DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.6 - 4.6 Wind und Wetter

ccc_1657_as_31.jpg

Wind beeinträchtigt je nach Stärke die Standsicherheit von fahrbaren Hubarbeitsbühnen. Deshalb hat der Hersteller für Hubarbeitsbühnen, die im Freien eingesetzt werden dürfen, in der Betriebsanleitung die zulässigen Windlasten in Abhängigkeit von der Ausladung der Arbeitsbühne festgelegt. Dieser Wert ist auch auf dem Fabrikschild angegeben. Hubarbeitsbühnen sind für Windgeschwindigkeiten von 12,5 m/s = 45 km/h ausgelegt, doch muss die maximale Windgeschwindigkeit für eine Maschine unbedingt in der Betriebsanleitung des Herstellers nachgelesen werden. Bei vielen älteren Maschinen kann die maximal zulässige Windgeschwindigkeit erheblich unter diesen 12,5 m/s liegen.

Es ist daran zu denken, dass manche Maschinen für Windstille ausgelegt sind und damit nur in Innenräumen (allseits umschlossene Räume) eingesetzt werden dürfen. Auf diesen Maschinen finden sich normalerweise Hinweise wie "Nicht für den Einsatz bei Wind geeignet" oder "Nur für den Einsatz in Innenräumen".

Die Windgeschwindigkeit sollte unbedingt in Arbeitshöhe gemessen werden, da sie mit der Höhe zunimmt. Für eine zuverlässige Messung ist ein Windmesser (Anemometer) erforderlich.

Die Bedienperson darf sich aber nicht nur auf die Angaben der Wetterdienste verlassen. Vielmehr sind die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort entscheidend. Eine sogenannte Trichterwirkung kann zwischen Gebäuden, an Ecken von Gebäuden und Dachkanten auftreten. Hier nimmt die Windgeschwindigkeit ebenfalls zu.

Gefühlte Kälte bei Wind lässt die Bedienperson frieren und beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit. Mit zunehmender Windgeschwindigkeit nimmt die gefühlte Kälte zu. Diesbezüglich sollte dann entsprechende Kleidung getragen werden.

Andere Wetterbedingungen können ebenfalls Gefahren mit sich bringen: Regen: Schwere oder lang anhaltende Regenfälle können die Bodenverhältnisse verschlechtern und zum Einsinken der Ausleger oder Räder führen. Wiederholte Überprüfung der Standsicherheit sollte durch die Bedienperson durchgeführt werden. Auch der erforderliche Reifengrip bei verfahrbaren Bühnen lässt bei Nässe nach.

Eis und Schnee: Glatte Böden und Wegrutschen der Stützfüße oder Räder sowie andere Bodenverhältnisse beim Auftauen beeinträchtigen die Standsicherheit der Maschine. Auch besteht die Gefahr des Einfrierens von Komponenten. Kälte beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der Bedienperson.

Sonne: Durch die Sonneneinstrahlung kann der Asphalt aufweichen und die Stützen bzw. Räder können einsinken (Gefahr des Umsturzes). Sonne kann Sonnenbrand verursachen und die Bedienperson blenden.

Gewitter: Bei Gewitter dürfen Hubarbeitsbühnen nicht im Freien verwendet werden.