne zu informieren?
6.Ist die Bedienperson mit den Notsteuereinrichtungen ausreichend vertraut und kann sie diese, sofern vorhanden, auch bedienen? Ist eine weitere Person, die sich in der Nähe der Hubarbeitsbühnen aufhält, mit der Notsteuerung vertraut?
7.Wurde der Schlüssel zur Inbetriebnahme mit besonderem Hinweis auf sorgfältiges Verwahren übergeben?
8.Hat die Bedienperson die Bühne augenscheinlich auf Mängel geprüft?
9.Resultieren aus der Arbeitsumgebung keine Gefahren?
10.Kann die Bedienperson während der Bewegungen den Raum unterhalb der Bühne einsehen?
11.Ist der Kfz-Führerschein gültig für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr?
12.Wurde die entsprechende Schutzkleidung zur Durchführung der Arbeiten ausgewählt?
Fragen zur Auswahl der Hubarbeitsbühneja/nein
1.Ist die ausgewählte Hubarbeitsbühne für die vorgesehenen Arbeiten hinsichtlich der Reichweite, der Tragfähigkeit und der aufzubringenden Handkräfte geeignet?
2.Ist der Explosionsschutz berücksichtigt?
3.Ist die Hubarbeitsbühne für Arbeiten an oder in der Nähe spannungsführender elektrischer Anlagen ausreichend isoliert?
4.Sind an der Hubarbeitsbühne gut sichtbar und dauerhaft Beschriftungen angebracht über:
  • die Tragfähigkeit?

  • die zulässige Lastverteilung?

  • das Eigengewicht?

5.Sind an der Einsatzstelle Betriebsanleitung und Betriebsanweisung vorhanden?
6.Wurde die Hubarbeitsbühne regelmäßig und aktuell geprüft?
7.Sind die gegebenenfalls im Prüfbuch eingetragenen Mängel beseitigt und im Prüfbuch schriftlich bestätigt?
Fragen zur arbeitstäglichen Sicht- und Funktionsprüfungja/nein
1.Ist die Hubarbeitsbühne frei von äußeren Beschädigungen (Kratzer, Beulen, Risse)?
2.Sind die Reifen in Ordnung (Rissfreiheit, ausreichendes Profil, Reifendruck)?
3.Sind die Hydraulikleitungen/-schläuche unbeschädigt und weisen keine Leckagen auf?
4.Sind die elektrischen Leitungen unbeschädigt (z. B. fehlende Isolierung)?
5.Ist die Umwehrung in Ordnung, vollständig und der Zugang mangelfrei?
6.Sind die vorhandenen Warnkennzeichnungen unbeschädigt?
7.Ist die Beschriftung insgesamt gut lesbar?
8.Ist die kurz gefasste Betriebsanleitung in der Arbeitsbühne gut lesbar?
9.Sind gegebenenfalls auf der Arbeitsbühne für jede mitfahrende Person unbeschränkte Anschlagpunkte und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vorhanden?
10.Können Einrichtungen der Hubarbeitsbühne nach Außerbetriebnahme gegen unbefugte Benutzung gesichert werden (z. B. Schaltschloss mit Sicherheitsschlüssel oder Schlosstaste mit selbsttätiger Verriegelung)?
11.Kommen nach dem Loslassen der Steuerung alle Bewegungen der Hubarbeitsbühne selbsttätig zum Stillstand?
12.Sind die Steuerorgane so beschaffen, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen ausgeschlossen ist?
13.Ist bei gleichzeitiger Betätigung mehrerer Steuerorgane eine nicht bestimmungsgemäße Bewegung ausgeschlossen?
14.Sind bei mehreren Steuerplätzen die Steuerorgane gegeneinander verriegelt, sodass nur vom ausgewählten Steuerplatz aus eine Steuerung möglich ist?
15.Sind die Steuerplätze so angeordnet und gestaltet, dass die Bedienperson
  • die Steuerorgane ohne Behinderung bedienen kann?

  • nicht durch die Bewegungen oder durch Material gefährdet wird?

  • nicht der Absturzgefahr ausgesetzt ist?

16.Sind die vom Fahrer zu betätigenden akustischen Warneinrichtungen funktionsbereit?
Fragen zur Aufstellung der Hubarbeitsbühne am Einsatzortja/nein
1.Sind alle Abstützungen entsprechend der Herstellervorgabe ausgefahren und mithilfe der Dosenlibellen justiert worden?
2.Sind stabile Bodenplatten vorhanden und werden diese benutzt?
3.Wurde der Untergrund auf Tragfähigkeit und eventuelle Unebenheiten, Schächte und Kanäle überprüft?
4.Wurde der Verkehrsraum entsprechend der Vorgaben ordnungsgemäß abgesperrt oder markiert?
5.Sind gegebenenfalls die Blinkleuchten zur Wahrnehmung für andere Verkehrsteilnehmer wirksam?

Wenn alle relevanten Fragen mit "ja" beantwortet wurden, dann ist die Hubarbeitsbühne einsetzbar und einem sicherheitsgerechten Verhalten im Vorfeld wird entsprochen.

Weitere Sicherheitshinweise
1.Das zulässige Gewicht im Korb niemals überschreiten!
2.Keine defekte Hubarbeitsbühne verwenden!
3.Die Bühne immer waagerecht und auf tragfähigem Untergrund aufstellen!
4.Bei der Aufstellung auf abfallendem Gelände Vorlegeklötze unter die Räder legen!
5.Die Hubarbeitsbühne nicht als Kran benutzen!
6.Den Arbeitskorb nicht in angehobener Stellung durch Übersteigen, Umsteigen oder Ausstreigen verlassen!
7.Nicht auf dem Geländer des Korbes sitzen oder stehen!
8.Die Arbeitshöhe nicht durch Leitern, Planken o. Ä. erhöhen!
9.Die Hubarbeitsbühne bei Gewitter oder bei einer Windstärke über 12,5 m/s nicht verwenden!
10.Die jährlichen Prüfungen unbedingt einhalten!
11.Material und Werkzeug sicher im Korb verstauen!